2 Wochen Umtauschfrist! O2

  • Hallo zusammen,


    mir ist folgendes passiert, vielleicht hat jemand einen Rat oder Info. Würde mich sehr freuen.


    Ich habe bei O2online einen Vertrag (Genion mit Flatrate abgeschlossen). Das zugehörige Handy (Samsung SGH-X800) war nach wenigen Tagen defekt, weshalb ich es mit Retourschein zurücksendete und auch ein paar Tage später ein Neues bekam.
    Das 2. Handy (gleiches Modell) war ebenfalls wenig später defekt weshalb ich es erneut mit dem Retourschein zurücksendete und als Handywunsch diesmal ein Modell der Marke Sony-Ericsson angab.


    Als Antwort erhielt ich jedoch den Hinweis, dass die 2-wöchige Rückgabefrist bereits verstrichen sei und deshalb nur noch eine Reperatur möglich wäre.
    Da ich das Handy aber in jedem Fall innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt zurückschickte, rief ich die Hotline an (ca. 10 euro Kosten).
    Dort wurde mir gesagt,dass die 2-Woche Frist mit Erhalt des 1.Handy beginnt.
    Dadurch hat man, wie in meinem Fall, bei Erhalt zweier defekter Handys so gut wie nie die Chance neuwertigen Ersatz zu bekommen, da die Frist dann natürlich meist verstrichen ist.


    Meine Fragen:


    1)


    Ist es rechtlich in Ordnung, dass es für das wegen Defektes ersetzte Handy keine erneute 2-wöchige Rückgabefrist gewährleistet wird obwohl auch wieder ein Retourschein beiligt der dieses ja ermöglichen soll.



    2)


    Muss ich nun, neben dem Stress, Hotlinekosten usw. mit einem evtl. schon gebrauchten Handy vorlieb nehmen, obwohl die Zugesandten schon nach wenigen Tagen unverschuldet ihren Geist aufgaben.
    Ich jedefalls hätte nun gern ein Handy einer anderen Marke, da mir die Lust an Diesem gründlich vergangen ist.



    Für Ratschläge/Tips zu meiner weiteren Vorgehensweise wäre ich sehr dankbar!


    Vielen Dank für eure Hilfe schon mal im voraus!!


    Thorb

  • Um es kurz zu machen:


    So wie der Sachverhalt geschildert wurde ist das Verhalten von o2 korrekt.


    Der Kaufvertrag über das Samsung Modell ist zustande gekommen. Tritt jetzt im Rahmen des Gewährleistungszeitraums (2 Jahre) ein Defekt (Sachmangel) auf, wird entweder nachgebessert (=Reparatur) oder nachgeliefert (=Austausch des Mobiltelefons, jedoch das gleiche Modell)


    Das Widerrufsrecht beim Verträgen im Internet ist hat prinzipiell nichts mit defekten Geräten zu tun und hat auch nicht den Sinn und Zweck permanent sein Handy "umtauschen" zu können.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Was wurde bei der Rücksendung des ersten, defekten Geräts angegeben? Wurde Reparatur bzw. Autausch verlangt?


    Wann wurde in Textform (mindestens email) erstmals über das Widerrufsrecht belehrt?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Nach dreimaliger Reparatur/Austausch ein kaputtes Gerät, dann kann man vom Mobilfunkvertrag zurücktreten.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Erstmal danke für die Antworten!


    Das erstemal wurde über das Widerrufsrecht informiert als das 1.Handy ankam. Das steht dann alles auf dem Retourschein.
    So, als ich bei der Hotline anrief wurde mir beim erstenmal ja auch gesagt, dass ich Das Recht habe das Handy auszutauschen und ich konnte sogar ein neues aussuchen.
    Der springende Punkt und meine Frage ist doch die:
    Wenn ich eine zweites Handy(Fabrikneu) bekomme, müsste ich doch abermals 2 Wochen Umtauschrecht haben die sich dann auf das neue Handy beziehen.
    Das Produkt 2. Handy hat doch mit dem 1. Handy garnichts zu tun? Da kann man doch nicht die Frist von der ersten Lieferung heranziehen?
    Die könnten mir doch dann theoretisch(in meinem Fall leider praktisch) nur defekte Handys schicken und nach zwei mal hin un her hab ich eh Pech gehabt weil die 2 Wochen um sind.
    Ich hab die Handys jedefalls immmer wie rohe Eier behandelt und wenn ich Pech hab bekomme ich wie im Netz oft gelesen nun eine Handy von irgendjemand, der vielleicht nicht so pfleglich mit der Erstaufladung des Akkus umgegangen ist. Und das, nur weil ich zweimal ein Montagsgerät bekomme!


