Advanzia Bank: Tagesgeld & Kostenlose gebührenfreie Mastercard GOLD (DRIVANGO / SANICARE)

  • Zitat

    Original geschrieben von little-endian
      TM1:


    Da du ja offenbar Händler bist,


    Händler bin ich nicht - nur jmd. der KK-Zahlung akzeptiert :)


    Zitat

    1. Wenn du als Händler Transaktionen "offline" durchführst


    Tu ich nicht. Ausschliesslich online.


    Zitat

    Im Fall des Falles kann ich mich als Kunde meines Wissens nämlich stur stellen, sofern die grundsätzliche Akzeptanz angezeigt wurde und lediglich technische Gegebenheiten einer erfolgreichen Zahlung im Wege stehen.


    Das wiederum ist wurscht.
    Irgendwelche technischen Schwierigkeiten entbinden den Kunden natürlich nicht von der Pflicht zur Zahlung.
    Stur stellen könnte sich in dem Fall nur der Händler.


    Zitat

    Im ICE z.B. lässt sich auch bei bereits voll ausgeschöpftem Limit prima zahlen, da offline.


    Soweit ich weiss, wird da ein System eingesetzt welches nur eine Blacklist abfragt die man in dem Handset aktualisiert, nicht aber der jew. konkrete Rahmen.
    Allerdings verstösst es natürlich gegen die Bedingungen die Du mit Einsatz der Karte akzeptiert hast wenn sie wissentlich über das Limit eingesetzt wird nur weil Du ebenfalls weisst dass es nicht abgefragt wird.
    Klar hat die KK dann den Anspruch gegen Dich - und wird die Karte evtl. wg. Missbrauch gleich sperren / kündigen.
    Aber das ist mittlerweile alles völlig OT.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Guten Abend TM1,


    erstmal danke für die Antwort.


    Zitat

    Händler bin ich nicht - nur jmd. der KK-Zahlung akzeptiert :)


    Achso, okay. Aber zumindest agierst du in diesem Fall "aus Händlersicht".


    Zitat

    Tu ich nicht. Ausschliesslich online.


    Schade. Dann kannst du hier keine genauere Informationen liefern. Aber Offline-Zahlungen werden eben auch immer seltener.


    Zitat

    Das wiederum ist wurscht.
    Irgendwelche technischen Schwierigkeiten entbinden den Kunden natürlich nicht von der Pflicht zur Zahlung.
    Stur stellen könnte sich in dem Fall nur der Händler.


    Über die grundsätzliche Pflicht zur Zahlung besteht auch keinerlei Zweifel. Allerdings meine ich, dass der Kunde, sofern die Akzeptanz eindeutig vorher angezeigt wurde und die Zahlung dann aus technischen Gegebenheiten oder Eigenheiten des Händlers (Schikanen wie Mindestbeträge, etc.) nicht zustandekommt, sich auch nicht zum nächstbesten Automaten auf eigene Kosten scheuchen lassen muss, um die Zahlung durchzuführen.


    Ich behaupte, dass ich mich da auf den Standpunkt stellen könnte "ich bin bereit, zu zahlen, überweise es meinetwegen auch gerne, aber Stand heute gibt es eben erstmal nichts" (flapsig formuliert)

    Zitat

    Soweit ich weiss, wird da ein System eingesetzt welches nur eine Blacklist abfragt die man in dem Handset aktualisiert, nicht aber der jew. konkrete Rahmen.
    Allerdings verstösst es natürlich gegen die Bedingungen die Du mit Einsatz der Karte akzeptiert hast wenn sie wissentlich über das Limit eingesetzt wird nur weil Du ebenfalls weisst dass es nicht abgefragt wird.
    Klar hat die KK dann den Anspruch gegen Dich - und wird die Karte evtl. wg. Missbrauch gleich sperren / kündigen.
    Aber das ist mittlerweile alles völlig OT.


    Sofern die Überziehung willentlich erfolgt, magst du Recht haben. Jedoch beantwortet das leider nicht die Frage, ob die Kreditkartengesellschaft zur Einlösung verpflichtet ist. Fernab böser Absichten soll es ja Leute geben, die einfach nur an den Zusammenhängen interessiert sind und es im Zuge dessen sogar mal darauf ankommen lassen, gegen AGB zu verstoßen, um genau das herauszufinden (bei ein paar "Dekaeuro" wird einem wohl niemand einen Strick draus drehen).


