ernsthaftes Problem mit Premiere. brauche Hilfe

  • Zitat

    Original geschrieben von Bob_Harris
    Bei Preiserhöhungen muss ein Sokü-Recht akzeptiert werden. Deshalb kann man die Fälle auch überhaupt nicht miteinander vergleichen...


    Die Reduzierung der Leistungen des Anbieters soll keine Preiserhöhung sein? :confused:



    Vor einigen Jahren haben die Kaffeanbieter mal versucht statt 500g-Packungen 400g-Packungen anzubieten. Die Packung zum gleichen Preis, bzw. geringfügig billiger. So dumm waren die Kunden allerdings nicht, dass sie nicht mitbekommen haben, das mit der Aktion der Preis erheblich steigen sollte.


    Gruß


    Pitter

  • Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Die Reduzierung der Leistungen des Anbieters soll keine Preiserhöhung sein? :confused:


    Doch, natürlich und deshlalb darfst Du ja Fußball auch kündigen, obwohl bspw. weiterhin alle Spiele der CL übertragen werden.


    Aber in den anderen Bereichen (Du musst Premiere nicht als einen Vertrag sehen, sondern den modularen Aufbau beachten) wie Filme, Serien hat es eben keine Preiserhöhung gegeben, die ein Sokü-Recht rechtfertigen würde.


    Aber wie gesagt, das müssen im Endeffekt Juristen entscheiden, ob ein Wegfall der BL auch in die anderen Programmpakete "ausstrahlt".

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bob_Harris
    ...Nur weil bei E+ mal der SMS-Dienst ausfällt, kann ich auch nicht den kompletten Vertrag kündigen, um in Deinem (schlechten) Beispiel zu bleiben...


    Genau schlechtes Beispiel. Davon abgesehen, dass die SMS-Dienste wohl kein zentraler Bestandteil des Vertrages sind. Die Bundesliga fällt nicht mal weg, sondern kann dauerhaft nicht mehr angeboten werden.


    Gruß


    Pitter

  • Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Genau schlechtes Beispiel. Davon abgesehen, dass die SMS-Dienste wohl kein zentraler Bestandteil des Vertrages sind. Die Bundesliga fällt nicht mal weg, sondern kann dauerhaft nicht mehr angeboten werden.


    Also wenn ich keine SMS mehr schreiben könnte, wäre schon ein zentrales Merkmal meines Handyvertrags betroffen (bitte genau lesen: es ging nicht um SMS-Infodienste).


    Nochmal: Premiere ist - im Gegensatz zu einem Handyvertrag - modular aufgebaut, das Fußball-Modul kann aus den genannten Gründen gekündigt werden, darüber hinaus auf Kulanz noch weitere Module. Für den Wegfall des ganzen Vertrages hingegen gibt es IMHO keine Handhabe.

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Ich sehe das ganz genauso - wenn Premiere richtig "gemein" wäre, könnten sie es sogar versuchen, gar keinen rauszulassen, schließlich hast du nicht in deinem Vertrag stehen, dass Premiere dir die Bundesliga garantiert. Man bietet lediglich ein Fußballpaket an und in dem läuft auch weiterhin Fußball.


    Nicht das ich mir so ein Vorgehen wünsche oder es gutfinden würde und je nach Gericht hätte Premiere mit dieser Auslegung vielleicht sogar Probleme - nach allem was ich mit P. durchgemacht habe, hätts mich aber nicht gewundert.





    Sebastian
    Dazu muß man bedenken, dass es die Schauergeschichten zwar gibt und vieles auch stimmt - aber im Gegensatz dazu haben 95% aller Kunden auch nie Probleme mit Premiere. Auch wenn ich den "Mist" ;) verkaufe, muss ich das hier ganz sicher nicht schönreden. Aber die meisten Fälle in denen Premiere angeblich so "böse und gemein" ist, ließen sich mit einem gründlichen Lesen der AGB VOR Vertragsabschluss vermeiden. Ist halt nicht anders als bei Mobilfunkverträgen.

