ZitatOriginal geschrieben von speeny
Wie kommst Du denn vom Effektiv- auf den Nominalzins?
s. Heinis Link
(wenngleich 1,81 * 12 bei mir 21,72 ergibt)
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ZitatOriginal geschrieben von speeny
Wie kommst Du denn vom Effektiv- auf den Nominalzins?
s. Heinis Link
(wenngleich 1,81 * 12 bei mir 21,72 ergibt)
Ebent.
Um vom monatlichen Zins auf den Jahreseffektivzins zu kommen, reicht es auch nicht, einfach mit 12 zu multiplizieren, sondern es ist auch der Zinseszins zu berücksichtigen:
eff. Jahreszins in % = [1 + monatl. Nom.-Zins in %/100]^12 - 1
Genau ist der monatl. Nominalzins übrigens 1,8053%, deswegen klappt die Rechnung mit dem auf 2 Nachkommastellen gerundeten Zins von 1,81% nicht ganz.
prima, daß hier Leute sind die Zinseszins richtig berechnen können. Ich würde das K am Ende noch rausziehen, aber viel wichtiger ist ein richtiges Ergebnis. Vor 150 Seiten wurde hier echt lange rumgekrebst in dieser Frage.
Ich rate jedem (außer Advanziakunden, irgendwer muß uns ja subwentionieren) bei Zinsen von 5% über offizieller Inflation so schnell wie möglich abzuzahlen und keine Sparpläne oder vergleichbaren Scheiß parallel zu zahlen. Bis zu 2-3% über Inflation kann man gerne auf die lange Bank schieben.
Weiß einer den Grund für die Zinssenkung? Rüffel von Verbraucherzentrale, Einstufung als illegaler Kredithai?
Das Rumrechnen war ja nur nötig, weil die Formel der Avanzia nicht dem sonst üblichen entspricht. Wenn die nun einmal bekannt ist, ist es viel leichter jeweils die Anpassung an einen neuen Zinssatz zu finden.
Martin
Wie verhält es sich eigentlich, wenn zwischen dem Datum der Rechnungsstellung und der Fälligkeit noch eine Retourengutschrift eingeht? Muss man dann trotzdem den ganzen Rechnungsbetrag überweisen, um Zinsen zu vermeiden, oder nur die Differenz?
Hotline fragen!
Ich hatte es dieses Mal das meine Rückgutschriften (*) und meine Ausgaben sich ausgeglichen haben, so daß ich nun ein minimales Guthaben auf der Karte hab.
Martin
(*) kann nun bestätigen das ebays Käuferschutz bei Paypal Zahlungen funktioniert, und zwar recht fix!
ZitatOriginal geschrieben von der.kleine.nick
Wie verhält es sich eigentlich, wenn zwischen dem Datum der Rechnungsstellung und der Fälligkeit noch eine Retourengutschrift eingeht? Muss man dann trotzdem den ganzen Rechnungsbetrag überweisen, um Zinsen zu vermeiden, oder nur die Differenz?
Meines Erachtens nur die Differenz. Rückbuchungen werden wie andere Gutschriften auch behandelt.
ZitatOriginal geschrieben von heini5131
Meines Erachtens nur die Differenz. Rückbuchungen werden wie andere Gutschriften auch behandelt.
In diesem Fall reicht die Differenz aus, klar.
Aber alleinige Rückbuchungen reichen nicht aus!!!
Beispiel. Saldo von 700,- EUR. Rechnung mit Mindestsumme 30,- EUR. Ein online Kauf wird erstattet in Höhe von 500,- EUR. Trotzdem musst Du die 30,- EUR überweisen, da die Rückbuchung nicht gewertet wird als Geldeingang.
Quelle: Eigene Erfahrung, musste 10,- EUR "Mahngebühr/Strafzins" zahlen... :flop:
migolf
ZitatOriginal geschrieben von MartinBBBB
Ruf die Hotline an, die geben dir ggf die Nummer der Versicherung
Leider haben sie die Nummer nicht rausgerückt.
Aber laut der Hotline ist mein Vater nicht mitversichert, da die Buchung für ihn Separat getätigt wurde und er auch nicht an meiner Adresse gemeldet ist.
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