Advanzia Bank: Tagesgeld & Kostenlose gebührenfreie Mastercard GOLD (DRIVANGO / SANICARE)

  • Zitat

    Original geschrieben von smudo78
      TM1: lässt sich das auch irgendwie noch näher begründen?


    Ja sicher: Wenn irgendetwas an der Karte verändert oder unkenntlich gemacht wurde, dann ist das ausreichend um sie nicht mehr zu akzeptieren.
    Ein aufgemalter smiley ist sicher grenzwertig, aber wenn mir jemand mit durchgestrichener oder ausgekratzter CVC käme, würde ich die Karte nicht mehr ohne ausdrückliche Authorisierung durch die Abrechnungsstelle akzeptieren.
    und nach meinen Erfahrungen sagen die in dem Fall (also ausgekratzer / unkenntlich übermalter CVC): Einziehen.
    Ich habe schon Karten von ultrawichtigcoolen Anzugträgern eingezogen die meinten sie müssten die Karte selbst nicht unterschreiben und sich auch dann auch nichtmal ausweisen konnten. Da konnten die toben wie sie wollten...

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Mein Vater ist grad in der Karibik unterwegs, dort wird die Karte bis jetzt an allen Geldautomaten genommen, nur bei einer Autovermietung (kleiner eigenständiger Betrieb) wurde sie bis jetzt abgelehnt (bzw. das System hat sie als ungültig erkannt).

  • Zitat

    Original geschrieben von smudo78
      TM1: lässt sich das auch irgendwie noch näher begründen? Weil ich meine ist ein wenig hart formuliert. Manipuliert ist die Karte an sich ja nicht, da man den CVC ja nicht direkt zerkratzen muss, sondern nur mit Edding schwärzen. Oder akzeptierst Du auch keine Karten, auf denen ich Dir ein Smiley draufmale (bei sonst unverändertem Zustand)? Alles für Dich relvante ist ja nicht "manipuliert" (Magnetstreifen, erhabene Schrift, Unterschrift etc.). Der CVC ist ja nur für Online-Bestellungen relevant und dürfte Dich bei der Bezahlung im Laden eigentlich nicht interessieren oder merkst DU Dir den etwa? :D


    Warum gleich so radikale Sachen wie zerkratzen oder Edding?


    Ich werde die CVV mit einem sehr dünnen Aufkleber überkleben, so kann ich meine KK in Zukunft noch sorgloser überall einsetzen.


    Danke für den guten Tipp. :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von 08a_a
    Ich werde die CVV mit einem sehr dünnen Aufkleber überkleben


    Das könnte durchgehen - wenn überhaupt ist das die bislang beste Idee.
    Ich halte das aber generell für mehr als übertrieben.
    Meine erste KK ist von Ende der 80er und in den 20 Jahren seitdem habe ich wirklich eine Unmenge von Karten gehabt und eingesetzt. Quer durch die Welt und später auch online - mitunter anfangs auch bei eher dubiosen Seiten.
    Bei tausenden von Buchungen hatte ich exakt eine einzige unberechtige die in betrügerischer Absicht war.
    Das hatte damals Visa schneller gemerkt als ich die Abrechnung hatte, hatte mich angerufen und das geklärt - noch vor der Abrechnung hatte ich eine neue Karte (neue Nummer) und das wars.
    Insgesamt halte ich die Angst vor Missbrauch für wirklich zu vernachlässigen.
    Das man die Karten gut aufbewahrt und auch nicht völlig sorglos aus der Hand gibt, sollte klar sein.
    Trotzdem hat noch nie irgendein Kellner oder Tankwart auch in noch so entfernten und kleinen Örtchen irgendeine Karte von mir im Hinterzimmer kopiert.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Ich habe schon Karten von ultrawichtigcoolen Anzugträgern eingezogen die meinten sie müssten die Karte selbst nicht unterschreiben und sich auch dann auch nichtmal ausweisen konnten. Da konnten die toben wie sie wollten...


