kleinstes 5mp Handy (i-mobile 902)

  • Genau.


    Allerdings bevorzuge ich normale Überweisungen, da ich PayPal hasse, auch wenn es sicherer ist. Für sowas gibt's ja als kleine Hilfestellung die Vertrauensliste ;)

  • ich habe kein problem,was immer gewuenscht wird.ich habe vertrauen,und um ehrlich zu sein,mag ich paypal auch nicht.sagt mir,was gewuenscht wird,und wir finden eine loehsung.vertrauen ist immer noch wichtiger als kontrolle.zudem,in der heutigen zeit,ein anruf,und alle wissen wo der betrueger sitzt,wegen dem internet anschluss.heutige technik hat auch vorteile.zudem arbeite ich mit ein paar europaeischen regierungen zusammen fuer gewisse proyekte,also kann ich mich doch sicher fuehlen (?) von betruegern. :D


    meine erfahrung in diesem forum ist eh sehr positiv.habe den gleichen thread in ein anderes forum,in englisch,geschrieben,und jeder will jeden,sorry "bescheissen"


    champions league im tv


    muss gehen


    Theo

  • *g*


    OK - dann bin ich mal gespannt, ob sich am Release-Termin nicht doch auch noch etwas verschiebt.


    Schönen Abend euch allen noch ;)

  • Wenn sich jetzt nicht noch groß was ändert oder irgendwelche anderen Vorschläge kommen, bin ich auch dabei.

  • Ich habe heute eine Mail vom Zoll erhalten und kopiere sie hier rein,damit sich jeder davon ein Bild machen kann. Nur Namen wurden rausgenommen.


    Sehr geehrter Herr XXX,
    bezüglich Ihrer Anfrage gebe ich Ihnen nachfolgend einige Informationen.


    Die Einfuhr von Mobiltelefonen ist gesetzlich nicht mengenmäßig beschränkt. Ab
    einem Wert von 22,-- Euro werden bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland
    in das Zollgebiet der Gemeinschaft grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer
    (EUSt) erhoben, unabhängig davon, ob die Einfuhr privat oder gewerblich erfolgt.
    Geschenksendungen von einer Privatperson aus einem Drittland (alle Staaten, die
    nicht Mitglied der EG sind) an eine Privatperson im Inland (Sendungen von
    privat an privat) sind einfuhrabgabenfrei, wenn ihr Warenwert nicht über 45 EUR
    liegt.


    Um die Einfuhrabgaben und Einfuhrbestimmungen ermitteln zu können, muss die
    Ware zunächst in den Zolltarif eingereiht werden. Sie können die Einordnung in
    den Zolltarif und die Ermittlung des Zollsatzes anhand der unten gemachten
    Angaben selbstständig nachvollziehen/durchführen.


    Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät für den zellularen Mobilfunk
    (Mobiltelefone/Handys)
    Code-Warennummer: 8525 2091 000
    Drittlandszollsatz: frei


    Bei der Einfuhrzollabfertigung in Deutschland wird die Einfuhrumsatzsteuer
    (EUSt) in Höhe von 16% erhoben.


    Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig. Ob die Einfuhr für private
    oder gewerbliche Zwecke erfolgt, die Ware neu oder gebraucht ist, hat
    grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze.


    Grundsätzlich gelten bei der Zollabfertigung folgende Berechnungsgrundlagen,
    für:
    a)-den Zoll:
    der Warenwert laut Rechnung inclusive aller Kosten bis zur EG-Grenze
    (=Zollwert);
    b)-die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt):
    die Summe aus Zollwert, Transportkosten innerhalb der EG und zu zahlender
    Zollbeträge (=EUSt-Wert).
    c)-Einfuhrabgaben: Zoll+ Einfuhrumsatzsteuer


    Die Einfuhrabgaben für zollfreie Waren werden also wie folgt berechnet:
    Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender (den
    Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/ dann in der
    rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)


    + Kosten (insbesondere Porto/Fracht/Versicherung)
    = Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
    = Einfuhrumsatzsteuer


    Den Ablauf der Abfertigung nach Post-/Kurierversand habe
    ich nachfolgend für Sie skizziert:
    Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland m.W. ausschließlich
    über das Hauptzollamt Frankfurt am Main – Flughafen in die Europäische
    Gemeinschaft eingeführt und durch die Post oder den Kurierdienst regelmäßig
    auch angemeldet und in den freien Verkehr überführt. Der Zeitpunkt der
    Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post bzw. dem Kurierdienst. Die reine
    Zollabfertigung selbst dauert normalerweise ca. 1-2 Tage (an Weihnachten,
    Ostern oder Pfingsten kann es etwas länger dauern).
    Die Post(DHL) verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Einfuhrabgaben und
    holt sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des
    Zollbescheides von Ihnen zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle
    Angaben verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung
    an die für Ihre Wohnung zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post
    benachrichtigt Sie entsprechend und fordert Sie auf, die Zollanmeldung selbst
    beim Zollamt vorzunehmen.


    Kurierdienste befördern Sendungen als Frachtgut und fertigen diese nicht nur am
    Flughafen Frankfurt ab. Eine Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des
    Empfängers wird von den Kurierdiensten üblicherweise nicht vorgenommen.
    Welche Gebühren der jeweilige Kurierdienst für die Zollabfertigung
    erhebt, bitte ich ggf. direkt bei dem betreffenden Unternehmen zu erfragen.


    Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer
    Homepage
    http://www.zoll.de hinweisen, die zum Thema „Zoll“ einige Informationen bietet.


    Aus rechtlichen Gründen können diese Auskünfte nur unverbindlich erteilt
    werden.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    Herr sowieso




    Das wars dann zum Thema : Zoll

    I don't care if I die...I will never kick a Lady.

  • genau, oder theo erklärt sich bereit, dei wahr als "toy" zuversenden

    Nokia E90
    alles andere ist nur Spielzeug

  • Zitat

    Original geschrieben von flyrace
    genau, oder theo erklärt sich bereit, dei wahr als "toy" zuversenden


    Das klappt in der Regel nicht - die vom Zoll sind nicht dumm und bei Sachen aus Asien besonders hart.

  • Wenn die Zollgebühren-Umgehungs-Diskussion sich nicht anders ersticken lässt:


    Zitat

    Original geschrieben von KX250
    Mit dem Stellen dieser Frage [zur Umgehung der Zollgebühren] hier begehst du eine rechtlich bedenkbare Handlung und bringst die Foren-Administration in eine brenzlige Situation.


    Ähnliche Fragen haben zu rechtlichen Schritten gegen ein Mitglied des AreaDVD Forums geführt, die Forenadmins waren darauf gezwungen alle Daten des entsprechenden Mitglieds herauszugeben.


    Quelle

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