ZitatOriginal geschrieben von migolf
...Rechnung, welche ich nicht bediente, weil ich dachte Gutschriften aus Retouren gelten als Zahlungseingang...
bist Du sicher, dass das so ist?
Ich hatte in 2013 mehrfach Erstattungen auf die KK, und wenn die Erstattungen nach der Rechnungsstellung aber vor Fälligkeit der Rechnung war, habe ich immer meinen Überweisungsbetrag um die Erstattung reduziert. Und ich musste dann nie Zinsen bezahlen.
Bist Du sicher dass es nicht daran lag dass die Gutschrift Valuta nach der Fälligkeit der Rechnung war?
Es würde ja keine Sinn machen, wenn Deine Rechnung z.B. 1000 Euro beträgt, dann eine Erstattung von z.B. 600 Euro vor der Fälligkeit der Rechnung kommt, und du dann trotzdem 1000 Euro überweisen müsstest. Dann wäre die Karte ja in jedem Fall im Guthaben, was ja explizit gar nicht von der Bank gewünscht ist.