ZitatOriginal geschrieben von MartinBBBB
Hat schon jemand ausprobiert wo die Kulanzgrenze für Einzahlungen liegt?
Ich hatte schon mal 5 Tage später überwiesen und keine Zinsen gezahlt.
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ZitatOriginal geschrieben von MartinBBBB
Hat schon jemand ausprobiert wo die Kulanzgrenze für Einzahlungen liegt?
Ich hatte schon mal 5 Tage später überwiesen und keine Zinsen gezahlt.
Mir flatterte eine Änderung der AGB ins Haus. Was sind eure Meinungen dazu, hat sich jemand schon damit befasst?
Neu ist auf jeden Fall, dass bei Überziehung kosten anfallen ... bisher konnte man gelegentlich ohne Probleme auch mal überziehen ...
Du kannst kündigen, wenn dir der ganze neue Mist nicht gefällt.
Wenn du die Neuerungen nicht magst und denen widerspichst, macht die andere Seite den Job.
Wenn du gar nichts machst, erkennst du die neuen AGB an.
Hier die Änderungen:
Zitat Advanzia:
"Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Änderungen im Überblick:
• In Ziffer 4 „Krediteinräumung, Zins“ haben wir folgende Ergänzungen vorgenommen:
o Zahlungsfrist: Wie gewohnt, ist die Zahlungsfrist der Monatsabrechnung der 20. jeden Monats bzw. der nächste Werktag. Eine entsprechende Ergänzung zur Zahlungsfrist-Regelung lautet nun „Sie haben innerhalb der in der Rechnung genannten Frist, d.h. jeweils bis zum 20. des Monats oder – wenn der 20. kein Bankarbeitstag in Frankfurt/Main ist – bis zum darauffolgenden Bankarbeitstag, einen Teilbetrag von mind. 3 % des Gesamtrechnungsbetrages bzw. – falls dieser Betrag der Höhere ist – mind. 30 € zu zahlen (Mindestbetrag)“.
o Zinsberechnung: Auch bei der Zinsberechnungsmethode ändert sich grundsätzlich nichts, lediglich eine sprachliche Änderung wurde vorgenommen, so dass auch weiterhin gilt: „Die getätigten Umsätze werden Ihnen von uns in Rechnung gestellt und sind ab dem Transaktionstag zu verzinsen. Die Verzinsung der Umsätze erfolgt taggenau und wird monatlich fällig gestellt. […] Der zu verzinsende Darlehensbetrag verringert sich um den Mindestbetrag erst ab dem Zeitpunkt seines Zahlungseingangs. Der dann noch offene Darlehensbetrag wird gem. dem ver¬einbarten Zinssatz weiter verzinst (beginnend ab dem Transaktionstag). […] Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Zahlen Sie bis zum in der Rechnung genannten Zeitpunkt den Gesamtrechnungsbetrag, verzichten wir auf die Geltendmachung von Kre¬ditzinsen. Der Verzicht gilt nicht für die Geltendmachung von Kreditzinsen auf Bargeldverfügungen.
o Nicht (vollständig) gezahlte Mindestbeträge aus Vormonaten: Die monatlichen (Mindest)raten von 3 % des Gesamtrechnungsbetrages (bzw. 30 €) bleiben auch bei Nichtzahlung bzw. nicht vollständiger Zahlung weiterhin fällig und werden dem Mindestbetrag des jeweiligen Folgemonats hinzuaddiert, so dass in einem solchen Fall der Mindestbetrag höher als 3 % des Gesamtrechnungsbetrages ist.
• Auch in Ziffer 7 „Zahlungsverpflichtung des Kunden“ haben wir zur Verdeutlichung der Zahlungsverpflichtung des Kunden folgende Regelung ergänzt: „Die Begleichung der den Kreditrahmen überschreitenden Kartenumsätze führt nicht zur Erhöhung des eingeräumten Kreditrahmens. Der Überschreitungsbetrag wird in voller Höhe in der nächsten Monatsrechnung fällig gestellt.“
• Zur „Rechnungsstellung“ in Ziffer 8 wurde lediglich die Regelung bezüglich des Rechnungsversandes sprachlich verkürzt. Soweit Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, erhalten Sie auch weiterhin Ihre Rechnung per E-Mail. Darüber hinaus ist die Rechnung auch weiterhin über Ihr persönliches Kunden-Portal meine.karte abrufbar.
• Abschließend haben wir eine Änderung zu unserem Preis- und Leistungsverzeichnis . Der vertragsgemäße Gebrauch der Kreditkarte bleibt auch weiterhin gebührenfrei; im Falle einer Überschreitung des Kreditrahmens im Zeitpunkt der Monatsabrechnung um mehr als 3 %, mindestens jedoch um 50 €, berechnen wir ab 1. August 2012 eine Gebühr von 4 €".
ZitatOriginal geschrieben von Harris
Neu ist auf jeden Fall, dass bei Überziehung kosten anfallen ... bisher konnte man gelegentlich ohne Probleme auch mal überziehen ...
Wie genau kann es eigentlich zu einer Überschreitung des Verfügungsrahmens kommen?
Wenn der Verfügungsrahmen durch eine Transaktion überschritten würde, wird die Transaktion doch abgelehnt, sodass eine Überschreitung des Verfügungsrahmens eben nicht zustande kommt. Ich dachte bisher immer, dass eine "Überziehung" nur möglich wäre, wenn man irgendwo in etwas "exotischen" Gegenden ohne Internetanbindung mit der Karte bezahlt und dort nur die hochgeprägten Daten der Karte abgepaust werden, ohne dass ein Abgleich mit der Bank stattfindet, ob der Verfügungsrahmen überhaupt ausreicht.
Täusche ich mich, oder ist das Zustandekommen einer Überziehung des Kreditrahmens nicht doch eher unwahrscheinlich?
Du täuschst Dich, bei meiner Barclaycard Gold Visa passiert mir das häufiger bei Barabhebungen.
Ich hatte meine Advanzia-Karte mal, als sie noch ganz neu war und einen Vefügungsrahmen von nur 300,-- hatte, überzogen. Ein paar Euro über Limit waren möglich, danach wurden Transaktionen - auch bei kleinen Beträgen - abgelehnt. Bei den uralten Ritsch-Ratsch-Geräten wurde früher der Verfügungsrahmen telefonisch abgefragt, die konnte man daher auch nicht überziehen. Alles noch selbst erlebt...
Insofern ist mir auch nicht ganz klar, wie es überhaupt zu Überziehungen kommen kann. Vielleicht lässt die Advanzia diese ja ab jetzt zu, um die paar Euro Gebühren abzugreifen.
>...Insofern ist mir auch nicht ganz klar, wie es überhaupt zu Überziehungen kommen kann
Vielleicht durch die Zinsen?
Man klebt am Limit und dann kommen am Monatsanfang die Zinsen drauf, schon hat man überzogen.
I.d.R. gibt es aber bei allen Karten geduldete Überziehungen, die auch autorisiert werden.
Allerdings ist dann diese "Spitze" eigentlich immer sofort zur Zahlung fällig.
Hallo erstmal an alle.
Ich lese hier nun schon seit einiger Zeit mit...
und habe mich nun entschlossen,mich euch an
zu schließen.
Ich finde eure Unterhaltungen /Diskussionen hier rund
um die Advanzia sehr interessant.
Ich habe die Karte nun auch seit einem Monat und warte
gespannt auf meine erste Rechnung! :p
Was mich interessieren würde,
kann man seine Rechnung auf meine.karte früher einsehen
oder erst zeitgleich mit Erhalt der Rechnung per Mail??
LG,
Sarah
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