ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Fahrplan
24 Monate gesetzliche Gewährleistung, das ist schon was anderes als Garantie
Garantie kann jedes Unternehmen selber bestimmen.
Die AGB (ab §305) können tatsächlich zu Lasten des Käufers ine einem bestimmten Rahmen über die allgemeinen Regelungen der Sachmangelhaftung hinaus gehen, sie dürfen dem Verbraucher aber nicht alle Rechtsmittel entziehen (deswegen wurden ja die Regelungen zu den AGB in den 70ern überhaupt geschaffen und mit der Schuldrechtsreform schließlich ins BGB integriert)
Die §§ 433, 434 reglen den Kaufvertrag und den Sachmangel. Es wäre nun zu prüfen, ob in deinem Fall überhaupt alle Tbm vorliegen, um einen Anspruch aufgrund eines Sachmangels geltend zu machen. Ich würde sagen Nein, denn nach §446 geht "mit der Übergabe der verkauften Sache [...] die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über."
Nach §476 gilt beim Verbrauchsgüterkauf die Beweislastumkehr, aber eben nur innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf. Danach musst du als Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe bestand. Und, so leid es mir tut, das wird wohl schwer werden, etwas zu beweisen, was nicht so ist.
Edit: Hab wieder mal zu lang fürs Schreiben gebraucht. Was meinst du genau mit
?
Hattest du das Gerät schon länger, oder wurde nur das Headset getauscht, wurde das Gerät nach September getauscht, ...?
Ich habe ein neues Gerät bekommen im Sept weil das erste einen Bug hatte.
Danke für die Infos, ich habe mir ein neues Headset gekauft , ich kanns verschmerzen.