Was passiert mit zurückgeschickter Ware?

  • Zitat

    Original geschrieben von David328
    dann bin ich aber froh das o2 das so kulant regelt, ziatat am telefon "sie haben 14 tage zeit mit dem gerät zu machen was sie wollen, ist ihr gutes recht"...


    Was Dir irgendein Hotliner am Telefon erzählt hilft Dir nicht weiter wenn sich O2 dann doch plötzlich mal querstellen sollte. Ich kenne auch nur die max. 30 Min. Regelung von O2.

  • Zim Beispiel bei gethandy.de haben die ein extra b-ware shop wo man die zurück gegebenen artikel sehr günstig kaufen kann. z.b. habe ich vor genau einem jahr da ein nokia 6230i rückläufer für c.a. 200€ gekauft, und da war wirklich nichts dran!

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

  • Merkwürdige Regelung von o2:
    Was ist schlimmer?
    Mit einem Handy 14 Tage lang rumspielen (Games,Organizer etc.) oder mal am 1. Tag ein 35 min Gespräch führen.

  • Das ist beides nicht okay, ganz einfach... Wenn man ein Geraet im Laden kauft, telefoniert man dort schliesslich auch nicht 35 Minuten bevor man es kauft...


    Es bestellt doch wohl kaum jemand ein Handy ohne es sich vorher irgendwo angesehen zu haben?


    Im Uebrigen kann es auch passieren, dass das Geraet zwar zurueckgenommen wird, aber nicht der volle Preis erstattet wird, sondern wegen Gebrauchsspuren was abgezogen wird...


    Andrea

  • Ich denke das kleinere Händler in der Regel eine Sichtprüfung zurückgesendeter Ware vornehmen, und wenn neben der Ware auch die Orginalverpackung und alles Dokumentationsmaterial noch komplett und in einwandfreiem Zustand ist geht die Ware wohl wieder ganz normal raus, wenn die Ware zwar noch einwandfrei ist aber die Orginalverpackung oder Dokumentationsmaterial unvollständig oder beschädigt ist dann wird der Händeler die Ware wohl auf anderem Wege veräussern müssen. Wenn die Ware selber Gebrauchsspuren aufweist ist es fraglich, ob der Händler dann das Gerät überhaupt zurücknimmt.

  • Bei uns im Haus ist es so daß wenn ein Verbraucher oder Firmenkunde eine Ware berechtigt zurückgibt, wir erstmal auf dieser sitzen bleiben. Wir haben die Ware je auch selbst gekauft und mit Gewinn wieder weiterverkauft. In unserem kalkulierten Gewinn ist dieses „Rücknamerisiko“ einkalkuliert.


    Nun ist es so daß wir bei Distributoren und Herstellern, wo wir einen jährlichen großen Umsatz haben mit erreichter Zielvereinbarung, solche Waren zurückschicken können. Allerdings müßen wir einen kleinen Abschlag beim zurücksenden abziehen, da die Ware nicht mehr „Originalverpackt“ ist. Bei allen anderen Lieferanten etc., bei denen wir einen kleinen Jahresumsatz haben, bleiben wir auf der Ware sitzen. Allerdings ist bei solch einer Ware auch die Gewinnspanne größer berechnet, da das Risiko größer ist.


    Rückläufer werden dann fallweise als gebraucht weiterverkauft.

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