Bundesweite Razzia gegen eDonkey-Nutzer

  • Zitat

    Original geschrieben von ra-kessel
    Ernsthaft: Und...? Hat das etwas mit meinem Beispiel zu tun?


    Ja hat es. Bei P2P stellt man - abgesehen von No Upload-Patches - immer auch Dateien zum Download für andere bereit. Dein Beispiel zielt darauf ab, dass nur der Download urheberrechtlich geschützen Materials nicht strafbar sei. Dies ist aber z.B. nur bei FTP oder NNTP gegeben, nicht aber bei P2P. Somit ist die "Straffreiheit" bei P2P nur theoretischer Natur, eben weil man auch zum Anbieter wird.

    Niveau sieht von unten aus wie Arroganz.


    Bist ungeschickt, hast linke Hände? Läufst gegen Türen und auch Wände? Kannst nicht schrauben und nicht lenken? Hast auch Probleme mit dem Denken? Kriegst nicht mal deine Schuhe zu? Du bist ein Mann für ATU!

  • Zitat

    Original geschrieben von Sunny Glade
    Ja hat es. Bei P2P stellt man - abgesehen von No Upload-Patches - immer auch Dateien zum Download für andere bereit. Dein Beispiel zielt darauf ab, dass nur der Download urheberrechtlich geschützen Materials nicht strafbar sei. Dies ist aber z.B. nur bei FTP oder NNTP gegeben, nicht aber bei P2P. Somit ist die "Straffreiheit" bei P2P nur theoretischer Natur, eben weil man auch zum Anbieter wird.


    Das stimmt so nicht. Das Vervielfältigen einer urheberrechtlich geschützten Datei von einem anderen P2P-Client auf meinen Rechner bleibt regelmäßig nicht strafbar. Wenn ich genau diese vervielfältigte Datei wiederum anbiete, ist das eine gesonderte Handlung, die zweifellos strafbar ist. Aber: Ich muss genau diese Datei in keinem mir bekannten P2P-Netzwerk wieder anbieten, sondern kann sie stattdessen z.B. aus dem freigegebenen Verzeichnis löschen. In den P2P-Netzwerken, in denen ein bestimmtes "Upload"- oder Freigabe-Volumen Voraussetzung für die Downloadmöglichkeit ist, wird meines Wissens nicht verlangt, dass ich zwingend urheberrechtlich geschütztes Material illegal freigebe oder "uploade" (die Anführungsstriche deshalb, weil es sich ja gerade nicht um einen Upload auf einen Server handelt).

  • Zitat

    Original geschrieben von ra-kessel
    Nach Einleitung eines Strafverfahrens (zunächst gegen Unbekannt) geben die Provider auf Anforderung der Staatsanwaltschaft die jeweils gespeicherten Nutzerdaten heraus.


    Herausverlangt und herausgegeben werden dürfen aber eigentlich nur die Daten derjenigen, gegen die sich der hinreichende Verdacht einer Straftat richtet. In der Praxis machen sich die Provider meist die Mühe nicht und rücken oft alle Nutzerdaten für einen bestimmten Verbindungszeitraum heraus. So findet man in Strafakten immer wieder eine Menge an Daten von Unbeteiligten...


    :)


    sind diese verbindungsdaten die daten, die auf drängen der EU jetzt nicht mehr nur wie bisher 3(!?) monate sondern in zukunft ein jahr(!?) lang gespeichert werden ?
    du weißt schon was ich meine, war groß in der diskussion..

  • Zitat

    Original geschrieben von moralt
    sind diese verbindungsdaten die daten, die auf drängen der EU jetzt nicht mehr nur wie bisher 3(!?) monate sondern in zukunft ein jahr(!?) lang gespeichert werden ?
    du weißt schon was ich meine, war groß in der diskussion..


    Ja. Und der Grund für die Verlängerung ist im Wesentlichen der, dass Ermittlungen (wie auch in den Verfahren gegen eDonkey-Nutzer) oft viele Wochen oder Monate dauern. Bis dann die entsprechenden Auskünfte eingeholt sind, sind oft schon die Verbindungsdaten gelöscht. Hinzu kommt, dass die Provider auf polizeiliche Anforderung keine Daten herausgeben müssen (dürfen).


