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Advanzia Bank: Tagesgeld & Kostenlose gebührenfreie Mastercard GOLD (DRIVANGO / SANICARE)
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Original geschrieben von wonzs
Ok, das keine Beweise vorliegen, ist natürlich blöd.
Aber es ist die Frage, wem sie nicht vorliegen.
Wenn sie nur der Bank vorliegen sollten... Was soll sie da auch machen?
na zum Beispiel dem Kunden eine Beweiskopie vorlegen wenn er die Authorisierung anzweifeltZitatOriginal geschrieben von wonzs
Normalerweise reicht es völlig, bei unberechtigten Transaktionen bei der ausstellenden Bank anzurufen und denen zu sagen, dass die Transaktion rückgängig gemacht werden soll - eben weil bekannt ist, dass jeder jede Karte einfach so belasten kann.
Richtig. Und dass es hier anders gelaufen ist finde ich durchaus erwähnenswert. -
Habe ich das richtig verstanden?
Du hast die Bank kontaktiert und mitgeteilt, dass die Transaktion ungültig ist.
Diese hat sich dann an den Begünstigten gewendet und dir dann wiederum gesagt, dass der Begünstigte Beweise hat, dass die Abbuchung korrekt sei?Wenn das so ist: Warum hast du dich nicht an den Begünstigten gewendet?
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Zitat
Original geschrieben von dham
Wie genau hast du das mit den 118 EUR gemacht? Da die Zinsen nicht unbeachtlich sind und so ne Klärung ein paar Tage dauern kann, hast du die 118 erst gar nicht überwiesen oder einfach von der letzten Rechnung nach der Kündigung abgezogen?
Ne ne, zuerst habe ich brav mein Konto wie immer ausgeglichen, also auch die 118 EUR bezahlt. Da war ich ja noch guter Hoffnung, dass die bei der nächsten Abrechnung wieder als Habenbuchung auftauchen.Die finale Verrechnung habe ich dann erst mit der Kündigung vorgenommen, also von der letzten Rechnung 118 EUR einbehalten.
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Zitat
Original geschrieben von wonzs
Normalerweise reicht es völlig, bei unberechtigten Transaktionen bei der ausstellenden Bank anzurufen und denen zu sagen, dass die Transaktion rückgängig gemacht werden soll - eben weil bekannt ist, dass jeder jede Karte einfach so belasten kann.
Genau das habe ich doch gemacht. Advanzia ist die Karten ausgebende Bank und nicht nur ein Geldtransporteur. -
Zitat
Original geschrieben von wonzs
Du hast die Bank kontaktiert und mitgeteilt, dass die Transaktion ungültig ist.
Diese hat sich dann an den Begünstigten gewendet und dir dann wiederum gesagt, dass der Begünstigte Beweise hat, dass die Abbuchung korrekt sei?
Hab ich auch so verstanden.ZitatOriginal geschrieben von wonzs
Wenn das so ist: Warum hast du dich nicht an den Begünstigten gewendet?
Weil das die Bank nichts angeht. Bei Kreditkarten kann - naturgemäss! - jeder Geld abbuchen. Insbesondere, wenn tatsächlich eine Geschäftsbeziehung mit dem Karteninhaber besteht.Beispiel: Du kaufst bei mir ein Handy und sagst:: "Hier hast du meine Kreditkarte, buch doch einfach ab und gib mir das Handy". Ich buche jedoch nicht nur für ein Handy, sondern für zehn Handys Kohle von deiner Karte ab.
Oder auch: Du hast/hattest bei mir einen Handyvertrag, den du fristgemäss zum 31.12. gekündigt hast.
Ich buche jedoch fröhlich auch für diesen Monat und für Februar die Grundgebühren ab.Frage an dich: Würdest du es hinnehmen, wenn dir deine Bank sagt: "Ey, Pech gehabt - der Applied hat deine Daten, und du hast ihm irgendwann mal den Auftrag zur Abbuchung fälliger Beträge gegeben? "
Oder allgemein: Wer entscheidet wie, ob die Abbuchungen korrekt sind? Soll jeder fröhlich Geld abbuchen können, der deine Daten legal in die Finger bekommen hat? (z.B. durch Dauerschuldverhältnis mit Kreditkartenzahlung)? Oder soll die Bank nachprüfen, ob dein Vertrag mit dem Abbuchenden tatsächlich noch läuft? Ob deine Bestellung auch tatsächlich bearbeitet und verschickt wurde? Das Kann (!) die Bank nicht sinnvoll leisten.
