Dann würde ich an Deiner Stelle mal den Anwalt wechseln.
Wenn es denn tatsächlich so ist wie im Thread geschrieben, dann sehe ich dort durchaus hohe Erfolgsaussichten und könnte mir keine Rechtsschutz vorstellen, die da keine Deckungszusage gibt, wenn die entsprechenden Preistabellen vorliegen.
Und dann wird es sehrwohl ein außerordentliches Kündigungsrecht geben, wenn nicht die Abrechnung korrigiert wird.
Ich würde nun aufgrund eines Quickchecks auch nicht überreagieren. Das stimmt. Meine erste falsche Rechnung würde ich wohl abwarten und diese ordnungsgemäß unter Setzung einer Frist reklamieren. Aber dann würde ich die Kanone aus dem Keller holen und auf den Spatz Anbieter feuern.