Advanzia Bank: Tagesgeld & Kostenlose gebührenfreie Mastercard GOLD (DRIVANGO / SANICARE)

  • Da mein Wechsel zu Andasa erst im Januar erfolgte, wurden bei mir lediglich die Umsätze zweier Rechnungen vom 03.02. und 03.03. berücksichtigt. Die Umsätze auf der Rechnung vom 04.03. werden dann wohl erst im nächsten Quartal ausbezahlt.


    Die Auszahlung entspricht dabei in der Tat dem "Brutto"-Rechnungsbetrag * 0,005.


    So ganz verstehe ich die Formulierung in den Bonusbedingungen von Getmobile jedoch nicht, denn dort klingt es ja so, als erfolge die Auszahlung anhand der übermittelten Jahresprovision nur einmal jährlich, was ja definitiv nicht der Fall ist.

  • Jetzt funktioniert bei mir das Einloggen auch wieder, und die Meldung unter "Kundenkonto" ist bezüglich des Zeitraums eindeutig:

    Zitat

    Umsatzbeteiligung getmobile MasterCard im Q1 2015

  • Re: Zinsberechnung



    Wie wäre denn der aktuelle Zinssatz, den ich einfügen müsste?
    https://www.gebuhrenfrei.com/Home/
    Effektivzins bei Bargeldabhebungen: 22,9%
    pro Monat steht dort: 1,73


    Ist 1,73*12=20,76 die Zahl, oben in die Formel muss?

  • Re: Re: Zinsberechnung


    Zitat

    Original geschrieben von fluxxr
    ...


    Ist 1,73*12=20,76 die Zahl, oben in die Formel muss?


    Sieht gut aus.


    Es wurde bestimmt schon diskutiert, aber in welcher Reihenfolge werden Überweisungen auf die Kreditkarte mit den Umsätzen verrechnet?


    Immer nach Datum oder nach Umsatzart?


    Beispiel: ausgeglichene Karte, 5.1. Online 100€, 7.1. Abhebung 200€, 9.1. Händler 200€, 11.1. Überweisung 300€.


    Fallen dann nur Zinsen für die Abhebung zwischen 9.1.-11.1. an oder wird die Überweisung i.H.v. 300€ erst mit "Online" und "Händler" verrechnet und die Abhebung wird bis zur Überweisung von weiteren 200€ verzinst?



    Edit: Offensichtlich reicht es in meinem Beispiel am 11.1. nur 200€ zu überweisen um die Zinsberechnung zu stoppen, da die Überweisung erst auf die Abhebung angerechnet wird, obwohl diese nach dem Online Umsatz gebucht wurde.

  • Zitat

    Original geschrieben von skyrimimi Immer nach Datum oder nach Umsatzart?


    Hier geht es ja schon los - nach welchem Datum? Es gibt ja mindestens zwei: das ursprüngliche Belegdatum, an dem der Umsatz beim Händler getätigt wurde und das Buchungsdatum, zum dem der Umsatz eingereicht wird. MasterCard wiederum spricht nebulös noch von einem "Settlement"-Datum, das dazwischen liegen soll.


    Zitat

    Original geschrieben von skyrimimi Edit: Offensichtlich reicht es in meinem Beispiel am 11.1. nur 200€ zu überweisen um die Zinsberechnung zu stoppen, da die Überweisung erst auf die Abhebung angerechnet wird, obwohl diese nach dem Online Umsatz gebucht wurde.


    Nach meinem Kenntnisstand wird anhand des Belegdatums verrechnet. Je nachdem, auf welche Daten sich dein Beispiel bezieht, wäre mir diese Verrechnung also entweder neu oder nachvollziehbar. Interessant wird es, wenn sowohl ein bargeldloser (zinsfrei) Umsatz als auch eine Barauszahlung (verzinst) vom gleichen Belegdatum auch am selben Tag gebucht wird, man aber nur einen Teil überweist. Was wird dann wie angerechnet?


    Um hier kein Risiko einzugehen, habe ich es mir angewöhnt, den kompletten Saldo inklusive Abhebung auf einmal auszugleichen. Lieber verschenke ich ein paar ohnehin mickrige Tagesgeldzinsen als dass die advanzianische Schuldenuhr zu ticken beginnt. ;)


    Damit das Thema Wechselkurse bei Abhebungen nicht untergeht, mal wieder aktuelle Beispiele und Kurse für das Währungspaar EUR/YEN, wie sie sonst nirgends zu finden sind: ;)


    05.06.2015 Yen 100.000,00 (Kurs 139,5518) 716,58 €


    06.06.2015 Yen 30.000,00 (Kurs 140,3312) 213,78 €


    08.06.2015 Yen 40.000,00 (Kurs 139,8846) 285,95 €


    08.06.2015 Yen 100.000,00 (Kurs 139,8817) 714,89 €


    09.06.2015 Yen 60.000,00 (Kurs 141,2463) 424,79 €


    Abermals interessant ist hier die letzte Abhebung, deren Kurs positiv von den letzten "MasterCard-Kursen" abweicht.


    Systematisch schlechter sind die Kurse somit im Vergleich nicht.


    Wer übrigens aufmerksam ist, wird ferner vielleicht festgestellt haben, dass die beiden Abhebungen am 08.06. knapp über den eigentlich erlaubten 1000 € / Tag liegen. Es scheint so zu sein, dass zur Limitprüfung einfach der letzte bekannte Kurs verwendet wird. Da der Euro zwischenzeitlich leider minimal weiter nachgegeben hat, konnte ich heute so "nur" 139000 ¥ abheben; bei 140000 ¥ hieß es "limit exceeded".

