Elterngeld ab dem 1.1.07 ... was ist bei früherer Geburt?

  • Edit:


    Als Threadersteller und Betroffener bin ich sehr dankbar, dass beim deutschen Bundestag eine Petition eingereicht wurde.


    Zitat


    Mit der Petition wird die geplante Stichtagsregelung für die Einführung des Elterngeldes zum 1. Januar 2007 kritisiert und insoweit eine Übergangsregelung für Kinder gefordert, die am 1. Januar 2007 noch nicht das erste Lebensjahr vollendet haben.


    Begründung:
    Diese Übergangsregelung soll eine eklatante Ungleichberechtigung der Eltern/Kinder vermeiden, die keinen Anspruch auf das bisherige Erziehungsgeld haben, der Geburtstermin vor dem 01.01.2007 liegt, und das erste Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Eltern, deren Kind am 31.12.2006 um 23.59 Uhr geboren wird, bekommen nichts -weil auch kein Anspruch auf Erziehungsgeld-. Eltern, deren Kind am 01.01.2007 um 00.01 Uhr geboren werden 67% des letzten Nettoeinkommens. Somit wird eine Zweiklassengesellschaft geschaffen!


    Als Betroffener würde ich mich sehr freuen, wenn viele TT'ler die Petition unterzeichnen würden, und somit diese Ungerechtigkeit aufgehoben wird.


    direkter Link zur Unterzeichnung der Petition beim deutschen Bundestag


    Edit Ende



    so, nun ist also dieses Elterngeld beschlossene Sache.
    http://www.spiegel.de/politik/…and/0,1518,414068,00.html


    Was mich dabei nur ein wenig wundert: Was ist denn wenn das Kind ein paar Tage vor dem 01.01.2007 geboren wird .... fällt das dann unter die Rubrik "Pech gehabt" :confused:


    Martin

  • Re: Elterngeld ab dem 1.1.07 ... was ist bei früherer Geburt?


    Zitat

    Original geschrieben von m@rtin
    01.07.2007


    Du hast mir gerade DEN Schock verpaßt!
    Bitte behebe doch mal den Schreibfehler :-)


    Es wird wohl Pech gehabt sein! Ich rechne auch schon, daß "wir" dann wohl in der 36.+xten Woche sein werden und es dann auch "aus finanzieller" Sicht ratsam ist, jeglichen "Stress" und "zu warme Bäder" zu vermeiden :D


    EDIT:
    Mich regt zum Thema nur folgendes auf
    "Der Sockelbetrag von 300 Euro werde einkommensunabhängig gezahlt."
    +
    "Auf staatliche Transferleistungen wie das Arbeitslosengeld II werde das Elterngeld nicht angerechnet."


    Wie bitte?
    Das Elterngeld definiert sich als Ausgleich für den Verdienstausfall!
    Welchen Verdienstausfall hat den so ein ALG II? Schwarzarbeit? Anschaffen?
    Provokativ und Vourteilsbeladen:
    "Dann vögeln die jetzt alle los wie die Karnickel, damit sie 300 EUR mehr versaufen können" :mad:

  • Re: Re: Elterngeld ab dem 1.1.07 ... was ist bei früherer Geburt?


    Zitat

    Original geschrieben von BJ.Simon
    Mich regt zum Thema nur folgendes auf
    "Der Sockelbetrag von 300 Euro werde einkommensunabhängig gezahlt."
    +
    "Auf staatliche Transferleistungen wie das Arbeitslosengeld II werde das Elterngeld nicht angerechnet."


    Ich verstehe es auch nicht. M.E. geht dies genau in die falsche Richtung. Leider.

  • Re: Re: Elterngeld ab dem 1.1.07 ... was ist bei früherer Geburt?


    Zitat

    Original geschrieben von BJ.Simon
    Du hast mir gerade DEN Schock verpaßt!
    Bitte behebe doch mal den Schreibfehler :-)


    Es wird wohl Pech gehabt sein! Ich rechne auch schon, daß "wir" dann wohl in der 36.+xten Woche sein werden und es dann auch "aus finanzieller" Sicht ratsam ist, jeglichen "Stress" und "zu warme Bäder" zu vermeiden :D


    Schreibfehler behoben ;)
    Aber soviel Glück wie ihr werden wir wohl nicht haben; bei uns wird sich der Geburtstermin wohl nicht vom August aus soweit nach hinten verschieben lassen. ;)


    Das kann doch wohl nicht wahr sein

  • Warum willst Du das eigentlich wissen? :D


    Herzlichen Glückwunsch Euch beiden! :) :) :)

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Warum willst Du das eigentlich wissen? :D


    Herzlichen Glückwunsch Euch beiden! :) :) :)


    Hah, ich wusste das dieser kleine Hinweis reichen wird :D

  • Zitat

    Dann vögeln die jetzt alle los wie die Karnickel, damit sie 300 EUR mehr versaufen können


    Ich weiss nicht wie man so einen Mist schreiben kann. Bis dato gibt es das Erziehungsgeld und das beträgt 24 Monate a 307 €. Wenn man die neue Reglung des Elterngeldes nimmt sind es 12 bzw. 14 Monate a 300 € für diese "Säufer".


    Das macht also zwischen 3000-3700 EUR weniger wie nach der heutigen Reglung.


    Also warum sollten Sie mit weniger Geld wie jetzt auf einmal losvögeln und saufen? Das erklär mir bitte!


    Ziel: Sozial schwachen Familien sollen auf fam. Nachwuchs verzichten, da Sie ja eh nur kosten und keinem nutzen dem Staat bringen. So wird dezent die Grundlage der Armen erschwert sich zu vermehren. Zitat" Die Kinder werden ja meist auch Hilfeempfänger".


    Es soll jetzt dem deutschen Wohlstand das Kinder kriegen schmackhaft gemacht werden. Die haben sich Jahrzehnte aus der Verantwortung gestohlen, mit den Sprüchen Kinder kosten Geld, das muss ich auf meine Freizeit verzichten ect. Dann aber schimpfen warum das Land mit Imigranten oder Aussiedler besiedelt wird.


    Jedenfalls ist diese Reglung wieder ein Fallstrick für Arme und ein Anreiz für Reiche.

  • Wie sieht die Lage eigentlich bei Selbstständigen aus? Im Gesetz ist ja nur die Rede von Erwerbslosen und normalen Erwerbstätigen. Aber steht Selbsständigen wenigstens der Sockelbetrag von 300€ zu oder nichtmal das?


    Ich hätte mir sowiso gewünscht das Selbsständige mindestens die gleiche Förderung erhalten würden, den wenn es um Kindererziehung geht haben es Selbstständige eh noch schwerer als Angestellte.

  • Quelle: http://www.netzeitung.de/deutschland/394640.html


    Zitat

    Die 300 Euro Sockelbetrag des Elterngelds sollen sich Becks Plänen zufolge um jeweils 207 Euro pro Kind unter 14 Jahre in den alten (199 Euro in den neuen Ländern) ergänzen. ALG-II-Bezieher erhielten dieses Geld zusätzlich zu den normalen Leistungen einschließlich Miet- und Heizkosten. Eine vierköpfige «ALG-II-Familie» könnte so schnell auf eine Gesamtleistung von «weit über 2000 Euro monatlich» kommen, bestätigten Experten der Bundesagentur für Arbeit gegenüber der Zeitung. (nz)


    Das neue Elterngeld definiert sich als Lohnersatzleistung.


    Die Versogung von ALG II wird durch die Bemessung des Bedarfs der Bedarfsgemeinschaft an der Personezahl berechnet und so der Nachwuchs finanziell versorgt!
    ...und nicht zu vergessen den seit Beginn 2005 eingeführten Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro monatlich on Top.

  • Hey, dann auch von mir Glückwünsche nach Kaiserslautern :)


    Tipp: wenn ihr das Kind in einem Land zur Welt bringt, die es mit dem Datum nicht so genau nehmen und dann später wieder in D. einreist, könnt ihr ja hier auf dem Amt 5.1.2007 als Geburtsdatum angeben :D Musst Du nur noch einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt planen.... ;) :D (SCNR!)

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

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