Kündigung aufgrund von Alkoholismus

  • Hallo,


    ich habe da mal ein Anliegen bei dm ihr mir hoffentlich helfen könnt:


    Kann jemand, der seine Alkoholsucht mit einem Attest vom Arzt bestätigt bekommen hat deswegen gekündigt werden??? Des Weiteren würde ich noch gerne wissen, ob er mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht erfolg hätte!


    Grüße


    Laika

  • Da bräuchte man etwas mehr Informationen:
    Was war es für eine Kündigung, ordentliche oder außerordentliche? Welche Tätigkeit wird ausgeübt? Wieweit ist die Berufsausübung durch den Alkohol eingeschränkt?
    Wurde aufgrund der Alkoholsucht gekündigt? Begründung der Kündigung?
    Vorher ist es leider nicht möglich überhaupt etwas dazu zu sagen.
    Viele Grüße
    Björn

  • Ich weiß nicht, ob es sich dabei um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung handelt. Die Person ist seit einem Jahr bei der Firma beschäftigt und hat 8 Tage nach Erhalt der Kündigung eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Da der Betriebsrat der Kündigung jedoch widersprochen hat gehe ich davon aus, dass es sich um eine ordentliche Kündigung halndelt. Bei einer außerordentlichen Kündigung hätte der Betriebsrat ja nur seine Bedenken äußern und nicht widersprechen können.


    Grüße


    Laika

  • laika


    so wie Du es formuliert hast, ist er gekündigt
    worden, "weil der Arzt es bescheinigt hat" ...


    In diesem Fall gehe ich davon aus, daß man bei
    einer erfolgversprechenden Therapiebereitschaft
    vor dem Arbeitsgericht eine Chance hätte.


    (Es gibt ja Alkoholiker, die brauchen regelmäßig
    jeden Abend eine Pulle Schuck und gehen brav
    quasi nüchtern und jedenfalls unauffällig morgens
    zur Arbeit)


    ABER, falls derjenige regelmäßig alkoholisiert
    bei der Arbeit erscheint und dieses seine
    Arbeitsleistung schmälert, oder irgendjemanden
    gefährdet, wird er keine Chance vor Gericht haben.

  • Ich denke auch, daß der Betroffene vorm Arbeitsgericht keine guten Chancen hat. Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen hat, wird er ja irgendwie mitbekommen haben, daß der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz oder auf dem Firmengelände Alkohol konsumiert hat.
    Oder andere Mitarbeiter haben sich beschwert. Auch eine Möglichkeit.
    Stichwort: Fahne.....
    Gibt es denn in eurer Firma Alkoholverbot? Bei meiner letzten Firma z.B. war das jedenfalls so. Absolutes Alkoholverbot. Mußte man auch unterschreiben.
    Bedenken muss man auch, daß solche "Problemfälle" auch unter Umständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Wenn solche Leute z.B. an Maschinen arbeiten etc.

  • Zitat

    Original geschrieben von D-ABVK

    Gibt es denn in eurer Firma Alkoholverbot? Bei meiner letzten Firma z.B. war das jedenfalls so. Absolutes Alkoholverbot. Mußte man auch unterschreiben.


    In welcher Firma gibt es denn kein Alkoholverbot :confused:


    Alkoholkonsum am Arbeitsplatz sieht ja wohl kein Arbeitgeber gerne ;)

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  • Kündigung oder: Wech isser...


    Zitat

    Original geschrieben von Skyliner
    In welcher Firma gibt es denn kein Alkoholverbot :confused:


    Alkoholkonsum am Arbeitsplatz sieht ja wohl kein Arbeitgeber gerne ;)


    Also unsere Mädels inner Firma genehmigen sich desöfteren mal nen Schluck Sekt. :D


    Besser gesagt, es wird desöfteren von allen (außer mir, da ich generell keinerlei Alkohol konsumiere) mal n Gläschen getrunken.
    Wenn jemand in Urlaub geht, wenn jemand ausm Urlaub zurückkommt, wenn jemand Geburtstag hat, wenn mal "sturmfrei" ist (ergo: Chef und die Bauleiter nicht da sind), wenn Freitag ist....öhm...naja, klingt schlimmer als es ist :rolleyes:
    Halt nur bei "besonderen" Anlässen und dann auch nur so 1-2 Gläser pro Nase, dasch isszz scha dann meisss noch niss szzzo schlimm *hicks*azo abeiten köm me da dann scho noh..och...sszzo quazi :D


    Nee nee, also son Gläschen dann ist ja auch in Ornung aber generell ist auf Arbeit ansonsten striktes Alkoholverbot, ganz besonders auf den Baustellen.