    Seh ich das alles so richtig, und gibts da noch irgendwelche Chancen?


    Freue mich über Antwort, danke.

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Nach dreimaliger Reparatur/Austausch ein kaputtes Gerät, dann kann man vom Mobilfunkvertrag zurücktreten.


    Also , solche Fragen dürften hier wieder viel (Möchtegern)juristen auf den Plan rufen.


    IMHO besteht nach zwei (!) erfolglosen Nachbesserungen (Reparatur, Ersatzlieferung) die Möglichkeit der Rückabwicklung des Kaufvertrages (ehem.Wandlung) des Handys. Das hat aber nichts mit dem Mobilfunkvertrag zu tun.
    Von dem hat man meines Wissens kein AOK-Recht.
    Ferner besteht der Anspruch gegen den Händler ; falls das Handy z.B bei MediaMarkt gekauft wurde, hat o2 damit nichts zu tun.
    Bei online-Shop und o2-Shops ist das natürlich anders :-)

    Als Gott mich schuf, wollte er mit seinem Können angeben *ggg*

  • Nun, also den Mobilfunkvertrag als solches will ich ja nichteinmal kündigen. Mir gehts wirklich nur darum zu wissen ob ich nocheinmal Anspruch auf ein fabrikneues Gerät habe, wenn möglich einer anderen Marke.


    Nochmal ganz kurz eine Zusammenfassung was passiert ist:


    1) Abschluss Handyvertrag mit Samsung-Handy bei O2online


    2) Geliefertes Handy nach ein paar Tagen defekt. Retourschein ausgefüllt, Handy
    zurückgeschickt, neuen Handywunsch angegeben (dummerweise gleiches
    Modell gewählt) Alles kein Problem


    3) Neues Handy nach ein paar Tagen bekommen, aber nach wenigen Tagen
    wieder defekt.
    O2 sagt, Frist verstrichen, da sie anscheinend die 2 Wochen ab Lieferung des
    ersten Handys rechnen, was mir total unlogisch und ungerecht erscheint.


    Fazit: Ich zahle für ein (natürlich) zu Vertragsbeginn neues Gerät, bin nun etwa 5 Tage in den "Genuss" eines solchen neuen Gerätes gekommen und bekomme jetzt zur Belohnung, weil mir 2 defekte geschickt wurden und deshalb 2 Wochen rum sind nur noch irgendein repariertes und gebrauchtes Handy!!!????


    Deshalb nocheinmal die Frage: Kann das wirklich sein????


    Kann ich irgendwie Druck auf O2 ausüben oder an
    deren Kulanz appelieren???

  • Zitat

    Original geschrieben von Thorb
    Das Produkt 2. Handy hat doch mit dem 1. Handy garnichts zu tun? Da kann man doch nicht die Frist von der ersten Lieferung heranziehen?


    Das Widerrufsrecht gehört doch zu deinem abgeschlossenen Vertrag, und nicht zum Austauschgerät, welches wohl übrigens auch schon nicht "neu" gewesen sein wird.


    Zitat

    Original geschrieben von Thorb
    Ich hab die Handys jedefalls immmer wie rohe Eier behandelt und wenn ich Pech hab bekomme ich wie im Netz oft gelesen nun eine Handy von irgendjemand, der vielleicht nicht so pfleglich mit der Erstaufladung des Akkus umgegangen ist.


    Blödsinn, Akkus werden nicht ausgetauscht.


    Zitat

    Original geschrieben von Thorb Kann ich irgendwie Druck auf O2 ausüben


    Ist das dein Ernst? :rolleyes:

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)


  • Natürlich ist das mein Ernst. Und der Hinweis von "qwqw", falls er denn stimmt, ist ja schon mal ein guter Hinweis.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thorb
    Natürlich ist das mein Ernst. Und der Hinweis von "qwqw", falls er denn stimmt, ist ja schon mal ein guter Hinweis.


    Willst du O2 damit drohen, dass du kuendigst, wenn sie dir noch ein kaputtes Handy schicken? Dann haben sie halt Pech gehabt....


    Andrea

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!