Advanzia Bank: Tagesgeld & Kostenlose gebührenfreie Mastercard GOLD (DRIVANGO / SANICARE)

  • Im Oktober habe ich verpennt, meine Rechnung zu begleichen. Am 04.11. erhielt ich eine Email:



    Der Anhang mit der Mahnung sah wie folgt aus:


    Die in der Email erwähnten "wichtigen Informationen im Falle eines erneuten Zahlungsverzuges" sind in der Mahnung leider nicht enthalten. Jemand Lust, einen Praxistest durchzuführen? :D


    Die Mahngebühr ist im Vergleich zu früher also günstiger geworden. Sie wird hier beziffert:
    http://www.advanzia.com/faq/FAQ.pdf

    Zitat

    3. Was passiert, wenn ich meine Rechnung zu spät zahle?
    Wenn Sie Ihre Rechnung zu spät oder nicht zahlen, erhalten Sie per Post eine schriftliche Mahnung, die eine Mahngebühr von 4,90 € enthält. Ausserdem wird Ihre Karte blockiert und erst wieder freigeschaltet, wenn Advanzia einen Zahlungseingang in ausreichender Höhe festgestellt hat. Wichtig ist, dass Sie stets wenigstens den Mindestbetrag, welcher auf der Rechnung angegeben ist, überweisen.

  • Zitat

    Original geschrieben von migolf
    Hatte ich geschrieben, Stand 2011. Und der Posten nennt sich definitiv Mahngebühr...
    Mindestbetrag war um die 90,- EUR und sollte bis 21.11.11 eingehen. Da ich am 08.11.11 eine Retoure und somit Gutschrift von gut 120,- EUR bekam, zahlte ich nichts...



    sorry, das mit 2011 hatte ich wohl tatsächlich überlesen. Aber das bestätigt auch das was ich mir dachte, dass es sich eben um keine Erfahrung aus 2013 gehandelt hat. In 2011 kann das Prioritätensystem bei der Advancia noch anders eingestellt gewesen sein. Dass sich etwas geändert hat sieht man auch an dem Bericht von jerx, dass die Mahngebühren sich geändert haben.


    Als Fazit bleibt meiner Meinung nach nun das, was ich bereits geschrieben habe. Laut Aussage vom Support zählt nun faktisch durch die Priorität auch eine Gutschrift "vollständig" wie ein Zahlungsausgleich der Rechnung. Aber so wie sich das von 2011 bis 2013 geändert hat kann sich das auch wieder bis 2015 ändern, ohne dass wir es mitbekommen.
    Ich könnte mich zwar auf die Antwort vom Support berufen, wenn ich mal in der gleichen Situation wie migolf bin und mir Mahngebühren berechnet werden. Allerdings bedeutet das zum einen dass die Karte dann schon gesperrt ist, man sich auf jeden Fall mit der Advancia auseinandersetzen muss, was Aufwand und Ärger bedeutet.
    Solche Klärungen dauern aber bestimmt einige Tage bei der Advancia. Da ich über die Karte monatliche Belastungen begleiche ist das dann schlecht und produziert nur unnötige weitere Kosten, wenn so eine Belastung dann in einen solchen Sperrzeitraum fällt.


    Wer also auf Nummer sicher gehen will, der überweist grundsätzlich immer den Mindestbetrag, egal ob das für den Saldoausgleich nötig wäre oder nicht, und vermeidet so Diskussionsaufwand und Ärger.
    Für den Fall, dass es sich dabei um eine größere Summe handelt, die dann als Guthaben auf der Karte wäre und das man dort nicht länger bunkern möchte, der kann das Guthaben ja nach Zahlungseingang auch wieder abheben. Man muss sich dann aber einen Automaten suchen, bei dem das Abheben mit Mastercard auf Seiten des Automatenbetreibers nichts kostet.

    Viele Grüße


    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von jerx
    Die Mahngebühr ist im Vergleich zu früher also günstiger geworden. Sie wird hier beziffert:
    http://www.advanzia.com/faq/FAQ.pdf


    "Kreditkarten für Partnerunternehmen (Co-Branding)".
    Hab ich nicht, vielen Dank und gute Nacht. ;)


    Nein, im Ernst: Die Vereinbarung irgendwelcher Gebühren über eine "FAQ" dürfte wohl kaum Bestand haben. Und für die nicht gebrandet Karte (also eine "original-Advanzia") finde ich keine solche Angabe.


    Weiss aber nicht, wie es in Deutschland ist. Kann der Rechnungssteller dort einfach - im Rahmen der von der Rechtsprechung gesetzten Grenzen (die gibt es, auch in Bezug auf den Betrag!) - nach Gutdünken eine Mahngebühr verlangen, oder müsste man dies nicht vereinbaren bzw. angeben?

  • Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Die Vereinbarung irgendwelcher Gebühren über eine "FAQ" dürfte wohl kaum Bestand haben. Und für die nicht gebrandet Karte (also eine "original-Advanzia") finde ich keine solche Angabe.

