Zitat
Händler bin ich nicht - nur jmd. der KK-Zahlung akzeptiert
Zitat1. Wenn du als Händler Transaktionen "offline" durchführst
Tu ich nicht. Ausschliesslich online.
ZitatIm Fall des Falles kann ich mich als Kunde meines Wissens nämlich stur stellen, sofern die grundsätzliche Akzeptanz angezeigt wurde und lediglich technische Gegebenheiten einer erfolgreichen Zahlung im Wege stehen.
Das wiederum ist wurscht.
Irgendwelche technischen Schwierigkeiten entbinden den Kunden natürlich nicht von der Pflicht zur Zahlung.
Stur stellen könnte sich in dem Fall nur der Händler.
ZitatIm ICE z.B. lässt sich auch bei bereits voll ausgeschöpftem Limit prima zahlen, da offline.
Soweit ich weiss, wird da ein System eingesetzt welches nur eine Blacklist abfragt die man in dem Handset aktualisiert, nicht aber der jew. konkrete Rahmen.
Allerdings verstösst es natürlich gegen die Bedingungen die Du mit Einsatz der Karte akzeptiert hast wenn sie wissentlich über das Limit eingesetzt wird nur weil Du ebenfalls weisst dass es nicht abgefragt wird.
Klar hat die KK dann den Anspruch gegen Dich - und wird die Karte evtl. wg. Missbrauch gleich sperren / kündigen.
Aber das ist mittlerweile alles völlig OT.