Advanzia Bank: Tagesgeld & Kostenlose gebührenfreie Mastercard GOLD (DRIVANGO / SANICARE)

  • Zu viel überwiesen :-)


    Moin,


    ich habe vorhin online ausversehen zu viel an Advanzia überwiesen.
    Ich habe hier gelesen dass die Karte nicht mit Guthaben geführt werden kann?!


    Ist jemandem hier schon ähnliches passiert? Muss ich dort nun extra anrufen?


    Nach meiner Überweisung habe ich nun nämlich ein Guthaben von ca 21€ auf der Karte ;)


    Danke

    Gruß
    Flatie

  • Bei 21EUR wird garnichts passieren, hab auch schonmal 100 zuviel überwiesen. Wurde halt mit der nächsten Rechnung verrechnet.

  • Wie Jannis71 geschrieben hat, wird nichts passieren ausser das dein Guthaben mit der nächsten Rechnung verrechnet wird. Bei grösseren Summen sollte man vielleicht doch anrufen bei der Advanzia Hotline.


    Jedenfalls hab ich auch eine Gutschrift von 20 Euro von Amazon auf die Kreditkarte zurücküberwiesen bekommen, und problemlos mit der nächsten Rechnung verrechnet bekommen.

  • Wenn du dort anrufst, wird man dir anbieten, dass der überschüssige Betrag auf dein Referenzkonto zurücküberwiesen wird. Wie ich die Advanzia einschätze, dürfte das wohl auch per Email gehen. Und sonst wird es (wie bereits erwähnt) eben als Guthaben in den nächsten Monat überführt und turnusmäßig verrechnet. Bei 21 € würde ich mir da aber gar keine Gedanken machen. :)

  • Hat zwischenzeitlich mal jemand Erfahrungen mit den enthaltenen Versicherungen gemacht? Insbesondere würde mich die Zuverlässigkeit der Auslandsreisekrankenversicherung interessieren. Wenn ich mir die Bedingungen für den Rücktransport durchlese sieht es für mich so aus als wären es die besten die aktuell irgendwo verfügbar sind, da man auf jeden Fall nach Hause transportiert wird, ob es nun notwendig, sinnvoll oder auch nicht ist:



    5.2 Rücktransport
    a) Der Versicherer übernimmt die zwangsläufig angefallenen Zusatzkosten für den Rücktransport der versicherten Person zu seinem Wohnort in Europa, wenn die versicherte Person durch akute Krankheit, Unfall oder Tod betroffen ist. Im Falle des Rücktransports werden auch die Kosten für eine Begleitung durch Arzt oder Krankenschwester, falls erforderlich, gezahlt.


    § Der Versicherer zahlt Entschädigung für zwangsläufig angefallene Zusatzkosten mit Begrenzung nach Tabelle, pro Schadensfall im Falle eines Rücktransports der versicherten Person zu dessen Wohnort in Europa:


    § Wenn dies erforderlich wird auf Grund von schwerer Krankheit, eines schweren Unfalls oder unerwarteten Todesfalls unter nahen Verwandten in Europa, die nach dem Reiseantritt aufgetreten sind.


    § Zu den nahen Verwandten gehören: Ehepartner / Lebenspartner, Kinder und Enkel, Eltern und Großeltern, Geschwister, Schwager / Schwägerin, Schwiegervater / Schwiegermutter, Nichte/Neffe und Schwiegersohn / Schwiegertochter.


    § Auf Grund von Brand, Naturkatastrophe, Einbruch oder Wasserschaden in der Wohnung, den Geschäfts- oder Büroräumen der versicherten Person, welche dessen Anwesenheit erfordern und nach Beginn der Reise eingetreten sind.


    § Kann aus medizinischen Gründen kein Rücktransport erfolgen, dann gilt die Versicherung bis zu dem Zeitpunkt, an dem ein Rücktransport möglich ist, bis zu maximal 30 zusätzlichen Tagen. Wird die Reise verlängert, muss SOS International so schnell wie möglich informiert werden, und die medizinischen Gründe müssen von einem Arzt bescheinigt werden.


    Insbesondere der letzte Absatz lässt es für mich so aussehen als wenn man nur im Ausnahmefall nicht zurückgeholt wird. Sehr ihr das auch so?

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Hat zwischenzeitlich mal jemand Erfahrungen mit den enthaltenen Versicherungen gemacht?


    Würde mich auch interessieren. Die Bedingungen sind sehr schwammig formuliert. Das "zwangsläufig" unter a) könnte man auch dahingehend interpretieren, dass der Rücktransport nur dann vorgenommen wird, wenn dieser zwangsläufig bzw. unvermeidbar ist, etwa weil im Reiseland keine adäquate Behandlung verfügbar ist. Der letzte Absatz besagt nur, dass sich die Versicherungsdauer über die eigentliche Höchstlaufzeit hinaus verlängert, wenn ein Rücktransport innerhalb der Laufzeit aus medizinischen Gründen nicht durchführbar war. Daraus kann man im Umkehrschluss aber natürlich nicht ableiten, dass der Transport andernfalls immer durchgeführt würde. im Zweifel wird die Versicherung immer die für sie günstigste Variante ansetzen.


    Da eine Auslandsreisekrankenversicherung mit gutem bedingungswerk ja schon für unter 10€ p.a. zu haben ist würde ich grds. davon absehen, auf das Advanzia-Paket zu spekulieren. Interessanter wären m.E. Erfahrungen mit der Rücktrittsversicherung.

  • Die Antwort die ich darauf vom Versicherer der dahinter steckt bekommen hab, ist genauso schwammig, vermutlich müssten das im Schadensfall die Gerichte klären.


    Sicher kann man solche Policen günstig abschließen, ich hab nur bereits 4 Auslandsreisekrankenversicherungen, bei denen 3 eindeutig schreiben das man nur in medizinisch notwendigen Fällen nach Hause gebracht wird und eine dies schwammig formuliert (die Versicherungen gabs alle mehr oder weniger kostenlos dazu).


    Eine andere Frage ist aber ob man den medizinisch sinnvollen Rücktransport wirklich braucht. Im Ausland hat man ja den Vorteil, dass man Privatpatient ist. Je nachdem in welchem Land der Unfall passiert, kann es damit sogar von Vorteil sein dort behandelt zu werden und nicht zu Hause auf Kassenleistung.

  • dann schließ hald eine ab, die etwas kostet und die gewünschten bedingungen hat. kaum zu glauben, aber sowas gibts wirklich.


    is doch kein wunder, dass deine gratis-zugabe-versicherungen schlechte bedingungen haben...

  • Nö mir reicht es auch nur bei medizinischer Notwendigkeit nach Hause geflogen zu werden. Einen großen Vorteil sehe ich durch die Formulierung "sinnvoll" nicht.

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