ZitatOriginal geschrieben von ra-kessel
Ernsthaft: Und...? Hat das etwas mit meinem Beispiel zu tun?
Ja hat es. Bei P2P stellt man - abgesehen von No Upload-Patches - immer auch Dateien zum Download für andere bereit. Dein Beispiel zielt darauf ab, dass nur der Download urheberrechtlich geschützen Materials nicht strafbar sei. Dies ist aber z.B. nur bei FTP oder NNTP gegeben, nicht aber bei P2P. Somit ist die "Straffreiheit" bei P2P nur theoretischer Natur, eben weil man auch zum Anbieter wird.