ZitatOriginal geschrieben von oti12
Wie ist das bei a. Künd. mit der Händlerprovision. Kann der Händler das Handy zurückfordern bzw. bekommt er Ärger mit VF?
Ne, Handy gehört dir. Das sind rechtlich zwei verschiedene Verträge. Händlerprovision kann VF auch nicht zurückfordern, da der Händler ja nichts dafür kann, wenn VF dem Kunden durch Tarifänderungen ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumt.