W810i - Rücknahme?

  • Zitat

    Original geschrieben von chi8349
    Geh dort hin und wirf einfach mit den Paragraphen um dich. Die meisten Verkäufer rechnen eh nicht damit, dass sich die Kunden über ihre Rechte informieren.


    Man hört aber manchmal auch so oft die Androhung irgendwelcher Paragraphen das man das irgendwann nicht mehr wirklich ernst nimmt und es einfach drauf ankommen läßt...


    Andere Frage: kann man hier davon sprechen das der Verkäufer "gelogen" hat ? Bei einer Lüge unterstelle ich mal Vorsatz. Aber muss/kann man wirklich über jede einzelne Funktion und Einschränkung Bescheid wissen ?

  • Das Flash-Theme ist doch nur ein Gimmick.
    Darauf wird er sich nicht einlassen, da es ja nicht ausdrücklich in der Produktbeschreibung vermerkt ist.

  • Hallöchen, möcht nochmal auf das 3x Umtauschen zurückkommen. Aus eigener Erfahrung weiß ich das das bei O2 nicht so einfach geht. hab mein K700 3 mal gegen ein neugerät wegen dauernder Fehler getauscht. Beim 4. mal musste ich es einschicken und erst nach 3 wochen kam dann wieder was zurück. Aber leider kein Tauschhandy sondern mein kaputtes k700! angeblich hat irgendeine Nummer gefehlt obwohl ich alles genauso hingeschickt habe wie es mir der freundliche o2 mitarbeiter gesagt hat. Nun bin ich bei meinem 5. k700 und nun geht es bei o2 auch nicht mehr so einfach. die haben das geändert....jetzt kommt kein postbote mehr und bringt dir nen neues tauschgerät...nein du musst dein gerät sofort einschicken und die testen das dann und gucken richtig ob es nicht ein selbstverursachter fehler ist und gegebenenfalls wirds repariert. bei ner freundin von mir hats 6 wochen gedauert!!!!!!!
    naja gut. also ich rechne dir nicht so viele chancen aus das du jemals dein hand zurückgeben kannst, ich hätte mein handy erst garnicht bei mm gekauft denn in Sachen Kundenbetreuung sind die Elektronikgroßmärkte ne totale Niete! Trotzdem viel Glück und vielleicht klappts ja trotzdem....

  • Hallo,


    ...ist zwar etwas umständlich und Zeitaufwendig, aber du kannst dein Gerät zweimal bzgl. Gewährleistungsanspruch einschicken lassen - wegen Mangel. Beim dritten Mal, hast du einen Anspruch auf Wandlung. Dann kannst du dir einfach ein anderes Gerät aussuchen. So ist es auch bei O2 geregelt. Und so habe ich es aus eigener Erfahrung auch getan/durchgezogen.

    "Also machen wir es kurz." - "Den Zeitpunkt haben wir längst verpasst."

  • Wann hast du denn den Umtausch gemacht? Denn genau das was du gemacht hast hatte ich auch vor.....leider hat 02 da seine Vorgehensweise ab 1.3.06 geändert um solche "Nutzniesser" zu vermeiden und jetzt kannste das Handy nur noch einschicken und die kontrollieren das dann egal ob das dein erster oder 3. Fehler ist mit dem Handy.

  • Irgendwelche 2 Wochen, die nach dem Fernabsatzrecht gelten würden, kommen hier eh nicht zur Anwendung, weil es nunmal kein Fernabsatzgeschäft war.


    Nichtsdestotrotz: Egal, ob der Verkäufer jetzt vorsätzlich gehandelt und dich angelogen hat oder ob es ein Irrtum wegen Unwissens war: Dein Handy hat nicht dieselben Funktionen wie ein freies (nicht funktionierende Flash-Themes). Es ist unerrheblich, wie viel Zeit vergangen ist, bis du diesen Fehler entdeckt hast, du musst ihn nur "unverzüglich" nach dem Entdecken monieren, und das hast du ja getan. Das Gerät hat nicht die Eigenschaften, mit denen es dir angepriesen wurde, und daher hast du ein Recht auf Nachbesserung (2x) oder Preisminderung bzw. nach dem zweiten gescheiterten Nachbesserungsversuch das Recht auf Vertragsannulierung.
    Die komplette Basis ist hier, dass du als Käufer davon in Glauben gesetzt wurdest, dass dein Gerät genau denselben Funktionsumfang hat wie ein nicht-gebrandetes. Und dem ist nicht so.



