Advanzia Bank: Tagesgeld & Kostenlose gebührenfreie Mastercard GOLD (DRIVANGO / SANICARE)

  • Zitat

    Original geschrieben von Henry1975
    Bei simplygames hab ich es versucht. Sicherheitsgründe im Interesse des Kunden war die Antwort. Ich frag mich nur, wo mein Interesse bleibt wenn ich stattdessen ne andere KK nehmen muß und dann 1,5%Gebühr abdrücken darf? :confused:

    Solche Antworten verbuche ich unter der imaginären Rubrik "dreiste Lüge". Bei etwaigem Kreditkartenbetrug dürfte dem Täter die Herkunft der Karte herzlich egal sein und im Zweifelsfall wohl eher des Händlers eigene Interessen im Vordergrund stehen.


    Zitat

    Original geschrieben von full moon
    Was wohl passiert, wenn man einen Cent zuviel überweist? :D

    Einigen Berichten zufolge scheint Advanzia auf dem Kreditkartenkonto entgegen der Beschreibung in den AGB Guthaben in geringem Unfang zu dulden.


    Allgemein zum Thema Sicherheit:


    So manche hier wollten sich das Kreditkartenlimit ja ob des vermeintlichen Risikos freiwillig reduzieren lassen. Als Inhaber haftet man bis zur leichten Fahrlässigkeit mit maximal 50 EUR, sofern die Verlustanzeige erst nach entstandenen Umsätzen erfolgt. Somit bringt ihr euch um einen schönen Rahmen, den man doch vielleicht einmal brauchen könnte und das ganz ohne echten Sicherheitsgewinn. Sollte man vielleicht wissen.

  • Stop! Nach einer AGB-Änderung vor etwa 9 Monaten haftet man nun bis 150 Euronen! Alos immer gut auf das Kärtchen aufpassen!


    CU
    spurkie

    Hier könnte Ihre Signatur stehen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Tilo88
    Das finde ich echt schon eine RIESEN Frechheit.
    Das habe ich ja noch NIE gehört.


    Das ist allerdings bei allen (mir bekannten) Kreditkarten so. Die Logik ist folgende:


    - Grundsätzlich sind für alle von der Bank ausgeliehenen Gelder, vom Transaktionsdatum bis zum jeweiligen (Teil-)rückzahlungsdatum, Zinsen zu zahlen. Bei Advanzia halt zum Jahreszinssatz von 19,9% bzw. 25,9%.


    - Wenn Du jedoch den Rechnungsbetrag VOLLSTÄNDIG zur Fälligkeit ausgleichst, dann und nur dann wird Dir (ausnahmsweise) der Zins auf Einkäufe -nicht aber auf Bargeldverfügungen- von der Bank geschenkt.


    Zitat

    Also bloß aufpassen das immer der Komplette Betrag bezahlt wird..


    Genau.


    In den AGB anscheinend nicht festgelegt ist, auf welche Ausgaben Teilzahlungen angerechnet werden. Immer die ältesten (egal ob Einkauf oder Bargeld)? Oder erst die Einkäufe, dann die Barverfügungen (damit Adavanzia möglichst viel verdient)? - OK, ich beabsichtige eh nicht, das auszuprobieren, also ist es eigentlich egal.

  • Zitat

    Original geschrieben von little-endian
    Einigen Berichten zufolge scheint Advanzia auf dem Kreditkartenkonto entgegen der Beschreibung in den AGB Guthaben in geringem Unfang zu dulden.


    Das ist ja echt großzügig von denen. :D
    Schließlich kommt es z.B. bei der Rückgabe einer mit der KK bezahlten Ware i.d.R. zu einer Gutschrift auf dem KK-Konto. Unglaublich, wenn die das boykottieren würden.

  • Zitat

    Original geschrieben von full moon
    Das ist ja echt großzügig von denen. :D
    Schließlich kommt es z.B. bei der Rückgabe einer mit der KK bezahlten Ware i.d.R. zu einer Gutschrift auf dem KK-Konto. Unglaublich, wenn die das boykottieren würden.


    Keine Ahnung was Du damit sagen willst.
    In dem von Dir geschilderten Fall wirst Du eine eMail von der Advanzia bekommen, mit der freundlichen Aufforderung, das Guthaben zeitnah abzuheben...

  • Guthaben wg. Rückbuchung

    Zitat

    Original geschrieben von privatlehrer
    In dem von Dir geschilderten Fall wirst Du eine eMail von der Advanzia bekommen, mit der freundlichen Aufforderung, das Guthaben zeitnah abzuheben...


    Ich habe die nicht bekommen, sondern hatte einfach ein Guthaben auf der Rechnung das ich im Folgemonat ausgegeben habe.

  • Zitat

    Original geschrieben von privatlehrer
    Keine Ahnung was Du damit sagen willst.
    In dem von Dir geschilderten Fall wirst Du eine eMail von der Advanzia bekommen, mit der freundlichen Aufforderung, das Guthaben zeitnah abzuheben...


    Genau das, was ich geschrieben habe. :D


    Jetzt im Ernst: Wollen mich die Id*oten im Falle einer Rückerstattung dazu zwingen, die gutgeschriebene Kohle bar abzuheben und mir dafür ggf. noch eine fette Pauschalgebühr abzuziehen?

  • Zitat

    Original geschrieben von full moon
    Genau das, was ich geschrieben habe. :D


    Jetzt im Ernst: Wollen mich die Id*oten im Falle einer Rückerstattung dazu zwingen, die gutgeschriebene Kohle bar abzuheben und mir dafür ggf. noch eine fette Pauschalgebühr abzuziehen?


    Seit wann entstehen bei Barabhebungen irgendwelche Gebühren? (Ausser Zinsen, welche aber bei Guthaben ja nicht entstehen)

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