    Und ich kann mir kaum vorstellen, das in anderen Firmen Alkohol am Arbeitsplatz erlaubt ist.


    Zum Thema:

    Zitat

    Wenn der Arbeitnehmer alkoholkrank ist, kommt eine Kündigung nur als krankheitsbedingte Kündigung in Betracht (BAG vom 09.04.1987, in: DB 1987, S. 2156). Für eine Kündigung wegen Alkoholsucht oder Trunksucht gelten daher die Rechtsprechungsgrundsätze, die für die krankheitsbedingte Kündigung (vgl. 383002) aufgestellt worden sind. Dabei kommt eine besondere Bedeutung der Zukunftsprognose zu und der Frage, ob der Arbeitnehmer bereit ist, sich einer Entziehungskur zu unterziehen. Die Alkoholsucht ist eine Krankheit. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis wegen einer Alkoholsucht nur ordentlich kündigen, wenn die strengen Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung erfüllt sind.[...]


    Quelle
    weitere Infos


    Es muss also tatsächlich sehr genau geprüft werden, ob die Kündigung rechtmäßig erfolgt ist.


    So long...

  • Zitat

    Kann jemand, der seine Alkoholsucht mit einem Attest vom Arzt bestätigt bekommen hat deswegen gekündigt werden???


    Nein!


    Alkoholsucht ist eine Krankheit! Vielmehr sollten dem Arbeitnehmer Therapieangebote und Unterstützung angeboten werden.


    Häufiges untenschuldigtes Fehlen mit Abmahung und solche die, die aus der Alkoholsucht entstehen können, können jedoch zu einer Kündigung führen.


    Grüsse


    Stefan

  • Hi,


    wegen der Alkoholsucht an sich kann man erstmal nicht gekündigt werden. Nun kommt es natürlich auf die Umstände an. Es ist ein großer Unterschied ob der Bürohengst bei der Urlaubslage ein Bier trinkt oder ob der Berufskraftfahrer ne Fahne hat ( in dem Fall fristlose Kündigung). Was macht der Kollege genau? Welche Arbeiten? Muß der Maschinen o.ä. bedienen? Hat der oft Fehltage (unentschuldigt), zu spät kommen, pöbelt der angetrunken andere Mitarbeiter an oder wird sogar agressiv?


    Kann er seinen Arbeitsvertrag noch erfüllen? Bsp.: Busfahrer eines städt. Verkehrsbetriebes trinkt öfter einen, wurde aber noch nicht auffällig oder mit Alk. erwischt. Nun muß der alle 3 Jahre zur ärztl. Untersuchung und der Doc weist ihm erhöhten Alkoholkonsum nach ( Blut/Leberwerte, Blutdruck, ein paar Tests-Tremor der Hände zb.) In dem Fall wird der Doc den Fahrer fahruntauglich schreiben, er darf dann keinen Bus mehr fahren, hat aber einen Arbeitsvertrag als Busfahrer den er nicht mehr erfüllen kann. Wäre ein Kündigungsgrund wobei große Verkehrsbetriebe ne Suchtberatung haben und die mit einer Kündigung meist nicht durchkommen wenn der AN was dagegen tut und eine Entgiftung macht.


    Schreib mal bitte die genauen Umstände die zur Kündigung geführt haben und auch den Kündigungsgrund.

    Gruß
    berlibaerchen

  • Wie bei den Vorrednern schon gesagt lässt es sich pauschal nicht sagen.
    Gibt es eine Abmahnung, wie stark ist die Arbeit beeinträchtigt, ist der Arbeitnehmer therapiewillig.


    Wenn kein Fehlverhalten vorliegt und noch nicht 2-3 Abmahnungen ausgesprochen wurden und der Arbeitnehmer sich nachweislich um Therapie bemüht dürften seine Chancen nicht schlecht stehen

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