    Such mal auf der "original-Advanzia"-Seite in den FAQ den Begriff "Mahngebühr" - dort taucht allerdings der konkrete Preis nicht auf.
    Bezüglich der wirksamen Vereinbarung einer derartigen Gebühr über die FAQ teile ich deine Skepsis, das Preisverzeichnis jedenfalls weist eine solche Gebühr nicht auf.
    Häufig geschieht das imho aber über die AGB, Stichwort "billiges Ermessen" - habe ich im konkreten Fall aber nicht überprüft.

  • Gesetzlich würde man ja ab Fälligkeitsdatum automatisch in Zahlungsverzug kommen. Die Mahnkosten dürften erst ab der zweiten Mahnung in Rechnung gestellt werden. Vermutlich kann ein Gläubiger Mahngebühren bei der ersten Mahnung nur einfordern, wenn sie vertraglich vereinbart wurden.


    Aber spart euch den Gang zum Anwalt oder das Starten von Word. Die Advanzia weist auf die Mahngebühr bereits vor Vertragsabschluss in den "vorvertraglichen Verbraucherinformationen" hin (Seite 3).
    https://www.gebuhrenfrei.com/H…11-1111-1111-111111111111

  • Zitat

    Original geschrieben von jerx
    Aber spart euch den Gang zum Anwalt oder das Starten von Word. Die Advanzia weist auf die Mahngebühr bereits vor Vertragsabschluss in den "vorvertraglichen Verbraucherinformationen" hin (Seite 3).
    https://www.gebuhrenfrei.com/H…11-1111-1111-111111111111


    ich denke auch dass die Advancia mit der Berechnung einer Mahngebühr vor Gericht durchkommen würde, auch wenn diese nicht im PLZ steht, sondern in den AGB, FAQ oder eben in den vorvertraglichen Informationen.


    Sprich wer seine Rechnung vergisst zu bezahlen, der wird die Gebühr leider bezahlen müssen.


    ABER:
    wenn wir noch im Zusammenhang mit dem Fall von migolf sind, dann stellt sich die Frage, ob es überhaupt einen Anlass für eine Mahnung gibt.
    Es wird Dir denke ich auch jeder Richter recht geben, dass eine Mahnung nur dann verschickt werden darf, wenn es hierfür einen Grund gibt (und auch nur dann dürfen Gebühren berechnet werden).
    Wie es im oben verlinkten Dokument auch heißt "Nachweis dass ein geringerer Schaden entstanden ist", kann ganz einfach durch die nächste KK-Abrechnung erbracht werden. Dahin weißt die Bank ja selbst nach, dass der Saldo durch eine Gutschrift rechtzeitig ausgeglichen wurde und so kein Schaden entstanden ist, es also keine Grundlage für eine Mahnung gibt.

    Viele Grüße


    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von jerx
    Gesetzlich würde man ja ab Fälligkeitsdatum automatisch in Zahlungsverzug kommen. Die Mahnkosten dürften erst ab der zweiten Mahnung in Rechnung gestellt werden.


    Und der Gläubiger soll auf seine Kosten für den Gläubiger kostenfrei mahnen? Das glaubst du doch selber nicht :D .
    Richtig wäre gewesen: Mahnkosten höchstens in Höhe laut Gebührenordung einer anwaltlichen Mahnung sind angemessen.

  • Zitat

    Original geschrieben von jerx
    Aber spart euch den Gang zum Anwalt oder das Starten von Word. Die Advanzia weist auf die Mahngebühr bereits vor Vertragsabschluss in den "vorvertraglichen Verbraucherinformationen" hin


    So what? Was hätte es den Kunden zu interessieren? Vorvertragliche Verbraucherinformationen sind ja schon vom Namen her keine Vertragsbestandteile. Im übrigen ist immer noch die Frage, ob 4,90 EUR angemessen sind. Ein Beispiel eines OLG-Urteils aus dem Mobilfunkbereich:


    "Gebühren von 9,95 Euro pro Mahnung (...) sind überhöht. Sie übersteigen den nach dem "gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden". Eine Mahnung verursacht als solche nur Kosten für das Fertigen und den Ausdruck eines angesichts der heutigen Rationalisierungsmöglichkeiten durch ein Computerprogramm vorgefertigten Schreibens, für Papier und Umschlag, anteilige Personalkosten für das "Eintüten" sowie Portokosten. Selbst bei großzügigster Behandlung ergibt sich nicht im Ansatz ein Betrag von 9,95 Euro"


    http://www.schleswig-holstein.…dungen/201208prepaid.html


    Zumindest für eine Mahnung per E-Mail sind die Kosten für Papier, Umschlag, Eintüten und Porto gleich null. Das ist mit zwei, drei Klicks erledigt.


    Zitat

    Original geschrieben von Truthahn
    Und der Gläubiger soll auf seine Kosten für den Gläubiger kostenfrei mahnen? Das glaubst du doch selber nicht :D .
    Richtig wäre gewesen: Mahnkosten höchstens in Höhe laut Gebührenordung einer anwaltlichen Mahnung sind angemessen.