  • Zitat

    Original geschrieben von little-endian
    ... Nach meinem Kenntnisstand wird anhand des Belegdatums verrechnet. ...


    Die Advanzia schreibt jedoch:


    Zitat

    ... Der monatlich von Ihnen zu zahlende Mindesbetrag und andere Zahlungen werden zunächst auf den Betrag angerechnet, um den Sie Ihren Kreditrahmen überzogen haben, sodann auf die entstandenen Kreditzinsen. Danach erfolgt eine Anrechnung auf unsere Forderungen aus Bargeldabhebungen. Anschließend werden Ihre Zahlungen auf unsere Forderungen aus Einkäufen mit der Kreditkarte angerechnet. ...


    D.h. also bei vorhandenen bargeldlosen Umsätzen und Bargeldabhebungen werden Einzahlungen immer zuerst mit den "Bargeld"-Zinsen bzw. dem Bargeldbetrag verrechnet und danach mit den bargeldlosen Umsätzen.


    Demnach müsste es unabhängig von irgendwelchen Buchungs-/Belegdaten ausreichen den abgehobenen Betrag plus die angefallenen Zinsen aus der Abhebung zu überweisen um die Berechnung zu stoppen.

  • Re: Re: Re: Zinsberechnung


    Zitat

    Original geschrieben von little-endian
    Nach meinem Kenntnisstand wird anhand des Belegdatums verrechnet.


    Transaktionen werden so gebucht, ja - aber eben nicht verrechnet!


    Verrechnet wird einmal im Monat mit der monatlichen Abrechnung.
    Auch die Zinsen brauchen sie nur einmal im Monat für diese berechnen.


    Zitat

    Original geschrieben von skyrimimi
    Demnach müsste es unabhängig von irgendwelchen Buchungs-/Belegdaten ausreichen den abgehobenen Betrag plus die angefallenen Zinsen aus der Abhebung zu überweisen um die Berechnung zu stoppen.


    So ist es.


    Um im Bilde zu bleiben würde ich es mal so formulieren: Die Advanzianische Zinsuhr tickt immer mit. Aber nur bei Bargeldtransaktionen (bzw. gleichgestellten) klingelt sie dann auch tatsächlich mit dem fälligen Zins. Bei bargeldlosen Transaktionen ("Einkäufen") tickt sie zwar mit - aber wenn man bis zur Zahlungsfrist den vollen fälligen Betrag zurückzahlt, bleibt sie bzgl. Zins stumm.


    Zitat

    Original geschrieben von skyrimimi
    Beispiel: ausgeglichene Karte, 5.1. Online 100€, 7.1. Abhebung 200€, 9.1. Händler 200€, 11.1. Überweisung 300€.


    Edit: Offensichtlich reicht es in meinem Beispiel am 11.1. nur 200€ zu überweisen um die Zinsberechnung zu stoppen


    Dürfte vermutlich de facto betragsmässig minimal bis vernachlässigbar sein, aber um es mal ganz genau zu nehmen:


    Für die Bargeldabhebung vom 7.1. fallen bis zum Eingang der Überweisung am 11.1. (oder 12.1.) doch Zinsen an, welche, wenn ich mich nicht irre, weiterverzinst werden. Sollte man insofern zzgl. zu den 200€ nicht auch noch den Zinsbetrag auf die Bargeldabhebung überweisen?


    So mache ich es jedenfalls, wenn ich im Notfall mal Geld von der Karte brauche: Ich überweise baldmöglichst den Abhebebetrag und runde etwas auf, um die Zinsen und allfällige Kursunsicherheit bei Fremdwährungen abzudecken.

  • Re: Re: Re: Re: Zinsberechnung


    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    ... Dürfte vermutlich de facto betragsmässig minimal bis vernachlässigbar sein, aber um es mal ganz genau zu nehmen:


    Für die Bargeldabhebung vom 7.1. fallen bis zum Eingang der Überweisung am 11.1. (oder 12.1.) doch Zinsen an, welche, wenn ich mich nicht irre, weiterverzinst werden. Sollte man insofern zzgl. zu den 200€ nicht auch noch den Zinsbetrag auf die Bargeldabhebung überweisen?


    So mache ich es jedenfalls, wenn ich im Notfall mal Geld von der Karte brauche: Ich überweise baldmöglichst den Abhebebetrag und runde etwas auf, um die Zinsen und allfällige Kursunsicherheit bei Fremdwährungen abzudecken.


    Die Daten und Zahlen waren beliebig ausgedacht. Mir ging es auch nicht um die anfallenden Zinsen sondern um das Verständnis wie diese berechnet werden.


    Ja, du hast Recht. Zusätzlich zu den 200€ müsste man noch die Zinsen überweisen, da die Anrechnung ja zunächst auf die Kreditzinsen und erst danach auf die Forderung aus der Abhebung angerechnet wird.


    Aber auch wenn man nur den agbehobenen Betrag überweist sollten sich die weiteren Zinsen im sehr niedriegen Rahmen halten, da ja dann nur der noch offene Betrag (agbehobener Betrag abzüglich bis zur Gutschrift angefallene Zinsen) weiterverzinst wird.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Zinsberechnung


    Schon klar, dass das Beispiel fiktiv war.

    Zitat

    Original geschrieben von skyrimimi
    Aber auch wenn man nur den agbehobenen Betrag überweist sollten sich die weiteren Zinsen im sehr niedriegen Rahmen halten

    ...solange man nicht gerade wie little-endian in Japan (s.o.) die Bankomaten glühen lässt? ;)

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