Elterngeld ab dem 1.1.07 ... was ist bei früherer Geburt?

  • Nimm's nicht persönlich, denn es ist keinesfalls persönlich gemeint:


    Es sollen sich ja auch zukünftig die karrieregeilen Akademikerinnen vermehrt vermehren und nicht mehr die Geringverdiener :D



    Hätte ich ja nicht gedacht, dass ausgerechnet die "Nur die Frau am Herd ist eine gute Mutter"-Partei CDU einem solchen Gesetz zustimmt, welches die berufsfreien Frauen im Grunde diskriminiert. Vor allem Konstellationen wie Du sie schilderst wurden da wohl nicht genügend bedacht...

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Re: Re: Re: Elterngeld durch den Bundestag beschloßen


    Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Mit dem Elterngeld würde meine Frau 70% vom letzten Gehalt bekommen, aber wenigstens 300 Euro. Ihr letztes Gehalt das angerechnet wird sind die 400 Euro, also bekommt Sie 300 Euro Elterngeld. Sie darf aber nicht mehr auf 400 Euro arbeiten, somit fällt das komplett weg. Und was machen wir nach den ersten 12 Monaten ?


    Hallo,
    vielleicht solltest du dich erst genau über das Elterngeld erkundigen, (zB[URL=http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76672.html]hier[/URL] ), bevor du hier irgendwelche Halbwahrheiten verbreitest....
    NATÜRLICH darf deine Frau wie bisher bis zu 30 Wochenstunden arbeiten, ohne dass der Grundbetrag (300€) wegfällt. Bei dem, der mehr als 300€ bekommt, wird der Verdienst mit dem Elterngeld verrechnet. Da dein Kind noch nicht drei ist, würdet ihr aufgrund des Geschwisterbonus eh mehr als den Sockelbetrag bekommen...


    Andererseits könntest du ja Elternzeit nehmen, dann bekämt ihr 67% von deinem Gehalt + den Vollzeitlohn deiner Frau.
    Also bevor das Geschwisterchen an deinen Rechenkünsten scheitert.... :D


    Gruß
    Conny

    Die langweiligsten Frauen haben die ordentlichsten Haushalte...

  • Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772
    Hätte ich ja nicht gedacht, dass ausgerechnet die "Nur die Frau am Herd ist eine gute Mutter"-Partei CDU einem solchen Gesetz zustimmt, welches die berufsfreien Frauen im Grunde diskriminiert. Vor allem Konstellationen wie Du sie schilderst wurden da wohl nicht genügend bedacht...

    Nur hilft das Gesetz berufstätigen Eltern auch nicht weiter, da sie dann zwar die ersten 12-14 Monate schon ein nettes Sümmchen Geld bekommen würden, aber es danach mit dem Betreuungsangebot schlecht aussieht.


    Es wäre ja wirklich toll wenn Kinder und Karriere vereinbar wären, aber da trägt das Elterngeld nichts dazu bei.


    Wer nicht auf seinen Beruf verzichten will und keine Freunde oder Grosseltern hat die für die Betreuung einspringen, kann auch trotz Elterngeld nicht Kind und Karriere vereinbaren.


    Den gemeinnützige Betreuungsangebote für 14 Monate alte Kleinkinder mit bezahlbaren Kosten sind absolute Mangelware, und private Betreuungsangebote sind für normale Angestellte, Selbsständige und auch angehende Akademiker absolut unbezahlbar.


    Ich finde man hätte erst Betreuungsmöglichkeiten schaffen müssen, bevor man mit den finanziellen Anreizen kommen kann.


  • Danke Martyn ! Du bist einer der wenigen der es kapiert hat. Was nützt mir die ganze staatliche Hilfe in den ersten (maximal 14) Monaten, wenn dannach, bis zum 24 Monat, keine Möglichkeiten angeboten werden. Bei uns kosten die vorhandenen Tagesmütter und Kindertagestätten für Kinder ab dem 12 Monat im Schnitt 350.- Euro monatlich :eek: und somit nicht bezahlbar für "normale" Bürger :flop:

  • Zitat

    von Finanztip
    Je höher das Nettogehalt in den letzten 12 Monaten vor der Geburt eines Kindes ist, desto höher ist der Anspruch auf Elterngeld.
    Wird also ein Kind erwartet, sollte der Elternteil, der das Kind nach der Geburt betreut, so früh wie möglich die Steuerklasse III wählen, raten die Experten der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. und weisen darauf hin, dass ein Wechsel der Steuerklasse problemlos auch mitten im Jahr möglich sei. Durch den Bezug von höherem Elterngeld könne der steuerliche Nachteil des Progressionsvorbehaltes ausgeglichen werden. Trotzdem sollte ein solcher Wechsel gut überlegt werden, weil derjenige mit der Steuerklasse V weniger Anspruch auf eventuelles Kranken- oder Arbeitslosengeld hat. Denn auch für diese Lohnersatzleistungen ist der Nettolohn maßgebend.



    Was meint Ihr dazu?


    Sollte also idR die Mutter in die IIIer Klasse wechseln ?


    Gruß Gunn

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  • Kommt wohl auch draufan ob man die Elternzeit jetzt symetrisch 7 Monate / 7 Monate aufteilt oder was wie 12 Monate / 2 Monate macht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Kommt wohl auch draufan ob man die Elternzeit jetzt symetrisch 7 Monate / 7 Monate aufteilt oder was wie 12 Monate / 2 Monate macht.


    Wieso? Imho muss man um einen höheren Beitrag an Elterngeld zu erhalten, jetzt verzichten, damit der Wenigerverdienende auf die letzten 12 Monate mehr an Nettoeinkommen erhält.



    Hier noch ein Tipp mit Rechenbeispiel.


    Die Ersparnis ist ca


    a) ohne zusätzliche Väter-Monate € 5.160,84


    b) mit Väter-Monaten € 4. 093,02


    Gruß Gunn

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  • Landeserziehungsgeld Baden Württemberg


    Zusätzlich zum bisherigen Erziehungsgeld (was ja durch das Elterngeld leider ersetzt wird), bekommt man im Land Baden Württemberg noch das sogenannte Landeserziehungsgeld vom zweiten bis zum dritten Lebensjahr. Der Höchstsatz beträgt ca. 230 Euro im Monat. Weis jemand ob das auch ab kommenden Jahr gestrichen wird ? Ich find da leider keine Infos hierzu und telefonisch krieg ich keinen vom Land an den Hörer.


    Denn gesetzlich gesehen hat das Landeserziehungsgeld nichts mit dem Elterngeld des Staates zu tun, sonder wird direkt von Baden Württemberg gezahlt. Aber so wie ich unseren MP Oettinger kenne wird er das dann vermutlich ab Januar 2007 streichen.


    Danke für Infos.

  • Ruf doch einfach kurz bei der [url=http://www.l-bank.de/cms/content/geschaeftsfelder/familie/familie.xml?stufe=2&pfad=1,102&nav_id=112]L-Bank[/url] an.


    Es scheint sich erstmal nichts zu ändern. Das Landeselterngeld wird aber nicht im zweiten, sondern im dritten Lebensjahr des Kindes ausbezahlt, so daß a) im zweiten Lebensjahr ein Vakuum entstehen kann und b) bis dahin sich natürlich auch noch einiges im Hinblick auf das neue Elterngeld geändert haben kann.

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