Auslandskrankenversicherung bei Vorerkrankung?

  • Zitat

    Original geschrieben von axcel
    Das hört sich doch schon mal gut an!


    In welcher Kasse bist du denn? Gern auch per PN!


    Gruß, Axel


    Es wird Dir nicht helfen, ist eine Beamtenkasse. Aber ich denke, dass es keine so riessigen Unterschiede geben wird. Bei einer Auslandskrankenversicherung würde ich nicht gerade die Billigste nehmen, sondern sicherstellen dass spezielle Leistungen wie z.B. Rücktransport bezahlt werden auch bei nicht lebensbedrohlichen Krankheiten.


    Viele Grüße
    Thomas

  • Ich habe mir nicht alles durchgelesen, doch eine wichtige Sache ist zu Beachten. Falls deine Bekannte in Deutschland Sozialversicherungspflichtig ist und in die Gesetzliche Krankenversicherung einzahlt bzw noch über die Familenversicherung der Eltern dort abgesichert ist, kann sie genauso gut eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Dabei muss man dann beachten das es zwei verschiedene Arten von Auslandreisekrankenversicherungen gibt. Es gibt eine Variante für ein ganzes Jahr, dort gibt es allerdings die Regelung das man sich max 6 Wochen am Stück im Ausland aufhalten darf. Dann gibt es allerdings noch die Variante wo man pro Tag bezahlt. Diese könnte man dann abschließen. Dabei werden dann auf GEsundheitsfragen verzichtet. Deine Bekannte müsste dann zwar im Ausland immer in Vorkasse gehen wenn Sie mal zum Arzt müsste, würde aber das was unsere GKV nicht übernimmt von der Auslandsreiseversicherung erstattet bekommen. Desweiteren bieten diese Versicherung auch den wichtigsten Schutz den man überhaupt haben muss. Vorallem der Medizinische Rücktransport nach Deutschland ist wichtig.

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • Der ADAC (als Beispiel) stellt keine Gesundheitsfragen, da tauchen dann nur Klauseln wie:

    Zitat

    2. Kein Versicherungsschutz besteht,
    a) wenn Sie vor Reiseantritt wussten oder damit rechnen mussten, dass Ihnen vor Reiseantritt bekannte Beschwerden, Erkrankungen oder Verletzungen während des Auslandsaufenthaltes behandlungsbedürftig werden; der Ausschluss gilt auch für die Folgen einer solchen Behandlung (einschließlich Tod);"

    in den Verträgen auf...

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