    Also verlängert man die Fristen, um die Strafverfolgung zu erleichtern. Dass die bisherigen Fristen nach sorgfältigen, datenschutzrechtlich orientierten Überlegungen aufgenommen wurden, ist längst vergessen (bzw. wird längst verschwiegen)...

  • Ähm, sobald du ein Segment einer Datei fertig geladen hast wird dieses zum Upload bereitgestellt (zumindest im ED2K Netzwerk, bei Bittorrent dürfte es auch so sein). Damit machst du dich strafbar, da due diese Datei, wenn auch Teile davon, zum Download anbietest.


    Zitat

    Ja. Und der Grund für die Verlängerung ist im Wesentlichen der, dass Ermittlungen (wie auch in den Verfahren gegen eDonkey-Nutzer) oft viele Wochen oder Monate dauern. Bis dann die entsprechenden Auskünfte eingeholt sind, sind oft schon die Verbindungsdaten gelöscht. Hinzu kommt, dass die Provider auf polizeiliche Anforderung keine Daten herausgeben müssen (dürfen).


    Was das angeht: Sobald ein Verdacht vorliegt, kann die Staatsanwaltschaft beim provider Daten abrufen. Das dauert keine 10 Minuten.


    Eine Firma names Logistep hat sich auf sowas spezialisiert. Weiteres siehe hier (viieel zu lesen und betroffene User): http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?t=260778

    grrr...Wenn das doch einmal klappen würde...

  • Zitat

    Original geschrieben von Daniel_23


    Was das angeht: Sobald ein Verdacht vorliegt, kann die Staatsanwaltschaft beim provider Daten abrufen. Das dauert keine 10 Minuten.


    Die StA kann sich auch einen nagel ins Knie hauen...


    Provider sind - das ist inzwischen auch gerichtlich bestätigt - nicht berechtigt, Nutzungsdaten aufzuzeichnen, wenn diese nicht Abrechnungszwecken dienen.


    Da der Otto-Normal-Tauschbörsler sicher eine Flatrate hat, sollte das klar sein.


    Dass manche Provider -unberechtigterweise - aufzeichnen, zeigt, dass immer wieder Ermittlungen eine Durchsuchung zur Folge haben.


    Hoffentlich kommt bald die Vorratsdatenspeicherung, damit T-Online & Co. auch Nachts gut schlafen können, ob dieser Datenschutzverstöße.


    FLatty

  • Dann dürfte aktuell ja eigentlich keine Rechtsgrundlage für den Beweis durch IP-Daten da sein, da diese ja iilegal als Beweismittel beschafft wurden? :confused:

    ------------------------------------------------
    Ericsson T39m
    Legends never Die!
    ------------------------------------------------

  • T-Com oder Arcor speichern aber Trotzdem die Daten und geben diese raus. Siehe die Fälle auf Planet3dnow.

    grrr...Wenn das doch einmal klappen würde...

  • Also....


    einen Kumpel von mir aus dem Semster haben sie gerade gepackt.
    Hat Brief bekommen mit Zahlungsaufforderung.


    Er hatte ein Spiel (ich glaube von Eidos) runtergeladen bei Emule/Edonkey.


    Zahlen musste er dann 300€ für das eine Spiel.


    Falls euch das interessiert kann ich ihn nochmal nach Details fragen.


    viele Grüße, Len

  • würde die musikindustrie vernünftige bands supporten und nicht so einen schrott produzieren, wären die leute auch gewillt zu zahlen.


    kauf dir eine cd mit 12 titeln, sind 10 davon schrott. ich bin absoluter u2-fan und ich habe alles auf cd (original). wenn ich pro song nun 99 cent zahlen müsste bei itunes, komme ich mir verarscht vor. zum einen habe ich weder ein vernünftiges cover, noch eine vernünftige cd, sondern einen ausdruck vom cover, eine selbstgebrannte cd für 12 €. gehts eigentlich noch?


    aber an allem ist der p2p-user schuld und nicht die musicindustrie...

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