DSL bei o2 Telefónica | 10/22 Tarifupdate | 11/23: Tarifupdate

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Im Festnetz gekündigte Nummern können nicht portiert werden. Schluss. Aus. Basta. Der Zug ist abgefahren. Willst Du Deine Nummern behalten, so ziehe die Kündigung bei Versatel zurück und beantrage O2 erneut.


    Wenn ich die Kündigung zurückziehen, dann verlängert sich mein Vertrag automatisch um 1 Jahr, da ja nun die 3-monatige Kündigungsfrist schon lange vorbei ist. Also das ist auch keine Lösung.


    Mag sein, aber mein Abschalttermin ist in mehr als 2 Monaten. Lt. Gesetz muss die Nummer sogar nach diesem Termin noch zur Verfügung stehen. Und dann geht die Nummer in den Pool der Telekom zurück.


    Also sorry, aber die TKD Anbieter haben es einfach nicht im Griff, und ich wundere mich, dass noch niemand aus Verbraucherseite angriffen hat. Letzten Endes ist es mir auch fast egal, dann bleibe ich eben bei Versatel. O2 gefällt mir halt irgendwie besser, weil man dort auch etwas während des Vertrages ändern kann (Upload, Geschwindigkeit, etc.), Versatel ist da eher steiff.

  • Ich verstehe die Problematik nicht. Natürlich kannst du die Nummern noch portieren. Wieso sollte dem die Kündigung entgegen stehen? :confused:

  • @ phonefux:


    Kannst Du mir sagen wie? O2 hat nun am Telefon in 3 Gesprächen gesagt das die Portierung nicht funktionier da ich selbst gekündigt habe. So steht das auch auf deren Webseite.


    Also wenn mir jemand sagt was ich tun muss, bin ich sehr dankbar.

  • Das ist ja nicht nur bei O2 so. Bei Sipgate ist das genau so.Scheinbar ist das ne Feste Regelung sonst rückt Tcom und Co die Nummer nicht raus, so auf die Art da könnt ja jeder kommen.Hatte auch versucht in der Familie ne T-Com Nummer zu retten (4 Stellig 30 Jahre alt) nichts zu machen. Selbst als zur T-Com zurückgewechselt wurde(da Alice nur mist gebaut hat) war die Nummer nicht mehr zu kriegen das lag aber wohl daran das 4 stellige Nummern eh aufgelöst werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Ich hab auch DSL 8000 und bei mir kommen 8892 kbps / 444 kbps an. Damit bin ich natürlich sehr zufrieden.


    Ruf doch mal bei der Hotline an und lass die Leitung überprüfen. Wenn nicht mehr drin ist, geht's halt nicht, aber dann musst du natürlich auch nicht für 8000 zahlen. Du wirst dann kostenlos runtergestuft (kostet sonst 29€). Oder du behältst immerhin die 6000 und handelst eine Gutschrift aus. :top:


    So etwas hatte ich mal bei der Versatel ... Der Saftladen wollte zuerst nicht runterstufen, Zitat des Hotline "Vertrag heisst vertragen, da kann man nix machen oder rumstreiten".


    Irgenwann haben sie eingelenkt. 10 Euro weniger, dafür neue Laufzeit. Wenn es bei O2 wirklich so gut läuft, kann man den Laden wirklich nur empfehlen :top: Ich wechsel zum 31.7. dahin.

  • Es gibt einen im AKNN abgestimmten Prozess für die Rufnummernportierung. Darin ist eigentlich vorgesehen, dass der Endkunde bei Vertragsabschluss beim neuen Anbieter den alten Vertrag kündigt und auch gleich die Rufnummernportierung beauftragt, also wurden darauf alle Standardprozesse aufgebaut.


