Mich wundert, dass noch niemand den Rechtsweg beschritten hat. Vielleicht aber doch und keiner weiss es. Ich habe O2 nochmals angeschrieben, auch mit Hinweiss auf diesen §46 und nun das hier bekommen:
ZitatGerne gehen wir auf Ihr Anliegen ein und beantworten Ihre offenen Fragen zur Rufnummernmitnahme. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit Ihres momentan genutzten Festnetzanschlusses können Sie problemlos zu o2 wechseln. Nach dem Wechsel zu o2 bleiben Sie auch weiterhin unter Ihren bisherigen Rufnummern erreichbar. Vorraussetzung für eine Portierung ist ein ungekündigter Vertrag. Da Sie Ihren Vertrag bei Ihrem bisherigen Netzbetreiber bereits gekündigt haben, ist eine Rufnummernmitnahme nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie auch, dass eine nachträgliche Portierung ebenso nicht möglich ist. Wir hoffen, Ihnen mit unseren Ausführungen weitergeholfen zu haben.
Lust auf Durchsetzung habe ich keine. Die Telko Anbieter nerven einfach. Es ist ja nun so, dass wir schon Erfahrungen mit einigen Anbietern gemacht haben, sei es
Mobil, Festnetz oder DSL.
Ich gebs auf und bleibe bei Versatel. Schön, dass das Leben für den Verbraucher so einfach ist