ZitatOriginal geschrieben von blacksun
Auf meine Nachfrage, wo man denn einen Hinweis auf dieses Verhalten finden könne, kam mehr oder weniger die Aussage "das sei halt so"
Schlechte Antwort. Ganz schlechte Antwort. Zumal von einer Bank.
Wenn sie diese Verzinsung nicht in ihr Preisverzeichnis aufnehmen, dann haben sie als Bank Pech gehabt. "Das ist halt so".
ZitatOriginal geschrieben von blacksun
Auf Kulanz möchte ich mich nicht verlassen müssen, u.a. auch vor dem Hintergrund, dass hier schon mehrmals meine ich geschrieben wurde, dass die Advancia es einem bei Reklamationen nicht besonders einfach macht, also ein Widerspruch nicht so einfach sei wie bei einer Lastschrift.
Musst du dich auch nicht drauf verlassen.
Man muss da auch nichts reklamieren, was die Bank irgendwie akzeptieren müsste.
Im Preisverzeichnis ist schwarz auf weiss eine Verzinsung nur für Bargeldabhebungen vorgesehen. Ein Geldtransfer beispielsweise an einen Anbieter von ein Online-Wetten oder Poker - oder sagen wir auch Paypal - ist dagegen keine Bargeldabhebung. Schon deswegen nicht, weil da kein Bargeld fliesst (jaja, hatten wir ja schon).
Mehr dürfte es da rechtlich nicht zu diskutieren geben. Dann zahlt man halt den unstrittigen Forderungsbetrag und verweigert die Zahlung der geforderten Zinsen mit Hinweis darauf, dass es sich dabei um eine unbegründete (weil weder im Preisverzeichnis noch allgemein üblich) Förderung handelt.
Man darf sich dann nur nicht wundern, wenn die Bank einen dann nicht mehr als Kunde haben mag. Das wäre für mich persönlich der Knackpunkt: Ich würde aus Prinzip schon reklamieren und nicht zahlen - durch Wiederholung würde ich es allerdings nicht herausfordern wollen. Denn dazu ist das Produkt (leider) in mancherlei Hinsicht konkurrenzlos.