    Und der Schuldner soll dem Gläubiger das völlig unnötige Einschalten eines Anwalts ersetzen müssen? Das glaubst du jetzt wohl selbst nicht, oder? :confused:


    Das Schreiben einer einfachen Mahnung gehört zum normalen Geschäftsbetrieb eines Unternehmens, für den man keinen Anwalt einschalten braucht.

  • Bei Darlehensverträgen sind die vorvertraglichen Informationen gesetzlich vorgeschrieben. Es ist schwer nachvollziehbar, dass diese Informationen später keine Relevanz mehr haben sollen.


    Außerdem erhält man laut Advanzia "per Post eine schriftliche Mahnung".


    Zitat

    Original geschrieben von Truthahn
    Und der Gläubiger soll auf seine Kosten für den Gläubiger kostenfrei mahnen? Das glaubst du doch selber nicht :D .
    Richtig wäre gewesen: Mahnkosten höchstens in Höhe laut Gebührenordung einer anwaltlichen Mahnung sind angemessen.

    Wäre schön, wenn du das mit irgendwelchen Quellen belegen könntest.


    Ich habe dazu folgendes gefunden:
    http://www.jurarat.de/zahlungs…buehren-und-schadenersatz


    Es gibt aber auch Quellen, die behaupten, dass man erst ab der zweiten Mahnung Mahngebühren erheben darf. Da wird aber wohl davon ausgegangen, dass der Schuldner erst mit der ersten Mahnung über den Zahlungsverzug unterrichtet wurde.


    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass man bei der Advanzia ab dem 21. automatisch in Zahlungsverzug kommt. Jetzt bin ich mir aber nicht mehr ganz sicher, ob das Fälligkeitsdatum auf der Rechnung dafür ausreicht.


    In meinem Fall fand ich die 4,90 EUR völlig in Ordnung. Bei Eingang einer Gutschrift, die höher als der Mindestbeitrag ist, würde ich aber noch einmal nachhaken, warum eine Mahngebühr fällig wurde. Irgendwie ist dieser Fall aber extrem merkwürdig, weil er allen anderen Erfahrungen widerspricht. Normalerweise dürfte man bei rechtzeitig eingehenden Überweisungen oder Gutschriften, die insgesamt höher als der Mindestbetrag sind, keine Mahnung erhalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von jerx
    Bei Darlehensverträgen sind die vorvertraglichen Informationen gesetzlich vorgeschrieben


    Wenn ich das richtig sehe, dann. seit 2009.
    Allerdings habe ich beispielsweise die Karte erstmal schon davor beantragt.
    Kann mich nicht erinnern, diese je bekommen zu haben.
    Und seitdem auch nie diese Informationen bekommen.


    Zitat

    Original geschrieben von jerx
    Wäre schön, wenn du das mit irgendwelchen Quellen belegen könntest.


    Ich habe dazu folgendes gefunden:
    http://www.jurarat.de/zahlungs…buehren-und-schadenersatz


    Wäre schön, wenn du deine eigenen Quellen lesen könntest ;)


    "Zu den Mahngebühren zählen: Portokosten für die Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung und Material (Papier, Briefumschlag für die Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung)


    Zu den Mahngebühren gehören nicht die Kosten für: die Verwaltung, Personal und Technik Da die Kosten für diese zu den Ausgaben für den allgemeinen Geschäftsbetrieb gehören und nicht auf den Schuldner abgewälzt werden dürfen."


    Und analog für Inkasso:


    "Schadenersatz in Bezug auf Inkassokosten:


    Zudem kann der Gläubiger auch Inkassokosten über den Schadenersatzanspruch geltend machen. Dies ist jedoch strittig. Einige Gerichte haben die Inkassokosten bejahrt, andere wiederum diese verneint.


    Einigkeit bestand über folgende Tatsachen:


    Bejahrt wurden sie, wenn das angerufene Inkassounternehmen über den üblichen Eigenbemühungen des Gläubigers hinaus gehandelt hat und objektiv die Einschaltung des Inkassounternehmen ein notwendiger Schritt war. Die Tätigkeit des Inkassounternehmens muss sich um eine erforderliche und zweckmäßige Maßnahme zur Schadensabwehr bzw. –minimierung handeln."



    Die Einschaltung eines Anwalts ist für eine einfache erste Mahnung objektiv genausowenig erforderlich (zumindest mal angenommen, dass der Schuldner die Forderung nicht endgültig bestreitet). Im übrigen:


    Zitat

    Original geschrieben von Truthahn
    Mahnkosten höchstens in Höhe laut Gebührenordung einer anwaltlichen Mahnung sind angemessen.


    Was bitte soll eine "anwaltliche Mahnung" sein - und warum sollte die in irgendeiner Gebührenordnung auftauchen? :confused:


    Eine anwaltliche Mahnung ist eine Mahnung, die ein Anwalt geschrieben hat. Nicht mehr. Es könnte auch jeder schreiben. Umgekehrt könnte ich meinen Anwalt auch dafür einschalten, dir einen anwaltlichen Liebesbrief oder anwaltliche gute Neujahrswünsche zu schicken.

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