ZitatOriginal geschrieben von charlie111
Wie gesagt,du zahlst ab der Abhebung vom ATM die Zinsen auf den ganzen Sollbetrag (nicht nur was du abgehoben hast)
Das ist definitiv falsch!
Vorausgesetzt, dass man nicht von der Teilzahlungsfunktion für bargeldlose Zahlungen Gebrauch macht, zahlt man lediglich die Zinsen für Bargeldabhebungen.
Beispiel:
am 5.6. 100 Euro mit der Karte bezahlt
am 10.6. 30 Euro bar aus dem Automaten gezogen
am 15.6 50 Euro mit der Karte bezahlt
Wenn dann die Rechnung Anfang Juli kommt, werden dort nur Zinsen für die 30 Euro Bargeld (vom 10.6. bis 30.6.) berechnet, nicht mehr!
Man kann aber auch schon vorher Geld überweisen, um möglichst wenig Zinsen für das Bargeld zu bezahlen. Wenn man im obigen Beispiel am 12.6. vorfristig was überweisen will, macht es allerdings wenig Sinn, nur die 30 Euro, die bar abgehoben wurden, zu überweisen, weil die dann zuerst auf den bereits am 5.6. getätigten Umsatz angerechnet werden, sodass die Zinsen weiterhin für die vollen 30 Euro Bargeld berechnet werden. Man müsste dann also sinnvollerweise 130 Euro überweisen.
Wenn man am 20.6. schon einen Teilbetrag vorfristig bezahlen will, damit nicht weiter Bargeldzinsen anfallen,. reicht es allerdings ebenfalls aus, nur 130 Euro zu überweisen. Die 50 Euro, die dann noch stehen bleiben, sind ja bargeldloser Umsatz, für den keine Zinsen berechnet werden.