    Hast du die Karten als Verkäufer in einem Geschäft eingezogen?
    Wenn ja, wirkt das nicht sehr abschreckend auf die Kunden? Weil in den meisten Fällen lässt sich das doch auch schnell klären, oder?
    (Nicht falsch verstehen - ich finde dein Verhalten natürlich vollkommen richtig. Den meisten Geschäften ist es ja scheiß egal, wer mit wessen Karte bezahlt).

  • Zitat

    Hast du die Karten als Verkäufer in einem Geschäft eingezogen?



    DAS wird wohl nicht funktionieren und ist auch nicht geseztlich nicht erlaubt, wenn die Karte nicht gerade als gestohlen gemeldet ist. Und selbst dann würde wenn dann die Polizei die Karte beschlagnahmen/sicherstellen und nicht irgendein Angestellter in Geschäft XY.


    Ich habe mal Spaßenshalber in meinen Unterlagen nachgesehen, zum Einzug ist nur die Bank selbst berechtigt, nicht irgendwelche Angestellte in Geschäften.


    Zitat

    Ich habe schon Karten von ultrawichtigcoolen Anzugträgern eingezogen die meinten sie müssten die Karte selbst nicht unterschreiben und sich auch dann auch nichtmal ausweisen konnten. Da konnten die toben wie sie wollten.


    Und diese Formulierung weist nun auch nicht gerade den richtigen Weg. Ich persönlich habe schon im DisneyLand Orlando gestanden und die Kassierin wollte mir meine Karte als ungültig erklären, weil sie auch nach dem 8x durchziehen nicht funktoniert hatte. Dabei lag es einzig allein am Goldstreifen, die die Barcley-Gold-Karten bis vor kurzem hatten und die nicht alle Automaten mochten.


    Aber von Einzug und ähnlichem war nie die Rede.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    funktoniert hatte. Dabei lag es einzig allein am Goldstreifen, die die Barcley-Gold-Karten bis vor kurzem hatten und die nicht alle Automaten mochten.


    Aber von Einzug und ähnlichem war nie die Rede.


    Ein nicht funktionierender Magnetstreifen ist ja auch etwas völlig anderes und kein Grund die Karte für ungültig zu erklären oder einzuziehen.
    Wenn aber als Antwort auf die automatische Buchung kommt "Karte einziehen", dann ziehe ich die ein - natürlich bin ich in diesem Fall dazu berechtigt. Warum auch nicht?
    Wenn die Karte tatsächlich von einem Dieb vorgelegt wird, wird der auch sicher nicht auf die Polizei warten.
    Meist ist wohl eher die Karte mangels Zahlung gesperrt oder gekündigt. Aber der konkrete Grund wird nicht mitgeteilt.
    Und eine nicht unterschriebene Karte ist erstmal ungültig. Wenn dann derjenige der sie einsetzen will sich in keinster Weise ausweisen kann, also nicht irgendwie belegen kann dass es seine Karte ist und er nur verschusselt hat sie zu unterschreiben, dann kann man die natürlich auch einziehen, bzw gleich ungültig machen. Natürlich kommt das nicht gerade häufig vor.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
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  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Wenn aber als Antwort auf die automatische Buchung kommt "Karte einziehen", dann ziehe ich die ein - natürlich bin ich in diesem Fall dazu berechtigt.


    Und diese Anzeige kommt, wenn ich den CVC geschwärzt habe? Ich glaube wohl eher nicht.


    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Und eine nicht unterschriebene Karte ist erstmal ungültig. Wenn dann derjenige der sie einsetzen will sich in keinster Weise ausweisen kann, also nicht irgendwie belegen kann dass es seine Karte ist und er nur verschusselt hat sie zu unterschreiben, dann kann man die natürlich auch einziehen, bzw gleich ungültig machen.


    Da würd ich Dir aber ordentlich was erzählen. Karte nicht akzeptieren bzw. Ausweis zeigen lassen, weil ich vergessen hab sie zu unterschreiben*, ist die eine (vollkommen legitime) Sache, Karte einziehen und ungültig machen, halte ich für nicht mehr legitim und vollkommen unangebracht. Ich weiß zwar nicht was Dir die "ultrawichtigcoolen Anzugträgern" getan haben, aber in einem solchen Fall, hättest Du imho Deine Kompetenzen bei Weitem überschritten. Dann hätte ich schon als Kunde zum letzten Mal bei Dir gekauft.