    Nichtsdestotrotz gehört die Rufnummer Dir und Du musst sie behalten können, vor allem, wenn die Nummer noch beim alten TNB geschaltet ist - aber teilweise auch danach noch. Ich würde ein Schreiben an o2 aufsetzen und darum bitten, dass die im AKNN abgestimmten Prozesse eingehalten werden. Es geht um die "Spezifikation Administrative und betriebliche Abläufe beim Wechsel des Teilnehmernetzbetreibers" in der aktuellen Version 7.0.0 vom 15. November 2004, S.9:


    "Für den beschriebenen Prozess wird davon ausgegangen, dass der Kunde sein Vertragsverhältnis mit TNBabgebend kündigen bzw. ändern muss. Erfordern Kunden eine Abweichung von dem Prozessablauf (nach Einschätzung des aufnehmenden TNB), so werden diese in bilateralen Absprachen zwischen den Netzbetreibern vereinbart. Diese Absprachen regeln Leistungen und Gegenleistungen generell oder im Einzelfall."


    Nachzulesen hier:


    http://www.aknn.de/fileadmin/u…115_TNB_Wechsel_7.0.0.pdf


    Edit wegen :gpaul:

  • @ Percy:
    Danke. Genaus sowas in der Art hatte ich nach der Lektüre vom $46 TKG erwartet. Allerdings scheinen die Hotliner davon nix zu wissen Statt sich um einen potentiellen Neukunden gut zu kümmern, wollten die mich nur wieder los werden.


    Mal schauen ob ich den Kramp mit Brief etc nun auf mich nehme. Ich finde das eine absolute Frechheit der Anbieter. So wie ich das sehe intepretieren die dieses Gesetz nach eigenem Gutdünken.

  • Zitat

    Original geschrieben von Snowpro
    [...] So wie ich das sehe intepretieren die dieses Gesetz nach eigenem Gutdünken.


    Vorsicht - das ist kein Gesetz, sondern eher eine Absprache der Telkos untereinander, um eine Regelung durch die BNetzA zu vermeiden. Insofern hast Du keinen Rechtsanspruch darauf, konntest Dich aber bei der Netzagentur beschweren, wenn's nicht klappt.

  • Also ich habe mal scherzeshalber Verfügbarkeitstests bei O2 gemacht.


    Vor einem halben Jahr stand da : bis 8000 kb/s


    Neulich nun bis 16000k/s,also wohl dann 8001 Kb/s :D

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

  • Zitat

    Original geschrieben von Percy
    Vorsicht - das ist kein Gesetz, sondern eher eine Absprache der Telkos untereinander, um eine Regelung durch die BNetzA zu vermeiden. Insofern hast Du keinen Rechtsanspruch darauf, konntest Dich aber bei der Netzagentur beschweren, wenn's nicht klappt.

    Gemeint war wohl § 46 TKG, der vorschreibt, dass die Portierung möglich sein muss. Leider ist der nicht als Anspruch des Kunden formuliert, so dass wohl nur die BNetzA einschreiten kann, wenn Hürden aufgebaut werden, die das Gesetz nicht vorsieht.


    Die [URL=http://www.bundesnetzagentur.de/enid/3a96c06eaae2aecc2b51ab004eba0768,0/Rufnummernmitnahme/Mitnahme_im_Festnetz_3s2.html]BNetzA[/URL] sieht es wohl als Rechtsanspruch des Kunden an. Würde mich ja reizen, einfach mal einen Festnetzvertrag zu kündigen, dann die Portierung zu beantragen, und diese dann gerichtlich durchzusetzen, wenn sich ein Anbieter auf den "Geht nicht. Ham wir schon immer so gemacht"-Standpunkt stellt. Wer denkt sich denn so einen Mist aus? :flop:

    Zitat

    Original geschrieben von Snowpro
    @ phonefux:


    Kannst Du mir sagen wie? O2 hat nun am Telefon in 3 Gesprächen gesagt das die Portierung nicht funktionier da ich selbst gekündigt habe. So steht das auch auf deren Webseite.

    Naja, die Aussage auf der Webseite

    Zitat

    Wichtig: Sie sollten Ihren bestehenden Anschluss nicht selbst kündigen, um eine reibungslose Rufnummernmitnahme zu gewährleisten.

    heißt ja nicht, dass es nicht geht, wenn doch schon gekündigt wurde. Du könntest
    a) das Ganze mal schriftlich formulieren, ggf. direkt an die Rechtsabteilung mit dem Hinweis, dass du nach § 46 TKG einen Anspruch auf die Portierung hast oder
    b) die BNetzA einschalten

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!