Hallöchen,
ich brauche mal euren Rat.
Also hab nen Sony Ericsson K700i und hab im August 2004 bei o2 ein Vertrag abgeschlossen. Ich habe mein Handy bereits schon 4 mal getauscht weil immer wieder Fehler aufgetreten sind. Doch ist o2 nicht verpflichtet nach dem 3. Tausch ein Wandel also ein anderes gleichwertiges Handy anzubieten? Nun ist es wieder kaputt und ich brauch das Handy dringend, mich kann aber keienr mehr anrufen. Hab gehört o2 macht das jetzt neuerdings so das sie nicht mehr die Handys an der Haustür tauschen sondern man muss sie einschicken. Das passt mir dann erst garnicht weil ich kein Ersatzhandy habe!
Ich hab jetzt erstmal eine Mail an o2 geschickt das sie mir ein Angebot machen sollen wie das jetzt verläuft weil ich nicht auf mein handy verzichten kann und sie eigentlich verpflichtet sind mir nen neues gleichwertiges Handy breitzustellen. Oder liege ich da falsch? Also mein Kumpel der hat nen Vertrag bei Vodafone, der hats auch 3 mal getauscht und das ging dann reibungslos das er dann nen anderes Handy bekommen hat.
Hat vielleicht jemand Erfahrungen mit o2 gemacht und kann mir sagen wie das jetzt abläuft. Wäre echt ne große Hilfe.
MFG Becke
o2: Handy zum 5. Mal defekt
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Die Frage ist immer welche Defekte es hatte bzw. ob sie nicht vom Benutzer verschuldet sind.
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Nach dreimaligen Tausch kannst du sogar den Mobilfunkvertrag fristlos kündigen. Dieser Hinweis kann oft Wunder bewirken....
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In welchen AGB steht denn das????
Also brate ich als findiger Lötkolbenjongleur 3 mal geschickt in meinem Handy rum und zack bin ich den Vertrag los?
Na ich weiss net so recht!
Ist das Handy denn wirklich Vertragsgegenstand? Hmmm!
Dann wäre der Vertrag der einem die Nutzung der Mobilfunkdienste gestattet ja auch hinfällig wenn ich mein Handy verbummel und somit das Mobilfunknetz nicht mehr nutzen kann! -
Einfach mal die Suche benutzen. Rechtliche Dinge sind immer komplizierter..
Aber ja Kaufvertrag und Mobilfunkvertrag bilden eine Einheit. Erfüllt der Händler seinen Kaufvertrag nicht, kann der Kunde auch vom Mobilfunkvertrag zurücktreten. Das ist trotz ggf. Subvention bei Stromverträgen aber nicht der Fall. Der Fall vom kaputten Handy, das nach dreimaliger Reparatur immer noch kaputt war ist quasi das Exempelurteil des OLG dazu (quasi durch BGH-Urteile bestärkt).
Der Händler muss innerhalb der ersten sechs Monate beweisen, dass das Gerät bei Kauf in Ordnung war, erst nach 6 Monaten muss der Käufer bei Gewährleistung beweisen, dass das Gerät beim Kauf bereits defekt war. Wer das Gerät kaputt macht und Gewährleistung sich erschleicht begeht eine Rechtswidrigkeit und strafbare Handlung.
Auf die Frage ob ich denn auch einfach mit der Pistole in der Hand in die Bank gehen und mir Millionen mitnehmen könnte, wäre wohl das selbe zu antworten -
So o2 hat mir zurückgeschrieben. Sie haben mir gesagt das ich mit dem Handy und den belägen zum o2 Shop gehen kann und mir nen neues Handy aussuchen kann.Also Problem geklärt. Es war übrigens immer der gleiche Fehler und nicht von mir verursacht.
MFG Becke
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