Garantie bei "gut gebrachtem" Handy??

  • hey leute,


    hab hier jemand der ein 1 1/2 jahre altes samung sgh 800 hat bei dem ab heute mogen die obere navitasten nicht mehr funzen. auch die telefonbuchtase bleibt stumm.


    eigentlich ja ein garatiefall aber das handy sieht halt stark beraucht aus!!


    aber der fehler ist nicht durch ein sturz oder so.


    meine frage also:


    kann der media markt mitrabeiter wegschicken wenn ich das handy als gartntie fall einschicken will??


    oder steht das mir generll zu??

  • Meine Güte, was schreibst du denn für einen Kauderwelsch zusammen.
    Das nächste Mal solltest du vor dem Posten mal nachschauen, was du das geschrieben hast.
    Ich hatte große Mühe zu verstehen was du überhaupt sagen wolltest.


    Zu deiner Frage, hast du das Handy direkt im Mediamarkt erworben, dann gehst du mit dem Gerät am Besten auch wieder dorthin, weil du einen Kaufvertrag mit denen hast.



    Ich hoffe deinen Frage beantwortet zu haben, leider habe ich einfach nicht mehr von deinem Posting verstanden.

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  • ja also übertreib mal nicht so.


    ist zwar sehr umständlich gschschreiben aber ich war halt in eile!!


    trotzdem ist meien frage nicht hundert prozentig beantwortet.


    es geht darum ob media markt die annahme verweigern kann weil das handy schon zu "gebraucht" aus sieht!! also verkratzt usw.


    das wollte ich wissen.


    oder ist es einfach mein recht das sie mir in dem garantie zeitraum auch eine reperatur zur verfügenung stellen mussen?? egal wie das handy nun aussieht..

  • Wenn das Handy äußerlich schon stark beansprucht aussieht, man ihm ansieht, dass es schon ein paar mal runtergefallen ist oder so wird das kaum als Garantiefall durchgehen.


    Der freundliche Mediamarkt-Mitarbeiter wird Dich nicht wegschicken, wird Dich aber wahrscheinlich darauf hinweisen, dass es wohl nur kostenpflichtig repariert werden wird.

  • Naja übertrieben war es sicher nicht, dein Schreibstil ist nicht gerade der Sauberste und Verständlichste.


    Zu deiner weiteren Rückfrage - wenn du die Rechnung hast und die vom Media-Markt wissen, dass du das Handy genau zu der Zeit gekauft hast, ist doch alles in Ordnung. Was sollen die schon sagen? Kannst ja auch mal Fotos hochladen, vielleicht ist es doch zu arg.


    Gruß


    EDIT: Zu langsam - aber geh einfach mal hin. NOCH kostet Fragen nichts.

  • Aaaaaaalso....


    Da das offenbar immer noch von vielen falsch aufgefaßt wird, hier mal die rechtliche Seite der GEWÄHRLEISTUNG nach §437 BGB:


    Wenn der Kauf deines Telefons bereits mehr als sechs Monate zurückliegt, dreht sich die Beweislast im Gewährleistungsfall zu Deinen Ungunsten. Auf Deutsch: DU musst nachweisen, daß zum Zeitpunkt des Kaufs ein Fehler bestanden hat, der den jetzt entstandenen Mangel verursacht hat.


    Im Grunde bedeutet das, daß die Hersteller RECHTLICH nach sechs Monaten in den allermeisten Fällen aus dem Schneider sind.
    In der Praxis ist also fast alles, was danach an (wie die allermeisten "lieben" Kunden immer noch glauben) "Garantieleistungen" erbracht wird, schlicht und einfach Kulanz.


    Um Dein Ding repariert zu bekommen, wäre es also gut,


    a) den "Mangel" beim Händler zu reklamieren,
    b) dabei FREUNDLICH zu bleiben und
    c) VORHER zu klären, ob Du das Ding bei Verweigerung der Gewährleistung kostenpflichtig repariert haben möchtest.


    Hoffe geholfen zu haben.


    cu


    NoTeen

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