W810i - Rücknahme?

  • Hallo!
    Erstma sorry für den neuen Thread, aber ich wusst net wo ich mein Problem hinstecken soll.
    Folgendes:
    Vor 3 Wochen hab ich mir im MM ein W810i bestellt. Das Handy gabs noch nicht, also hat es der Verkäufer mir bestellt. ICh bestellte ausdrücklich ein Handy ohne Branding, der Verkäufer hat mir gesagt das W810i gäbs nur mit o2-Branding. Also habe ich es doch genommen, da mir der Verkäufer versicherte, das Gerät hätte nur o2-Software und keinerlei Einschränkungen. Das das Gerät doch ein o2-Logo hat, hat mich ja nich weiter gestört, aber als ich jetzt gelesen hab, dass die Flash-Themes auf o2-Geräten nicht gehen, fühl ich mich verarscht. Habe ich doch richtig verstanden, dass das o2-Gerät eingeschränkt ist oder?
    Auf jeden Fall möchte der Verkäufer das Gerät nicht zurücknehmen, weil es seiner Meinung nach nicht eingeschränkt sei und weil die 2 Wochen für die Umtauschpflicht schon vorbei sind. Nach meiner Meinung hat der Verkäufer mich einfach nur angelogen, da er von den Einschränkungen nichts erzählt hat, bzw. nichts wusste.


    Weitere Mängel an dem Handy sind die knarzende Tastatur und das blinkende Fotolicht. Sind diese Mängel auch nur bei o2-Geräten?
    Ich müsste irgendwie beweisen, dass von o2-gebrandeten Geräten ein Produktionsfehler oder Einschränkungen vorliegen.
    Habe ich irgendeine Chance mein Handy trotz der 2 Wochen gegen ein ungebrandetes getauscht zu bekommen?
    Gibt es eine Quelle oder irgendeinen Beweis dafür, dass o2-Geräte eingeschränkt sind?


    Danke für Eure Hilfe
    Thorsten

  • Also dass Problem mit der knarzenden Taste ist bisher nur bei O2 Gerätne besonders bekannt (das freie gibts ja auch noch nicht lang) und das mit dem Kameralicht soll nach einigen Aussagen nach einem Update behoben worden sein.


    Wie das jetzt mit dem Zurückgeben ist ist schwirig, du kannst es ja aber mal zum MM bringen und dem Verkäufer dein Problem schildern und sagen er soll es entweder bei Sony entbranden+Reparieren lassen oder dir, aufgrund falscher Aussagen seinerseits, das Gerät komplett zurücknehmen (Natürlich freundlich sein ;) )


    Ob er es macht ist fraglich da du schlichtweg lange Zeit hattest das Gerät zu testen und so ein "gebrauchtes" Gerät ist dann schon wieder im arg kritischen Bereich. Da es aber sowieso keinen Umtausch bei MM gibt, ist es eine Sache des Verkäufers.

    [b]Droide - zwischen Comfort und Datenschutz[b/]

  • Wenn das nicht klappt, verlang dir den Geschäftsführer und mach "bisschen" Druck.
    Meiner Meinung nach ist das nicht Rechtens.

    I HATE SonyEricsson!Fuck SonyEricsson!


    I LOVE NOKIA!NOKIA: CONNECTING PEOPLE!

  • Zitat

    Original geschrieben von 5 Minutes Alone


    Wie das jetzt mit dem Zurückgeben ist ist schwirig, du kannst es ja aber mal zum MM bringen und dem Verkäufer dein Problem schildern und sagen er soll es entweder bei Sony entbranden+Reparieren lassen oder dir, aufgrund falscher Aussagen seinerseits, das Gerät komplett zurücknehmen (Natürlich freundlich sein ;) )


    Hmm, mit dem freundlich sein is das so ne Sache. ^^ Ich konnt einfach nimmer sachlich bleiben, weil der so die Tatsachen verdreht hatte.
    Ich bräuchte einfach einen Beweis dafür, dass die Mängel nur bei o2-gebrandeten Modellen auftreten, aber o2 wird das sicher ja nicht zugeben. Eigentlich hab ich gehofft, ich könnte das mit den Flash-Themes als Druckmittel nehmen, weil er mir einfach nicht glauben will, dass die o2-Geräte eingeschränkt sind. ISt das denn sicher mit den Flashthemes, dass diese beim gebrandeten nicht gehen. Und wenn ja warum?


