Kein Anrecht auf BaföG - Wohngeld beantragen ?

  • Zitat

    Original geschrieben von peeck
    Hier
    findest du unter Formulare einen Wohngeldrechner.



    GP


    Hat bei mir aber auch nicht gepasst. Der Wohngeldrechner hat mir 140 Euro ausgespuckt. Bekomme jetzt aber nur 85 €. Kann bei anderen passen. Bei mir passte es mit identischens Angaben nicht.


    Sofern es noch nicht gepostet wurde kann ich euch folgede Seiten ans Herz legen:


    http://www.wohngeld.de/wohngeld.de_neu/portal/index.aspx
    http://www.bafoeg-aktuell.de/wohngeld.html
    http://www.studis-online.de/StudInfo/wohngeld.php


    Sind zwar auch unter den Top10 bei Google aber dann muss keiner Suchen...

  • Ich habe noch eine Frage zum BaFög und zwar zur Rückzahlung.


    Woher bekommen die meine Adresse?


    Also während des Studiums -> Mietwohnung (WG), nach dem Studium ist klar, das man sich was größeres sucht und oft auch so wie ich die Stadt wechselt.


    Soweit ich das mitbekommen habe muss man dieses dem BaföGamt nicht mitteilen. Jetzt ist nur die Frage wie bekommen die raus, wo ich wohne. Mein Kollge hat die Rückzahlungsforderung direkt an seine neue Adresse bekommen.


    Das würde mich echt interessieren.

  • du bist verpflichtet, denen die adresse mitzuteilen. im übrigen kannst du einen fetten rabatt bekommen, wenn du innerhalb von sechs monaten nach ende des studiums alles auf einmal zurückzahlst. bis 54 %!


    meldest du dich nicht,.gehen sie zum einwohnermeldeamt und du kannst die kosten einer adressermittlung tragen

  • Kann mir vllt. jemand weiterhelfen?


    Ab 01.08. werde ich eine Zweitausbildung beginnen. Während meiner Zweitausbildung versuche ich momentan Wohngeld zu beantragen. Fast alle Unterlagen liegen der Wohngeldstelle zur Berechnung des Wohngeldes bereits vor.


    Jetzt bekam ich aber noch ein Schreiben von der Wohngeldstelle, dass folgende Unterlagen oder Auskünfte noch fehlen:


    - eine Unterhaltserklärung Ihrer Eltern einschließlich des Kindergeldes. Für die Zeit ab 01.08.2008


    Irgendwie kann ich damit aber nichts richtiges anfangen. Weiß jemand, was damit genau gemeint ist?


    Dankeschön!

  • Damit ist vermutlich nur gemeint, dass deine Eltern dir und dem Amt gegenüber schriftlich erklären sollen, in welchem monatlichen Umfang sie dich unterstützen, inkl. des Kindergeldes i.H.v. 157 EUR, das dir zusteht.


    Das kann formlos auf einem A4-Papier geschehen.

  • Zitat

    - eine Unterhaltserklärung Ihrer Eltern einschließlich des Kindergeldes. Für die Zeit ab 01.08.2008


    Nimm es wörtlich.
    Deine Eltern sollen eine Erklärung ausstellen, welchen Unterhalt sie dir für die Zeit ab dem 01.08.2008 einschließlich Kindergeld zukommen lassen.

  • OK, Danke :)


    In meinem Fall wäre es nur das Kindergeld. Nur komisch warum die das wissen wollen, da ja eigentlich das Kindergeld beim Wohngeld eh nicht mit angrechnet wird, oder? :confused:


    Und es reicht aus, wenn man es formlos macht?

  • Das Kindergeld steht ja Deinen Eltern zu, wenn diese also Wohngeld beantragen würden dürfte das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt werden.


    Geben Deine Eltern das Kindergeld aber 1:1 an Dich als Wohngeldantragssteller weiter ist das imho für Dich anrechnungsfähiger Unterhalt durch die Eltern. Von daher wollen die natürlich wissen ob und in welcher Höhe Du Unterhalt von Deinen Eltern bekommst. Und ja in der Regel sollte es ausreichen wenn man formlos ein Schreiben aufsetzt in dem bestätigt wird, dass das Kind mit X€ monatlich unterstützt wird.

  • Nochmal was zur 75%-BaFöG-Regel für Studenten:


    Ich studiere in Bayern, was offenbar irgendeinen mir nicht bekannten Unterschied zu den anderen Bundesländern macht. Das folgere ich daraus, dass man sich andere Anträge herunterladen muss.


    Mir haben sowohl der Chef des Prüfungsamtes als auch meine zuständige BaFöG-Sachbearbeiterin das erklärt:


    Wenn ich 75 Prozent aller Credit-Points des Vordiplom-Studiums, also der ersten vier Semester, nach den ersten vier Semestern erlangt habe, werde ich ohne große Probleme weitergefördert.
    Das einzige Problem ist, dass meine Prüfungen bis Mitte Oktober gehen (keine Nachklausuren, sondern reguläre Termine!) und der vollständige Antrag für eine Weiterförderung bis 31. Juli beim Amt sein sollten.
    Da dies praktisch nicht möglich ist, bekomme ich erst einmal ein paar Monate lang gar keine Förderung und dann eben eine Nachzahlung.
    Gegen dieses Geldloch ist kein Kraut gewachsen, musste ich mir leider auch sagen lassen.

    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  • Frage zum Wohngeld:


    Ich muss bis August einen Verlängerungsantrag auf Wohngeld stellen, da dieser ja immer nur ein Jahr befristet ausgestellt wird.


    Im Juni habe ich nun gute 100 Euro aus der Nebenkostenabrechnung wieder bekommen. Weiß jemand, ob das Wohngeldamt diese Einmalzahlung als Einkommen irgendwie anrechnet?

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