Advanzia Bank: Tagesgeld & Kostenlose gebührenfreie Mastercard GOLD (DRIVANGO / SANICARE)

  • Zitat

    Original geschrieben von DL10
    Wie kann ich nun nachweisen, dass ich diese Bezahlung nicht ausgelöst habe?


    Warum denn das?
    Dank BGB müssen die dir nachweisen, daß du damit bezahlt hast und nicht umgekehrt.

  • naja,


    normalerweise lassen sie sich dann den Beleg kommen und zeigen dir deine Unterschrift. Was ist nun bei online Bezahlung ? müssen sie dir als "Nachweis" dann nur die eingegebene Sicherheitszahl zeigen?


    dl

  • Zitat

    Original geschrieben von DL10
    [...] und die Sicherheitszahl auf der Rückseite angeben. Also alles Sachen die jeder bei dem ich mal bezahlt habe sich merken oder aus dem Beleg ablesen kann.


    Also die Sicherheitszahl steht auf keinem Beleg, derjenige musste also zumindest Deine Karte mal in der Hand gehabt haben. Außerdem glaube ich werden Name und Adresse überprüft, d.h. ich kann mir nix nach Hause schicken lassen und mit Deiner Karte bezahlen. Wie gesagt, glaube ich...
    Klar könnt ich mir trotzdem einen Scherz erlauben und was in Deinem Namen bestellen, aber das wäre nach dem 5. Mal auch langweilig :D

  • hmm....... also die Sicherheitszahl kann sich jeder der die karte mal in der hand hatte merken und ich habe selbst schon in Internet bezahlt (nichts was mir geliefert wurde) und da brauchte ich keine anderen Daten.


    die fragen bleiben?


    dl

  • Das stimmt, alles relevanten Daten für die Bestellung stehen auf der Kreditkarte. Und die Bestelladresse muss definitiv nicht mit deiner Adresse übereinstimmen. Das stellt zwar ein Sicherheitsrisiko dar, das interessiert als Karteninhaber aber nicht da man nicht haftet.
    Falls man am Ende des Monats eine falsche Buchung feststellt, storniert man diese. Der Händler ist verpflichtet die Identität des Käufers festzustellen. Dazu genügt die Geheimnummer auf der Karte nicht, und er bleibt auf dem Schaden sitzen.
    Im schlimmsten Fall haftet man mit 50€ mit, gewöhnlich Stellen Banken diese Mithaftung bei solchen Fällen aber nicht in Rechnung.
    Also trotz allem - am einfach darauf achten dass der Verkäufer im Laden keine Gelegenheit hat die Daten zu lesen.

  • DL10


    Ähnliche Fragen könnte man sich bei den Fahrscheinautomaten der deutschen Bahn ebenso stellen.


    Dort ist nämlich lediglich die Karte notwendig - weder PIN (kam mir bisher nur bei ATMs unter) noch Unterschrift (wie auch?).


    Wer eine Kreditkarte findet und seine moralischen Bedenken den Kreditkartengesellschaften gegenüber zu unterdrücken weiß, kauft im Zweifelsfall also eine Fahrkarte sofern noch nicht gesperrt. ;)

  • Naja, man muss sich ja mehr merken, als die drei Zahlen.
    Man braucht die 16-stellige KK-Nummer, die Gültigkeit den richtigen Namen und die drei Ziffern.


    Von all diesen Angaben tauchen auf dem Kassenzettel nur die Gültigkeit und die letzten vier Ziffern der 16-stelligen Kartennummer auf, mehr nicht...


    Wenn jemand also alle Angaben sich merken wollte, bräuchte er realistischerweise einen Zettel oder etwas, um die Karte zu fotografieren/scannen - und das von zwei Seiten, denn die Prüfziffer steht ja auf der Rückseite...

  • Ich habe schon an Tankstellen bezahlt, deren Kassen die vollständige Kreditkartennummer auf den Bon gedruckt haben... Wenn man dann auch noch einen leicht zu merkenden Namen hat, wäre es doch etwas kritisch :mad:

  • Zitat

    Original geschrieben von ViP
    Ich habe schon an Tankstellen bezahlt, deren Kassen die vollständige Kreditkartennummer auf den Bon gedruckt haben... Wenn man dann auch noch einen leicht zu merkenden Namen hat, wäre es doch etwas kritisch :mad:


    Ich hab schon an Tankstellen getankt, da stand die komplette Nummer + Gültigkeit + mein Name auf dem Bon :)

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