Garantie bei Nokia,ab wann 2 Jahre?

  • hallo,mein 6100 hat seit ein paar tagen eine Macke,es hat schlechten bis gar keinen Empfang.Kaufdatum war Oktober 2004,gabs da schon 2 Jahre Garantie oder war das bis dahin nur 1 Jahr?Hab schon überall gesucht,aber nix verwertbares gefunden.Hab nämlich keine Lust zig Km zu Nokia zu fahren um dann zu hören,daß es eh kein Garantiefall mehr ist.


    Gruß

    Wer das hier liest hat Puschen an!

  • Ab April 2005 gabs 2 Jahre Garantie.

    Das Schlimmste ist nicht: Fehler haben, nicht einmal, sie nicht bekämpfen, ist schlimm. Schlimm ist, sie zu verstecken.
    Bertolt Brecht


    Im Gebrauch; Apple Watch 3 LTE, Iphone X 256er, IPad Air 2, Ipod Touch 6G, Ipad Mini 3 64GB, Mac Mini

  • Wie schauts denn aus mit 24 Monaten Gewährleistung über den Händler? Oder ist das in dem Fall auch nicht möglich?

    Vendui
    Raziel

  • die MÜSSEN dir da weiterhelfen... ist gesetzlich vorgeschrieben... nur halt, dass du evtl Beweise bringen musst, dass das Problem von Anfang an bestand, die meisten shops sind aba so kulant und machen ohne mucks etwas *gg*


    edit
    Handyattacke ist sowieso kulant... steggen ja mit mobilejoker unter einem Hut, muss man nurmal Adressen vergleichen :D
    kann allerdings so bis zu 6 Wochen OHNE ZWISCHENSTATUS dauern, das Problem hatte nen Freund von mir... aber danach konnte er z.B. problemlos wandeln(3x repariert, kein bogg mehr aufs gerät) also kulant sind se schon
    editende

    MfG GoldenS
    ...hilft gerne weiter


    iPhone 3G 8GB + Complete M (RV) DTAG

  • Danke erstmal,hab da mal ne Mail hingeschickt,mal sehen was die schreiben.


    Gruß

    Wer das hier liest hat Puschen an!

  • 2 Jahre Garantie bei Nokia


    Hi!
    Ist diese Garantie freiwillig oder gesetzlich vorgeschrieben? Bin ich in der Beweispflicht oder Nokia? Wie sieht die Sache aus, wenn ich das Gerät von privat gekauft habe?
    Gruß.

  • @ Chris
    Vielen Dank, steige langsam durch. Wenn ich also bei Ebay ein Handy von einer Privatperson kaufe, habe ich Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung ggü. dem ursprünglichen Händler, desweiteren eine freiwillige 2-jährige Herstellergarantie. Für diese ist eine Rechnung zwingend erforderlich (manche verkaufen ja auch ohne Rechnung). Wann und in welchem Fall beginnt die Beweislastumkehr?
    Danke!

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