ZitatOriginal geschrieben von bierinfos
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Torschusspanik hilft hier auch nicht. Sollte die außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein, dann gilt sie meines Wissens mit sofortiger Wirkung nach Eingang bei Vodafone.
Nach dem Du hier alles gelesen hast Du Zweifeln an der Gerechtigkeit der a. Kü ?
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Sollte Vodafone diese nicht anerekennen, falls sie tatächlich rechtskräftig ist, kann man auch die Grundgebühr für den Zeitpunkt danach zurückfordern, vorausgesetzt, man beendet selbst auch seine Vertragspartnerschaft. Daher dürfte man die Karte nicht mehr benutzen.
also ich werde die, durch mehrmalige falsche PUK Eingabe, gesperrte SIM gleich mitschicken, die Einzugsermächtigung entziehen und der Bank verbieten jegliche Lastschriften von VF zu tätigen.
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Aber warum sendet ihr nicht eine einfache Kündigung mit kurzer und logischer Argumentation ab, oder wartet - wie oben schon vorgeschlagen -, ob auf der Rechnung vielleicht nicht doch der korrekte Betrag verrechnet wird? :confused: :cool:
Der thorsten.gehrig hat scho ne Rechnung und es wurde berechnet. Auch wenn man einmal Gutschrift bekommt, ändert nicht an der Sache. Ich habe keene Lust jeden Monat um ne richtige Abrechnung zu kämpfen
Gruß
Peter