    Ach ja: Ich habe mich notgedrungenermaßen schon sehr oft und intensiv mit der Rechtslage bei sowas befasst. Trotzdem bin ich kein Jurist, das Obige fußt nur auf meinem -- im Endeffekt "Laien-" -- Wissen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Becke
    Wann hast du denn den Umtausch gemacht? Denn genau das was du gemacht hast hatte ich auch vor.....leider hat 02 da seine Vorgehensweise ab 1.3.06 geändert um solche "Nutzniesser" zu vermeiden und jetzt kannste das Handy nur noch einschicken und die kontrollieren das dann egal ob das dein erster oder 3. Fehler ist mit dem Handy.


    O)2 kann das nicht ändern!
    das ist gesetzlich so geregelt und nennt sich verbraucherschutz!
    Im 1ten halben jahr 3 mal reklamieren und der händler "muss"
    es wandeln!Wenn Das gerät älter ist kann er reparieren soviel er will!
    dann mußt du beweisen das der defekt nicht von dir verursacht wurde!


    -der Händler muß offensichtliche genauso wie versteckte mängel beseitigen!
    ein versteckter mangel sind die nicht funktionierenden Flash Themes!
    Ob er dir vorsätzlich was anderes gesagt hat kannst du nicht beweisen, jedoch sagte er nunmal keinen unterschied!unwissenheit schützt vor nachbesserung nicht!


    Auf zum Mediamarkt!

  • 02 hat mir persöhnlich am Telefon gesagt das sie ab dem 1.3.06 nur noch die handys einschicken und nicht mehr umtauschen egal ob es 2 wochen oder 1 jahr alt ist! ne Freundin von mir wollte dann ihr Handy umtauschen ging nicht.....musste sie genau mit der fehlerbeschreibung und dem ganzen zubehör einschicken und hat es erst nach 6 wochen wiederbekommen....und das war alles noch in der garantiezeit und das war ihr erster tausch.....ich habs selber erlebt das sie mir 5 mal das gleiche handy getauscht haben obwohl sie versprochen haben ich bekomme nen anderes nach 3 mal tauschen......die versuchen halt auch alles damit sie nicht extrakosten wegen dem tauschhandy haben! kannst gerne mal bei der o2 hotline anrufen die werden dir das bestätigen....ich hatte mein vertrag im o2 shop geholt und der hat auch immer nur gesagt das er nur nen software update anbietet mehr kann er nicht machen...umtauschen erst garnicht...fand ich auch nicht kundenfreundlich.....ich bleibn aber trotzdem bei o2

  • Sollte man jetzt also erstmal abwarten wenn man vorhat bei O2 einen Vertrag abzuschließen? Bis die schlechte Charge durch ist.

  • Also erstma danke für euren vielen Antworten. :)
    Das mit den Gesetzen klingt ja gut. Aber wisst ihr, die Funktionen wurden mir ja nicht angepriesen. Ich wusste davon ja nichts, aber ich habe den Verkäufer ausdrücklich gefragt ob das Handy Einschränkungen gegenüber einem ungebrandeten hat und er hat es verneint. Klar, das mit den Flashthemes wusste er sicher auch nicht, aber wenn ich wirklich einen Beweis hätte, das diese Themes beim gebrandeten Gerät nicht möglich sind, dann müsste ich ihn doch wirklich drankriegen?!


    Ich habe dem MM-Verkäufer schon gesagt, dass die Flash-Themes nicht laufen, er hat mir nicht geglaubt, da er keine Informationen von o2 hat.
    Ich bräuchte den Beweis dafür dass durch das o2-Branding wirklich eine Datei fehlt, die die Flash-Themes nicht abspielen lassen (Klärt mich auf wenn ich mich irre ;))


    Danke für eure Hilfe
    Thorsten

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