    Danke für eure hilfe... :)



    Ach ja, beim MM war ich schon und habe dem Typen das Problem geschildert, er hat gemeint ihm wären keine Einschränkungen bekannt. Und solang der von o2 nix bekommt glaubt der mir wohl auch nicht.

  • entferne doch einfach das branding, dann kannste auch die flash themes drauf laden....



    phil

  • Zitat

    Original geschrieben von iron013
    entferne doch einfach das branding, dann kannste auch die flash themes drauf laden....



    phil


    hmm mir gehts ja eigentlich weniger um die flashthemes... ich such eher ein grund damitses mir gegen ein ungebrandetes tauschen :D


    entbranden möcht ichs net wege garantieverlust... weil ja navikey eh schon knarzt

  • geh nochmal hin ,sag einfach das die flsh themes nicht laufen.
    zur not frag beim Sonyericsson support/hotline an,
    vielleicht schreiben die dir per mail dann hast was schriftliches!
    und dann ab zu mediamarkt bzw.zum abteilungsleiter/marktleiter.

  • Zitat

    Original geschrieben von Integralhelm
    hmm mir gehts ja eigentlich weniger um die flashthemes... ich such eher ein grund damitses mir gegen ein ungebrandetes tauschen :D


    entbranden möcht ichs net wege garantieverlust... weil ja navikey eh schon knarzt


    ja ach, und du meinst wirklich, dass der das nicht merkt, dass es dir eigentlich gar nicht um die Flash-Geschichte geht? :D


    Wenn du gaaanz viel Glück hast, dann liest der Verkäufer hier mit - was meinst du wie ich zu TT gekommen bin? ;)


    Wenn du in einem originalen o2-Shop, Partnershop oder Franchiseshop gekauft hast, dann stehen die Chancen schlecht, dass der überhaupt ungebrandete Geräte hat - also kann er die auch nicht tauschen. Eher schickt der das Gerät dreimal ein und wenn es dann immernoch "kaputt" ist, dann kannste wandeln. Traurig aber wahr. Achso, bevor du davon Gebrauch machst: Während der Wnadlungsphase hast du kein Anrecht auf ein Austauschgerät oder ein Leihgerät aus dem Shop - also probiers gar nicht erst.. ;)


    Gibts das W810i eigentlich schon offiziell in Deutschland ungebrandet zu kaufen?

    Cuando la vida te traiga limones, pide tequila y sal o aprende a hacer limonada.


    Aber große Hunde können auch gefährlich sein. Man muss immer eine zweite Person da haben, die einen Vorderfuß hochhebt von dem Hund, dann kann er nicht nach hinten austreten. by Udo Lindenberg feat. Helge Schneider: Chubby Checker

  • kann nur sagen das mein W810i von O2 ist und keine knarzenden Tasten hat. ;)


    Laut SE Hotline gibt es die auch ungebrandet.


    MFG CHris

    Life is too short to be small.

  • *Klugscheißmodus an*


    Nach § 119 Abs. 2 BGB kannst du wegen Irrtums über die Sache den Vertrag anfechten. Aber nach § 121 BGB muss die Anfechtung unverzüglich nach Bekanntwerden des Anfechtungsgrundes erfolgen. Vielleicht könntest du auch über § 123 (Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung) gehen, da er dich ja wirklich angelogen hat. In diesem Fall kannst du noch innerhalb von einem Jahr anfechten.
    Nach § 434 BGB könnte sogar ein Sachmangel vorliegen, da die "Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat". Du könntest dann Nacherfüllung nach § 437 bzw. 439 BGB verlangen.


    *Klugscheißmodus aus*


    Geh dort hin und wirf einfach mit den Paragraphen um dich. Die meisten Verkäufer rechnen eh nicht damit, dass sich die Kunden über ihre Rechte informieren.

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