ZitatOriginal geschrieben von wonzs
Nun, es IST eine Sache zwischen dir und dem Händler.
Advanzia ist nur der Transporteur von Geld - mehr nicht.
Eben - Advanzia ist nur der Transporteur von Geld.
Sehr verwunderlich ist nur der Schluss, den du daraus ziehst.DU hast einen Vertrag mit Advanzia über den Transport von Geld. Und wie gewöhnlich bei "Transportdienstleistungen" kannst auch DU bestimmen, wo die Reise hingehen soll. Oder auch Advanzia sagen kannst: "Nö, passt mir nicht, dass dieser und jener Kohle von mir bekommen."
Eine eventuelle Geld-/Leistungsforderung jedoch besteht wenn überhaupt zwischen dir und dem Abbuchenden - deshalb müssen grundsätzlich diese miteinander ausmachen, ob eine Forderung berechtigt ist.
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Zitat
Original geschrieben von zardi77
Ne ne, zuerst habe ich brav mein Konto wie immer ausgeglichen, also auch die 118 EUR bezahlt. Da war ich ja noch guter Hoffnung, dass die bei der nächsten Abrechnung wieder als Habenbuchung auftauchen.Die finale Verrechnung habe ich dann erst mit der Kündigung vorgenommen, also von der letzten Rechnung 118 EUR einbehalten.
Hätte ich genauso gemacht :top:
Wichtig ist halt, dass du den rechtzeitigen Widerspruch belegen kannst, denn normalerweise ist Aufrechnung nur mit unbestrittenen Positionen möglich. -
Zitat
Original geschrieben von wonzs
Habe ich das richtig verstanden?Du hast die Bank kontaktiert und mitgeteilt, dass die Transaktion ungültig ist.
Diese hat sich dann an den Begünstigten gewendet und dir dann wiederum gesagt, dass der Begünstigte Beweise hat, dass die Abbuchung korrekt sei?Wenn das so ist: Warum hast du dich nicht an den Begünstigten gewendet?
Warum sollte ich das tun? Der Geldempfänger war doch nicht mein Vertragspartner, sondern die Advanzia Bank.
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall mit meiner Hausbank. Irgend eine dubiose Internetgeschichte. Mir bzw. meiner Kreditkarte wurden jeden Monat 4,99 EUR (oder so, ist schon ein paar Jährchen her) belastet von einer Firma mit Sitz in Miami, die ich nicht kenne und mit denen ich nichts zu tun hatte. Das habe ich immer brav reklamiert und anstandslos zurück bekommen bis nach etwa drei Monaten mein Bankberater zu mir meinte, das können sie nicht ewig so machen. Ich darauf: Das trifft sich gut, denn auch ich habe keine Lust, für den Rest meines Lebens jeden Monat 4,99 EUR zu reklamieren.
Daraufhin kontaktierte die Bank die Firma und bat um die Unterlagen, die den Abschluss eines Dauerschuldverhältnisses belegen. Und jetzt kommt's: Die Firma konnte belegen, dass jemand mit meiner Kartennummer und meinem CVC-Code im Internet ein Abo abgeschlossen hatte und deshalb die Forderung von nun an jeden Monat käme solange das Abo nicht gekündigt werde. Ich versicherte, dass ich es nicht gewesen sei, was sich im Zweifelsfall anhand der IP auch beweisen ließe, es jedoch bei einem offensichtlichen Betrug nicht meine Sache sei, zu beweisen, dass ich den Vertrag nicht abgeschlossen habe. Die Bank meinte: "Doch, denn bei Eingabe der CVC, die ja schließlich nur mir persönlich bekannt sei, würde sich die Beweislast herum drehen und die einzige Chance, die monatlichen Belastungen zu stoppen, wäre, das Abo zu kündigen". Jetzt kommt's:
Ich machte der Bank klar, dass die Eingabe der CVC nie im Leben die Beweislast herum drehen könne und ich nie im Leben ein Abo kündigen werde, dass ich nicht abgeschlossen habe. Das wäre ja ein stillschweigendes Anerkenntnis, dass ich das Abo auch abgeschlossen habe. Es sei ja wohl keine Schwierigkeit, an meine Kartennummer und CVC zu kommen. Jeder Tankwart oder Kellner im Restaurant, dem ich die Karte aushändige, könne die Karte kurz umdrehen und sich den 3stelligen CVC-Code merken. Schon kann er im Internet unter meinem Namen auf Einkaufstour gehen. Solange ich sage, ich war es nicht und behaupte, Opfer eines Betrugs zu sein, hat derjenige, der das bestreitet, auch zu beweisen, dass es nicht so ist.
