DSL bei o2 Telefónica | 10/22 Tarifupdate | 11/23: Tarifupdate

  • Vermutlich verwenden sie irgendeine interne Modellierung, um vorherzusagen, wo beim einzelnen Kunden die Schmerzgrenze liegt, und versuchen so ihren Umsatz zu maximieren, ohne dabei zu viele Kündigungen auszulösen.

  • Am Ende sind’s alles unterschiedliche Tarifversionen. Mit Allnet-/ ohne Allnetflat zusätzlich unterschiedliche AGB.


    Daraus ergeben sich vielleicht die unterschiedlichen Preisstufen.

  • Recht auf außerordentliche Kündigung wird bei allen drei Verträgen ausdrücklich eingeräumt. Aber: Beim Schreiben zum Home L, der sich noch innerhalb der MVLZ befindet fehlt der Passus mit dem Widerspruchsrecht komplett.


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    Absicht oder ein Fehler? Laut den oben verlinkten AGB besteht lt. Ziffer 14.2 grundsätzlich das Recht auf Widerspruch gegen die Preisanpassung. Wie o2 dann mittelfristig reagiert/kündigt, wird die Zukunft zeigen. Momentan sind die Angebote von Drillisch/1&1 noch eine attraktive Alternative.

    Für meinen my Home M wird auch kein Widerrufsrecht aufgeführt, lediglich die Möglichkeit fürs Sonderkündigungsrecht zum 10.06.24.


  • Update: Am Wochenende wurden über das entsprechende Kontaktformular drei Widersprüche abgeschickt.

    Für den XS sowie den M wurden diese berücksichtigt bzw. heute per E-Mail bestätigt.


    Das Schreiben für den L enthielt den Passus zum Widerspruchsrecht ja nicht; wie sich jetzt herausstellte wird tatsächlich nach Tarifgeneration und deren spezifischen AGB unterschieden. Die AGB des o2 my Home L (2020) mit Stand vom Dezember 2021 enthalten kein Widerspruchsrecht bei Preiserhöhungen.

    Daher wurde im Preisanpassungsschreiben nicht darauf hingewiesen und der Widerspruch heute per E-Mail abgelehnt.

    Wenn sie einen Scheißprozess digitalisieren, dann haben sie einen scheiß digitalen Prozess. Thorsten Dirks

  • Bekommen denn alle O2 DSL Kunden eine Preiserhöhung? Ich habe für meinen o2 my Home L (2020) noch kein Schreiben bekommen. Sind das nur ein Teil der O2 DSL Kunden die eine Preiserhöhung bekommen oder gilt das für alle Kunden?

  • Spannend wie O2 innerhalb der MVLZ erhöht. Ich würde mal z.B. bei Check24 schauen, was es an Konkurrenzangeboten gibt. Zumindest in den ersten 24 Monaten sollte man als Wechsler deutlich günstiger wegkommen.

    Eigentlich sollten solche einseitigen Anpassungen nach deutschem Vertragsrecht gar nicht möglich sein, der Kunde kann den Preis ja auch nicht willkürlich senken. Aber dank EU gibt es eben jetzt diese Preisanpassungsklausel im TKG und die deutschen Gerichte haben noch gar nicht geklärt, ob das überhaupt auf Verträge nach DBGB zutrifft.

    • Home L (100 MBit/s), innerhalb der MVLZ (bis 11/2024): von 34,99 € +2,86 € (+8,2%) auf 37,85 €.


    Eine Anpassung innerhalb der MVLZ sehe ich ebenfalls kritisch.


    Recht auf außerordentliche Kündigung wird bei allen drei Verträgen ausdrücklich eingeräumt. Aber: Beim Schreiben zum Home L, der sich noch innerhalb der MVLZ befindet fehlt der Passus mit dem Widerspruchsrecht komplett.

    Mal angenommen, o2 erhöht dort innerhalb der MVLZ nicht um 2,86 € sondern um 28,60 € auf 63,59 €. Gäbe es dann immer noch kein Widerspruchsrecht?


    Was wäre bei einer Erhöhung um 286 € auf 320,99 €? Wie weit dürften sie da gehen, ohne dass der Kunde sich nicht wehren kann? Bis zur Zahlungsunfähigkeit des Kunden?


    Rechtlich gibt es nämlich zwischen etwas Kleingeld und zehn Millionen € keinen Unterschied.

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