ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Dies ist natürlich nicht so. Es ist auch völlig irrelevant, ob in den Verträgen nun "Bundesliga" oder "Fussballpaket" steht. Fakt ist, dass Premiere, als sie die Bundesligarechte noch hatten, massivst damit geworben haben, dass der Kunde, der diesen Kanal aboniert, alle Bundesliga-Spiele live sehen kann. Diese Zusage ist Bestandteil des Vertrags - ob dies in den tatsächlichen Endkundenverträgen wörtlich so festgehalten wurde, ist irrelevant.
Deshalb kann der Kunde den Fußball-Kanal ja auch kündigen - über diesen Aspekt gibt es ja gar keine Diskussion.
Das mit den verschiedenen Programmpaketen ist aber alles andere als irrelevant: Der Kunde hat sich nämlich freiwillig bei Vertragsabschluss dazu entschieden, auch die Blockbuster-Kanäle für 24 M. zu abonnieren (er hätte ja auch nur Fußball abonnieren können). Da bei Blockbuster das Programmangebot aber nicht eingeschränkt wurde gibt es logischerweise auch kein SoKü-Recht (nur Kulanz seitens Prem.).
Wenn im Supermarkt die Milch abgelaufen ist, kann ich doch auch nicht noch gleichzeitig die Butter zurückgeben nur weil ich plötzlich lieber Margarine esse.