ZitatOriginal geschrieben von Rilantaver
Das ist mir schon klar. Das Widerrufsrecht bei elektronischen Artikeln bezieht sich jedoch auf eine "Versiegelung". Ist die geöffnet ist eine Rückgabe nicht mehr möglich.
Sind die Verpackungen irgendwie versiegelt?
Du verwechselst da was.
Das was du meinst bezieht sich auf Datenträger bzw. Software. Denn man könnte die ja einfach kopieren und dann wieder zurückschicken.
Bei Hardware (also auch Handys) ist das ja was ganz anderes. Da hast du bei Internet-Käufen 14 Tage Rücktrittsrecht (wie auch bei allen anderen "Fernabsatz-Geschäften" wie z.b. Otto-Versand). Natürlich darfst du das Teil auch einschalten und ausprobieren, um dich von der Qualität des Geräts zu überzeugen. Gebrauchsspuren könnten jedoch zu Abzügen führen (bei der Rück-Erstattung), wobei da nat. nicht Fingerabdrücke gemeint sind. Zubehör muss natürlich auch alles wieder mit in die Kiste. Rein rechtlich müßtest du nicht mal die Original-Schachtel für die Rücksendung verwenden, wobei das glaub ich teilweise ausdrücklich gefordert wird.
Ich habe selbst schon bei Amazon Handys und Digicams nach kurzem Gebrauch zurückgeschickt, wenns mir dann doch nicht gefiel. Null Problem.