Ist das eigentlich rechtlich gesehen ein Unterschied wenn man behaupten würde, es sei ein Fehler bei der Datenübermittlung enstanden oder man würde sagen, man hat leider den falschen Preis eingegeben?
Mein Rechtsempfinden würde mir sagen, dass ein Anspruch zur Lieferung besteht, wenn er letzteres behaupten würde.