ZitatOriginal geschrieben von Hilden
Die eventuelle SoKü muss man auf die Änderungen der Indofaxe beziehen, nicht auf berechnete RULs. Es wäre nämlich nach dem Infofaxen vom Mai eine BWHZ möglich, nach denen vom August keine. Dies ist eine Änderung zu Lasten des Kunden... Ob das VF so wollte oder nicht, spielt keine Rolle.
Das ist richtig, aber nur mit einer falschen Rechnung kann man belegen, dass VF die neuen "Regeln" auch bei Altkunden anwendet.
Es wäre eine interessante Sache, wenn jemand die BWHZ behalten dürfte und VF aus Kulanz die falschen Summen jedesmal mit Guthaben verrechnet
Wird zwar nie passieren, aber wäre ein ziemlich wertvoller Vertrag für denjenigen.
Bei nüchterner Betrachtung wirds aber sicher so laufen:
VF "entlässt" die hartnäckigen Kunden "aus Kulanz" und es gibt keinen Gerichtsspruch.