Vodafone bundesweite Homezone ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Audi A4
    Hallo,


    ich verstehe nicht warum ihr alle kündigen wollt !!!!!
    Mit den neuen Info Doks sagt Vodafone das die Umleitungen nun berechnet werden, alle die ihre Verträge abgeschloßen haben ist die Umleitung immer noch um sonst und darauf werde ich auch bestehen.


    Weil ich keene Lust hab bei so einem unseriösen Sauladen Kunde zu sein.:flop:
    O2-BWHZ ist auch billiger 4,99€ wenn man Genion-Card nimmt :top:



    Gruß
    Peter

  • Zitat

    Original geschrieben von MJ1985
    Schade für Vodafone, meine Rechnungen belaufen sich auf monatlich 200€ ;)


    Warum telefonierst du denn mit einem Vertragshandy? :confused: :confused: :confused:


    Schon mal was von Discountern gehört :D ?

  • Zitat

    Original geschrieben von MJ1985


    Schade für Vodafone, meine Rechnungen belaufen sich auf monatlich 200€ ;)


    seit der Berechnung der BWHZ :D:D:D:D ?

  • Zitat

    Original geschrieben von evaristegalois
    EDIT: In den AGB, 7.2 steht doch nur, wann VF außerordentlich kündigen kann. Das hat doch mit meinen Rechten nichts zu tun, oder?


    Richtig. Von daher fand ich den Verweis auf Pkt. 7.2 der AGB überflüssig.

  • Ich möchte ungern meine Rufnummer tauschen.
    Und Umleitungen kosten auch Geld.


    Ist eine , in Fachkreisen sag man, sehr gute "VIP" Nummer.


    Deine Kündigung ist nett geschrieben evaristegalois.
    Ich habe gleich mit nem Anwalt gedroht und die SOKÜ verlangt :-)


  • Nee so nicht,
    1° VF muss vorher informieren dass sie so was machen und kannsu verlangen dass sie es rückgängig machen. Da sie aber es nicht getan haben ist es in Verbindung mit §313 und §314 wohl ein wichtiger Grund und damit greift auch AGB-7.2


    und dort ist zu lesen :

    Zitat


    Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.Ein solcher liegt für VF D2 insbesondere vor, wenn aufgrund äu-ßerer Umstände davon auszugehen ist, dass Dienstleistungenmissbräuchlich in Anspruch genommen werden, z.B. in den Fäl-len der Ziff. 9.3. Liegt ein wichtiger Grund vor, ist VF D2 ferner be-fugt, die Zugangsberechtigung des Kunden zu VF D2-Dienstenmit sofortiger Wirkung zu sperren.


    da steht nur dass fristlose Kündigung nur aus wichtigem Grund erfolgen kann und wann VF ein wichtiger Grung hat.


    Gruß
    Peter



    ____



    Zitat

    Original geschrieben von AndreFo
    Richtig. Von daher fand ich den Verweis auf Pkt. 7.2 der AGB überflüssig.


    nee, ick sehe es so:


    Weil VF heimtückisch die Änderung vorgenommen hat, ist die "Störung der Geschäftsgrundlage" vorhanden und das ist für mich ein wichtiger Grund, also kündige ich außerordentlich fristlos.


    Zitat


    §314
    (1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann


    Gruß
    Peter


    P.S.
    Ick muss noch die Rechnung abwarten, da ich schon VF abgemahnt habe und ne Frist bis zur neuer Rechnung gegeben habe.

  • Zitat

    Original geschrieben von evaristegalois
    So, jetzt meine korrigierte, aktuelle Kündigungsversion :D


    Viel zuwenig Fußnoten :D *SCNR*

    _T_
    HO2
    IW0
    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE 

  • Zitat

    Mal sehen wie viele Ihrer neuen Kunden dann von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.


    Das würde ich weglassen.

    _T_
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