  • Zitat

    Original geschrieben von KX250
    Ich sehe das ganz genauso - wenn Premiere richtig "gemein" wäre, könnten sie es sogar versuchen, gar keinen rauszulassen, schließlich hast du nicht in deinem Vertrag stehen, dass Premiere dir die Bundesliga garantiert. Man bietet lediglich ein Fußballpaket an und in dem läuft auch weiterhin Fußball. ...


    Genau, was sollen denn diese ganzen Verbraucherrechte. Jeder Anbieter sollte seine vertraglich vereinbarten Leistungen und Preise nach gutdünken beliebig ändern können. Einziges Recht des Kunden muß die Zahlung der Rechnung sein und bleiben. ;)


    Zum Glück sehen Gesetzgeber und Gerichte das ein wenig anders.



    Gruß


    Pitter

  • Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Genau, was sollen denn diese ganzen Verbraucherrechte. Jeder Anbieter sollte seine vertraglich vereinbarten Leistungen und Preise nach gutdünken beliebig ändern können.


    Langsam frage ich mich, ob du es absichtlich nicht verstehen willst bzw. kannst? :confused:


    Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Zum Glück sehen Gesetzgeber und Gerichte das ein wenig anders.


    Quelle?

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Pressemitteilung vom 9.3.2006


    Du meinst das? Urteil vom 23.02.2006, Az.: 12 O 17192/05 (nicht rechtskräftig)


    Was genau davon bezieht sich auf den hier diskutierten Fall?

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Bob_Harris und KX250:


    Eure Argumentation lässt sich schlicht und einfach mit gesundem Menschenverstand widerlegen; Gesetze brauchts dazu gar nicht.


    Es liegt doch völlig auf der Hand, dass das Programmangebot von Premiere hinsichtlich Art und Umfang DER entscheidende Vertragsbestandteil überhaupt ist. Würde man Eurer Argumentation folgen, würde dies bedeuten, dass Premiere sein Programmangebot praktisch nach Belieben umstellen könnte, ohne dass die Kunden ein Kündigungsrecht hätten. In einem (natürlich nur theoretischen) Fall könnte Premiere dann ja sogar irgendein Uraltprogramm ausstrahlen, das schlechter und weniger aktuell ist als das der freien Programme (z.B. Fussballspiele von 1972, Blockbuster-Filme von 1985), ohne dass man sich dagegen zur Wehr setzen könnte.


    Dies ist natürlich nicht so. Es ist auch völlig irrelevant, ob in den Verträgen nun "Bundesliga" oder "Fussballpaket" steht. Fakt ist, dass Premiere, als sie die Bundesligarechte noch hatten, massivst damit geworben haben, dass der Kunde, der diesen Kanal aboniert, alle Bundesliga-Spiele live sehen kann. Diese Zusage ist Bestandteil des Vertrags - ob dies in den tatsächlichen Endkundenverträgen wörtlich so festgehalten wurde, ist irrelevant.


    Es hat schon seinen Grund, warum sich Premiere nicht vor Gericht traut. Weil sie genau wissen, dass ein Urteil auf jeden Fall von großem öffentlichen Interesse wäre, und wenn sie verlören, davon dann ein Riesen-Signal zuungunsten von Premiere ausgehen würde.


    Wenn ich Premiere wegen der BuLi hätte und diese nicht mehr empfangen könnte (Sat-Kunde oder Kabel-Kunde in einem Gebiet ohne Arena-Deal), oder wenn ich für die BuLi plötzlich mehr zahlen müsste als bisher, würde ich auf jeden Fall kündigen. Ob Premiere diese Kündigung akzeptiert oder nicht, wäre mir absolut egal. Wenns am Ende ein Gericht entscheiden soll - gut so, dann weiß man wenigstens, woran man ist. Die Selbstbeteiligung der Rechtsschutz muss einem der Spaß natürlich ggf. Wert sein - wobei man die im Erfolgsfalle ja von Premiere gezahlt bekäme.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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