In meinem Beitrag
ZitatNach § 119 Abs. 2 BGB kannst du wegen Irrtums über die Sache den Vertrag anfechten. Aber nach § 121 BGB muss die Anfechtung unverzüglich nach Bekanntwerden des Anfechtungsgrundes erfolgen. Vielleicht könntest du auch über § 123 (Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung) gehen, da er dich ja wirklich angelogen hat. In diesem Fall kannst du noch innerhalb von einem Jahr anfechten. Nach § 434 BGB könnte sogar ein Sachmangel vorliegen, da die "Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat". Du könntest dann Nacherfüllung nach § 437 bzw. 439 BGB verlangen.
stehen ja die §§. Die decken auch den Beitrag von Madden ab.