sander: :confused:
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Der Prepaidkunde kann davon ausgehen, dass er durch normale Gespräche im Inland nicht ins Minus rutscht.
Gerade weil man die 200 Minutengrenze nicht kontrollieren kann, hat sich FireFrog hier überhaupt nichts vorzuwerfen. Weder juristisch noch "moralisch".
Die smobil-AGB geben überhaupt nichts in der Art her, die Hotlinerin hat keine Ahnung.
5.11. ... Die Abrechnung entgeltpflichtiger Kurzmittei-
lungen kann in Sonderfällen verzögert erfolgen.
6.1 Die „smobil“-Mobilfunkdienstleistungen sind vom Kunden vorauszuzahlen (Vorleistungspflicht des Kunden). Er kann daher die Leistungen nur nutzen, wenn ein hinreichendes Guthaben auf dem individuellen Guthabenkonto vorhanden ist.
6.2 ...Aufgebaute Verbindungen werden
unterbrochen, wenn die Vorauszahlung nicht zur Bezahlung des nächsten Entgelttaktes ausreicht.
Über ein derartiges Abrechnungschaos und die abenteuerlichen Hotliner-Ausreden freut sich jede Verbraucherberatung und jeder Abmahnanwalt.
Auch die Redakteure von Teltarif o.ä. freuen sich über derartige Storys.
Du solltest nach 6.9 der smobil-AGB gegen die Abbuchung Einspruch erheben
("Der Kunde kann Einwendungen gegen die Abbuchung von Beträgen von seinem Guthaben oder gegen fehlerhafte Aufladevorgänge nur innerhalb von einem Monat nach der jeweiligen Abbuchung oder der Aufladung erheben. Eine Überprüfung auf Basis von Einzelverbindungsdaten ist nur möglich, soweit der Kunde eine vollständige Speicherung der Verbindungsdaten gewählt hat. ")
Ich würde dem allmobility-Boss eine bitterböse Mail schicken. Kopie an Schlecker Geschäftsführung.