schilderbücke oder blechschild?

  • hello again :D


    mir fällt es immer wieder auf ...
    von weitem sieht man es leuchten - 120 - als maximal geschwindigkeit zugelassen. doch kommt man näher sieht man auf einmal ein paar meter vor (oder auch hinter) der schilderbrücke ein blechschild das besagt - 80 - ist hier max. erlaubt.
    nun gibt es mehrere situationen in denen es da stehen kann ... einmal wegen einem nicht sichtbaren grund, dann wegen rollsplitt, wegen fehlender markierung, schlechter fahrbahn oder sonst etwas.
    in manchen situationen ist ein zusatzschild unter dem blechschild angebracht wie beim rollsplitt. ist die situation hier anders zu betrachten als wenn nur das geschwindigkeitsbeschränkende blechschild da steht?


    an was habe ich mich nun zu halten???
    an die geschwindigkeit des blechschildes oder die der verstellbaren schilderbrücke (leuchtend oder auch klappbares blech)?


    eine strecke auf der man dieses chaos öfter sieht ist die A3 bei köln/ leverkusen :rolleyes:


    hat jemand antworten oder ähnliche fragen?



    mpbrei :)

  • Wenn die Blechschilder fest sind würde ich sagen das die Schilderbrücke bzw. die Leuchtschilder gültig sind.
    Aber dann müßten eigentlich die Blechschilder abgehangen werden.
    Wenn ich das aber so schreibe kommt mir der Gedanke das ich das dir auch nicht beantworten kann ;)


    MfG ALEX

  • Hallo,


    hmmm, ich denke mal, dass Du Dich an alles halten musst, in der Reihenfolge, in der es erscheint und zu erkennen ist!!! Warum auch nicht? Sinnvoll sind die Verkehrsregeln nicht immer... und im Zweifelsfall gilt die niedrigere Vorgabe da diese die höhere aufhebt! (bei Gleichzeitigkeit... die es eigentlich nicht gibt... egal, anderes Thema) :p


    Ein größeres Problem sehe ich in einer Geschwindigkeitsbeschränkung die besagt, dass auf der rechten Spur (Autobahn) max. 60 km/h gefahren werden darf und auf den anderen max. 120 km/h... Da man sich nun an das Rechtsfahrgebot halten muss... eine echt blöde Sache, oder? Gedacht ist das für LKW, doch dieser Zusatz fehlt leider oft!


    Gruß,


    StHenker

    Erkläre es mir und ich werde es vergessen... Zeige es mir und ich werde es behalten... Lass es mich machen und ich werde es können!!!

  • Ich sehe das wie StHenker. Die Schilder sind der Reihenfolge nach zu beachten. Auch wenn nur wenige Meter zwischen Leucht- und Blechschild liegen.


    Wenn Du von auserorts kommst und erst ein 70er Schild und danach ein Ortsschild passierst, darfst Du auch max. 50 km/h fahren.

    _T_
    HO2
    IW0
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    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE 

  • AFAIK haben die Leuchtschilder Vorrang.


    Zumindest bei den BF3 der Schwertransporte ist das so, das deren Leuchtschilder Vorrang haben vor den Blechschildern.


    Gruß bungee1

    Das muss am Wetter liegen...


  • Ist aber durch eine große breite weiße Linie getrennt. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von StHenker
    [...] hmmm, ich denke mal, dass Du Dich an alles halten musst, in der Reihenfolge, in der es erscheint und zu erkennen ist!!! [...]


    da stellt sich mir eine frage ... auf der A3 zwischen heumar und leverkusen, fahrtrichtung leverkusen auf höhe der auffahrt der A4 auf die A3 steht kurz vor der auffahrt eine schilderbrücke, dann - keine 20m dahinter - steht ein 80 blechschild (ich glaube fest) und dann kommt die auffahrt. nach ein paar hundert metern kommt wieder eine schilderbrücke die immer die selbe geschwindigkeit anzeigt wie die erste ... nun steht dort je nach verkehrsaufkommen eine andere geschwindigkeit - bei starkem stau auch mal 60. nun würde ich mich generell nach den schilderbrücken richten, da diese variabel sind. wenn ich aber nun abends dort lang fahre und die schilderbrücken zeigen 120, dann kann mir keiner erzählen dass dieses kleine blechschild für ein paar hundert meter die 80 vorgibt obwohl 20m zuvor die 120 erlaubt wurden. wenn ich nun innerhalb der mit 80 beschränkten meter geblitzt oder gemessen werde - muss ich dann zahlen oder nicht :confused:
    also der schilderwald in deutschland ist grauenhaft - besonders da, wo das eine das andere schild an ort und stelle aufhebt (wurde auch schon mal bei auto motor sport tv drüber berichtet).


    Zitat

    Original geschrieben von StHenker
    [...] Ein größeres Problem sehe ich in einer Geschwindigkeitsbeschränkung die besagt, dass auf der rechten Spur (Autobahn) max. 60 km/h gefahren werden darf und auf den anderen max. 120 km/h... Da man sich nun an das Rechtsfahrgebot halten muss... eine echt blöde Sache, oder? Gedacht ist das für LKW, doch dieser Zusatz fehlt leider oft! [...]


    ein beispiel dafür ist z.b. die A1 zwischen AK köln nord und AK köln west. dort ist teilweise eine solche beschränkung eingerichtet. einhalten tut sie jedoch niemand. würde ich planen auf der rechten spur nur 60 zu fahren, dann könnte ich mich schon einmal in den anzeigen nach einem neuen auto umschauen, da ich davon ausgehen muss von einem LKW überrollt zu werden :mad:
    ich beachte das rechtsfahrgebot so gut wie immer, doch bei dieser einschränkung würde ich eines missachten - die geschwindigkeit oder das rechtsfahrgebot (je nach verkehrsaufkommen) :rolleyes:
    hier ist übrigens keine breite weiße linie ( forenxx) - diese sind meines wissen nur für einen gezwungenen fahrstreifenwechsel (beschleunigungs- oder verzögerungsstreifen, sowie innerorts zum abbiegen) - desweiteren ist der breite streifen für die standspur ;)


    ich habe vorhin eine nette seite zum thema autobahn gefunden - leider ohne regeln, jedoch mit forum und links --> http://www.autobahn-online.de



    so far mpbrei :)

  • Man schaue nach in der StVO §39:

    (2) Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Die Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Zeichnungen oder Aufschriften. Sie sind dicht unter den Verkehrszeichen angebracht. Verkehrszeichen können auf einer weißen Trägertafel aufgebracht sein. Abweichend von den abgebildeten Verkehrszeichen und Zusatzzeichen können die weißen Flächen schwarz und die schwarzen Sinnbilder und der schwarze Rand weiß sein, wenn diese Zeichen nur durch Lichter erzeugt werden.


    Demnach sind auch beleuchtete Schilder normale Verkehrszeichen, wie ihre Kollegen aus Blech und demnach gleichgestellt.


    bungee1: §39 (2a): Verkehrszeichen können auf einem Fahrzeug angebracht werden. Sie gelten auch, während das Fahrzeug sich bewegt. Sie gehen den Anordnungen der ortsfest angebrachten Verkehrszeichen vor.


    Demnach ist das irrellevant, ob beleuchtet oder nicht - interessant ist da nur, dass sie sich bewegen.

  • Zitat

    Original geschrieben von StHenker
    Ein größeres Problem sehe ich in einer Geschwindigkeitsbeschränkung die besagt, dass auf der rechten Spur (Autobahn) max. 60 km/h gefahren werden darf und auf den anderen max. 120 km/h... Da man sich nun an das Rechtsfahrgebot halten muss... eine echt blöde Sache, oder? Gedacht ist das für LKW, doch dieser Zusatz fehlt leider oft!


    Das ist kein Problem, wenn man in der Fahrschule aufgepasst hat.
    Im Fall, daß bei Mehrspurigen Straßen auf der rechten Spur, eine niedrigere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist, als auf den weiter Links gelegenen Spuren, dann muss die rechte Spur nicht zwingend genutzt werden.
    Wenn also rechts 60 und auf der mittleren und Linken Spur 100 oder 120 erlaubt sind, darfst Du mit der erlaubten Geschwindigkeit auf der mittleren Spur fahren, auch wenn die rechte Spur frei ist.
    In so einem Fall ist oft zusätzlich ein Überholverbot für LKW Schild aufgestellt, was die LKW wiederum zwingt, rechts zu fahren, und sich damit natürlich an die niedrigere Geschwindigkeit zu halten. Mit dem PKW kann man einfach in der Mitte bleiben, und glücklich sein. :)

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Das ist kein Problem, wenn man in der Fahrschule aufgepasst hat.
    Im Fall, daß bei Mehrspurigen Straßen auf der rechten Spur, eine niedrigere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist, als auf den weiter Links gelegenen Spuren, dann muss die rechte Spur nicht zwingend genutzt werden.
    Wenn also rechts 60 und auf der mittleren und Linken Spur 100 oder 120 erlaubt sind, darfst Du mit der erlaubten Geschwindigkeit auf der mittleren Spur fahren, auch wenn die rechte Spur frei ist.
    In so einem Fall ist oft zusätzlich ein Überholverbot für LKW Schild aufgestellt, was die LKW wiederum zwingt, rechts zu fahren, und sich damit natürlich an die niedrigere Geschwindigkeit zu halten. Mit dem PKW kann man einfach in der Mitte bleiben, und glücklich sein. :)


    Hallo,


    super, danke... diese Regel kannte ich wirklich nicht!!! Ich denke mal, dass zu dem Zeitpunkt als ich den Führerschein gemacht habe, es solche Besonderheiten noch nicht gab, respektive noch nicht in der Fahrschule behandelt wurden...


    Danke für Deine Hilfe!


    Zurück zum Ursprung:


    Ich wüsste auch nicht wirklich, warum ich einem leuchtenen Schild nachkommen sollte, während ich das, auch wenn es kurz danach aufgestellt ist, Blechschild, welches die selbe Regelwirkung hat wie ein beleuchtetes und variabel veränderbares, ignoriere...


    Und bitte, nach Sinn und Verstand bei sowas zu fragen, ist von vornhinein zum Scheitern verurteilt, und man wird vor Gericht niemals begründen können, es wäre doch unlogisch oder "Quatsch" so einen Schilderwald auf zu stellen... Das zählt nicht, Regeln sind Regeln!


    Gruß,


    StHenker

    Erkläre es mir und ich werde es vergessen... Zeige es mir und ich werde es behalten... Lass es mich machen und ich werde es können!!!

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