    *was mir auch schon EINMAL passiert ist, als ich gerade eine neue zugeschickt bekommen hatte. Hab sie dann vor den Augen des Verkäufers unterschrieben und gut war. Wenn man beim ersten Mal drauf hingewiesen wird, wird es einem ja auch nicht noch einmal passieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von smudo78
    Und diese Anzeige kommt, wenn ich den CVC geschwärzt habe? Ich glaube wohl eher nicht.


    Nein, natürlich nicht. Das verändert ja die Daten auf dem Magnetstreifen nicht, die zunächst mal für die automatische Buchung relevant sind.
    Allerdings würde ich in so einem Fall schlicht anrufen und nachfragen was zu tun ist. Und ich bin mir recht sicher (geschwärzte CVC sind mir bislang wirklich nicht untergekommen), dass auch dann die Antwort käme die Karte einzuziehen.
    Übrigens: Schonmal auf die Rückseite einer KK geschaut? auf den meisten steht entweder drauf, dass die Karte Eigentum der ausgebenden Stelle bleibt, oder dass der Einsatz den AGB unterliegt o.ä.
    Und weder darf man fremdes Eigentum manipulieren, noch kann ich mir vorstellen (ohne jetzt alle AGB nachzuschlagen), dass dies in den AGB nicht ausdrücklich untersagt wird.




    Zitat

    Karte einziehen und ungültig machen, halte ich für nicht mehr legitim und vollkommen unangebracht. Ich weiß zwar nicht was Dir die "ultrawichtigcoolen Anzugträgern" getan haben, aber in einem solchen Fall, hättest Du imho Deine Kompetenzen bei Weitem überschritten. Dann hätte ich schon als Kunde zum letzten Mal bei Dir gekauft.


    Wie gesagt: Wenn mir die zuständige Abrechnungsstelle dies nach Rückfrage so vorgibt, dann tue ich das.
    Normalerweise ist das - wie Du selbst erlebt hast - ja kein Problem, viele vergessen das Unterschreiben von Folgekarten. Und meistens hat man dann ja auch einen ausweis dabei der belegt, dass man auch der Karteninhaber ist.
    Aber wenn man mir mit Arroganz der Marke "Ich bin wichtig und Du bist nur ein Lakai" kommt, dann bleib ich halt stur. Das kommt aber nun wirklich nicht häufig vor.

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  • TM1:


    Da du ja offenbar Händler bist, kannst du vielleicht auch Auskunft zu zwei wie ich finde praxisrelevanteren Fragen geben:


    1. Wenn du als Händler Transaktionen "offline" durchführst (Terminal nicht angebunden, Imprinter alias "Ritsch-Ratsch-Gerät" im Einsatz gehabt, etc.) und somit natürlich keine Bonität des Kunden überprüft wurde, hast du dann dennoch eine Zahlungsgarantie gegenüber der Kreditkartengesellschaft oder liegt das Ausfallrisiko ausschließlich bei dir?


    2. Es kommt ja leider nicht gerade selten vor, dass das Auslesen der Karte aus physischen Gegebenheiten partout nicht klappen will (Magnetstreifen verschlissen, Leser des Geräts unfähig, etc.) - gibt es bei den Terminals im Allgemeinen denn nicht die Möglichkeit, die erforderlichen Daten (Kartennummer, Ablaufdatum, etc.) von Hand einzugeben?


    Im Fall des Falles kann ich mich als Kunde meines Wissens nämlich stur stellen, sofern die grundsätzliche Akzeptanz angezeigt wurde und lediglich technische Gegebenheiten einer erfolgreichen Zahlung im Wege stehen.


    Das wäre wirklich interessant, zu wissen. Im ICE z.B. lässt sich auch bei bereits voll ausgeschöpftem Limit prima zahlen, da offline. Wurde bisher problemlos eingelöst. Die Frage ist eben nur, ob die Kreditkartengesellschaft denn überhaupt eine Wahl hatte. ;)

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