DSL bei o2 Telefónica | 10/22 Tarifupdate | 11/23: Tarifupdate

  • Komme gerade heim und es läuft wieder!


    Die Messung wurde durchgeführt:
    Montag, 27.11.2006 um 13:05:01 Uhr (CET), IP-Adresse: 217.186.4.52
    Download-Geschwindigkeit: [++]
    3.745 kbit/s
    (468 kByte/s)
    Upload-Geschwindigkeit: [++]
    273 kbit/s
    (34 kByte/s)


    Na, ich hoffe mal für lange.


    Gruß und danke!

    "Wer richtig liest, braucht wenig Antworten" (khw, das bin ja ich)

  • Ich überlege doch noch ernsthaft, o2DSL zu widerrufen und zu ALICE Light zu wechseln. VOIP brauche ich nicht unbedingt! Habe ja o2 Genion Online mit FN, den ich aber auch bei Möglichkeit in o2 Genion S umwandeln werde.
    Sind immerhin 5 EUR/Monat Ersparnis!
    Was meint Ihr dazu? Kann ich noch widerrufen: DSL Aktivierung am 16.11.06, Router Rechnungsstellung plus o2 Vertrag DSL Online am 9. 11.06(Versanddatum)?

    "Wer richtig liest, braucht wenig Antworten" (khw, das bin ja ich)

  • topfblume
    Bist du sicher - ich muss doch prüfen was ich kaufe, und das wäre IMHO ab dem 16.11.06 (Aktivierung)

    "Wer richtig liest, braucht wenig Antworten" (khw, das bin ja ich)

  • Hi!


    Ich schließe mich mal topfblume an. Auch soweit ich informiert bin, geht das mit dem Widerrufen tatsächlich nicht mehr.


    o2 hat ja die von Dir vereinbarte und bestellte Dienstleistung ordnungsgemäß bereitgestellt, und sie wurde von Dir auch schon genutzt. Mit der Nutzung hast Du den Vertrag (Leistungsumfang, Tarife, etc.) akzeptiert.


    Die Prüfung des Angebots hätte Deinerseits vor der Nutzung erfolgen müssen.



    Gruß,
    Moutsche

  • Bin kein Jurist, aber ich meine mich zu erinnern, dass dies hier der Grund ist:


    § 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen


    (3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von Moutsche
    Ich schließe mich mal topfblume an. Auch soweit ich informiert bin, geht das mit dem Widerrufen tatsächlich nicht mehr.


    Die Prüfung des Angebots hätte Deinerseits vor der Nutzung erfolgen müssen.


    topfblume wird Recht haben, nur: Wie prüfe ich VOR der Nutzung das produkt? Gucke ich in eine Glaskugel und hoffe, es wird schon gutgehen?

  • Tja, wahrscheinlich kann man am Ende nur darauf hoffen das ein Produkt auch das hält was es im Angebot verspricht.
    Allerdings sollte das bei Produkten bei denen dies nicht der Fall ist, sehr schnell vom Konsumenten bestraft werden.

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