Ich bat darum, mir einfach eine neue Karte auszustellen; dann würden die Belastungen von alleine aufhören und die Firma in Miami könne mich ja dann gerne verklagen (obwohl die Adresse und die E-Mail, die auf der Bestellung standen, nicht meine waren. Irgend eine Straße, die es bei uns in der Stadt gar nicht gibt). Das sei so einfach nicht möglich, sagte meine Bank.
Daraufhin ich: Gut, dann machen wir es anders. Ich kündige mein Girokonto bei Ihnen und lasse die Kreditkartensalden künftig von einem Konto bei einer anderen Bank abbuchen. Ich werde dann der nächsten Lastschrift zurückgehen lassen und am gleichen Tag Ihnen den Rechnungsbetrag minus 4,99 EUR überweisen. Sie verklagen mich dann und wir klären vor einem deutschen Gericht, wer welche Beweise vorzulegen und die 4,99 zu bezahlen hat. Ich mache Ihnen noch einen Alternativvorschlag: Wenn Sie glauben, die einzige Chance, diese Belastungen zu stoppen, sei, das Abo zu kündigen ... tun Sie es doch.
Was war das Ende vom Lied: Inzwischen war die Geschichte bis zum Vorstandsvorsitzenden vorgedrungen. Er rief mich an und meinte, ich solle mir keine Sorgen mehr machen; er werde veranlassen, dass das Abo gekündigt werde und solange der Vertrag noch laufe, die 4,99 übernehmen. Ein paar Wochen später sagten mir mehrere Angestellte in meiner Filiale, dieser Vorfall hätte ihnen stark zu denken gegeben. Eine Mitarbeiterin meinte sogar, sie wolle ihre Kreditkarte nun kündigen, weil ihr das Risiko zu hoch sei, dass sie irgendwann auf einer Forderung sitzen bleibe, wenn im Internet jemand Drittes mit ihrer Nummer und CVC bezahle. Ihr sei nicht klar gewesen, dass die Eingabe der CVC die Beweislast herum drehe. Ich sagte ihr dann, dass die Behauptung, es sei so, noch lange nicht bedeute, dass es auch tatsächlich so ist, denn bei meinem Rechtsempfinden sträuben sich die Nackenhaare, wenn ich mir überlege, dass drei Ziffern darüber entscheiden, wer im Zweifelsfall auf den Kosten, die ein Betrüger verursacht, sitzen bleibt. Kann ich mir nicht vorstellen, dass das stimmt, was die Bank erzählt hat. Die Banken erzählen viel bis der Tag lang ist.
Genauso abstrus hat auch die Advanzia Bank argumentiert. Sie bräuchten keinen Beleg mit Unterschrift von mir, um von der Rechtmäßigkeit der Belastung überzeugt zu sein. Laut MasterCard Bestimmungen sei dies nicht zwingend erforderlich. Hallo! Glaubt ihr diesen Mist? Wenn ich sage, ich habe die Belastung nicht autorisiert, dann ist das solange richtig, bis der Händler das Gegenteil beweist. Und die Angabe meiner Kreditkarten-Nummer ist doch nur ein Fetzen Papier, aber doch kein juristisch relevanter Beweis. Ich werde also den Teufel tun und mich mit einem Händler, der mich betrügen wollte, in Verbindung setzen.
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Zitat
Original geschrieben von rmol
Hätte ich genauso gemacht :top:
Wichtig ist halt, dass du den rechtzeitigen Widerspruch belegen kannst, denn normalerweise ist Aufrechnung nur mit unbestrittenen Positionen möglich.
Oh ja, das kann ich. Mein E-Mail Ordner "Advanzia" quillt schon über :cool:Aber sie haben schlussendlich ja "kulanterweise" :mad: auf die Forderung verzichtet.
Eigentlich schade, dass sie mich nicht verklagen wollen ... das Urteil hätte mich interessiert -
Du hast recht, es kann nicht angehen, dass die Bank vom Kunden verlangt, sich mit dem Händler auseinanderzusetzen. Der Händler hat zweifelsfrei zu beweisen, dass der Kunde tatsächlich bestellt hat. Ich hätte den Rechnungs- bzw. Überweisungsbetrag sofort gekürzt und die Advanzia Bank über den Grund informiert.
Eine Kreditkarte darf zwar ohne Unterschrift verwendet werden, dann hat der Händler aber das Risiko. Der Kunde kann diese Zahlung zurückgehen lassen.
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