    Falls du mit OT "off topic" meinst, so finde ich, dass wir im Gegensatz zu den CVC-Beiträgen eigentlich sehr nahe am Thema Kreditkarte sind, da es den Einsatz in der Praxis beschreibt.


    Schönen Abend noch,


    little-endian

  • Zitat

    Original geschrieben von little-endian

    Ich behaupte, dass ich mich da auf den Standpunkt stellen könnte "ich bin bereit, zu zahlen, überweise es meinetwegen auch gerne, aber Stand heute gibt es eben erstmal nichts" (flapsig formuliert)


    Ohne das jetzt aus dem Stand mit §§ unterfüttern zu können, halte ich mal dagegen, dass das gesetzliche Zahlungsmittel nunmal Bargeld ist - alles andere ist eine reine freiwillige Zusatzleistung eines jeden Zahlungsempfängers. Und das auch natürlich nur dann wenn die alternative Zahlungsmethode funktioniert - unabhängig davon wer daran "schuld" ist.

    Zitat

    die Frage, ob die Kreditkartengesellschaft zur Einlösung verpflichtet ist.


    Wem gegenüber?
    Dem akzeptierenden Händler? Ja, sicher. Bei offline-Lösungen wird ja nur die Blacklist abgefragt und alle Umsätze über einer bestimmten (von Fall zu Fall jeweils mit der Akzeptanzstelle festgelegten) Höhe müssen separat authorisiert werden.
    Alles darunter wird natürlich auch dem Händler von der KK-Gesellschaft ausgezahlt.
    Und die Forderung gegen den Karteninhaber wird sie ganz sicher ebenfalls eintreiben.
    Wie die KK-Gesellschaft auf sowas reagiert ist wohl höchst individuell unterschiedlich.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von little-endian
    Falls du mit OT "off topic" meinst, so finde ich, dass wir im Gegensatz zu den CVC-Beiträgen eigentlich sehr nahe am Thema Kreditkarte sind, da es den Einsatz in der Praxis beschreibt.


    Mh. Finde ich nicht. :flop:
    Das ist hier nicht DER Kreditkartenthread sondern der Advanzia-Gebuhrenfrei.com-Thread.


    [Ironie] PS: Habt Ihr schon Eure Rechnung bekommen???ßßß [/Ironie]

  • Zitat

    Original geschrieben von privatlehrer


    [Ironie] PS: Habt Ihr schon Eure Rechnung bekommen???ßßß [/Ironie]


    Wie - ist der Erste schon rum? ;);)

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Hallo ich habe mal eine Frage:



    Weiß jemand von euch ob es sich DKB Visa Kart um eine ´´echte´´ Kreditkarte
    handelt?
    Oder ist es eine Debit Karte?
    Ist der DKB Cash Kredit gleich der Dispo?
    Bekommt man noch ein seperates Kreditlimit für die Visa Karte?
    Besteht bei den Umsätzen mit der Kreditkarte die möglichkeit der Teilzahlung wie bei anderen Kreditkarte?



    Ich bedanke mich schon mal.


    Lieben Gruß


    Tilo

  • Hallo ich habe mal eine Frage:



    Weiß jemand von euch ob es sich DKB Visa Kart um eine ´´echte´´ Kreditkarte
    handelt?
    Oder ist es eine Debit Karte?
    Ist der DKB Cash Kredit gleich der Dispo?
    Bekommt man noch ein seperates Kreditlimit für die Visa Karte?
    Besteht bei den Umsätzen mit der Kreditkarte die möglichkeit der Teilzahlung wie bei anderen Kreditkarte?



    Ich bedanke mich schon mal.


    Lieben Gruß


    Tilo


  • - echte KK wird mit Konto verrechnet
    - Cash Kredit weiss ich nicht hab mich noch nicht damit befasst
    - ja KK hat eine separaten Limit kann man per TAN ändern lassen
    - soweit ich weiss nein ( Teilzahlung KK )

    16610LV

  • die DKB Visa + Advanzia werden zwei Seiten vorher weither als unschlagbare Auslands kombi geshen.


    kann bitte jmd die Vorteile der jeweiligen Karte auflisten.


    ich habe jetzt die letzten 10 Seiten und dier ersten 5 gelesen, aber weitere 70 Seiten lesen, das wird mir dann doch zu viel.


    könnte einer der Wissenden hier das mal knackig Zusammenfassen oder gibts es eine solche Zusammenfassung schon irgendwo?


    ich bin ab und an mal ein paar Tage in GB - da wäre wohl die Advanzia für Auslandsabhebungen am besten, so wie ich das bisher verstanden habe.


    Danke.

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