"Recht auf Nachbesserung" ab wann nach kauf?

  • Hallo,


    heute hatte ich mal wieder ein einscheidendes Erlebniss...Am Montag habe ich mir eine neue Festplatte für mein Notebook gekauft, nach dem ich nun 3 Tage geopfert hatte warum das clonen meiner alten Platte auf die neue nicht klappt brachte das Test Programm des HD Hersteller die Lösung, viele CRC Errors = Platte defekt. Also ab in den Laden um die Platte gegen eine heile zu tauschen, das möchte man aber nicht und will sie beim Hersteller einschicken, tja also darf ich 5 Wochen oder länger warten :mad:
    Im "Service Stützpunkt"des Ladens wurde mir gesagt man tausche nur 24 Stunden nach kauf, sonst würde man einschicken und zeigte mir den Hinweis auf dem Bon "Recht auf Nachbersserung vorbehalten", ich müsste jetzt warten bis diese Repariert ist.
    Im Internet bin ich zu diesem Thema nicht passend fündig geworden, aber es kann doch nicht angehen das ich bei einem Teil was ich neu gekauft habe nach 3 Tagen nicht mehr tauschen kann sondern auf die Reperatur warten muss oder?


    Das ganze ist übrigends in der wohl bekannten Computer Meile in Hannover passiert, mir war schon klar das der Service dort gegen bei den meisten gegen Null geht, aber das? Lustig ist auch das der "Service Stützpunkt" dort für zwei Händler agiert und nur der eine dieses tolle Wandlungsrecht hat, eine Kunde nach mir konnte tauschen weil er beim anderen Händler gekauft hat.

    The artist formerly known as s35-fan

  • BGB §439


    Außerdem gilt:
    Wandeln ist erst im Gesetz vorgesehen, wenn der gleiche Mangel zum dritten Mal auftritt. Zweimal darf der Verkäufer/Hersteller versuchen, den Mangel zu beheben.

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Da lese ich in dem §439 aber ganz was anderes. Dort heißt es im Absatz 1:


    "(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen".


    Das liest sich für mich eigentlich recht eindeutig.


    Gruß


    Pitter


  • (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.


    ;)

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Ja und?
    Wie sollte denn der Austausch einer 3 Tage alten Festplatte mit unverhältnissmässigen Kosten verbunden sein?
    Vielmehr ist die Abwicklung über den Hersteller mit erheblichen Nachteilen für den Käufer verbunden.


    Gruß


    Pitter

  • Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Ja und?
    Wie sollte denn der Austausch einer 3 Tage alten Festplatte mit unverhältnissmässigen Kosten verbunden sein?
    Vielmehr ist die Abwicklung über den Hersteller mit erheblichen Nachteilen für den Käufer verbunden.


    Gruß


    Pitter


    Die Alternativen sind ja Neulieferung oder Nachbesserung (Reparatur). Du hast zwar als Kunde Wahlrecht, jedoch kann der Händler verweigern, wenn die andere Alternative im Vergleich günstiger ist.


    Hier wäre die Argumentation des Händlers: Die Reparatur ist günstiger als eine Neulieferung. Ob es wirklich so ist, weiß ich als Technik-Laie nicht.


    Die 24-Stunden Frist hat aber denke ich nichts mit den unverhältnismäßigen Kosten zu tun. Warum diese Regelung getroffen ist? Da hätte ich spontan folgende mögliche Erklärung. Kulanz? Kunde erkennt, dass er eine falsche Platte hat. Und in 24 Stunden ist auch die Nutzung recht wenig.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Ja und?
    Wie sollte denn der Austausch einer 3 Tage alten Festplatte mit unverhältnissmässigen Kosten verbunden sein?
    Vielmehr ist die Abwicklung über den Hersteller mit erheblichen Nachteilen für den Käufer verbunden.


    Gruß


    Pitter


    ganz einfach: Du bekommst eine neue. Der Händler reklamiert die alte beim Hersteller und bekommt eine Austauschplatte. Die ist evtl. anders verpackt, als Austauschplatte markiert, etc. D.H. er kann diese nicht als Neuware verkaufen.

  • Was hat der Käufer mit den Vertragsbeziehungen/Mängelabwicklungen zwischen Händler und Hersteller zu tun?

    Zitat

    Die Alternativen sind ja Neulieferung oder Nachbesserung (Reparatur). Du hast zwar als Kunde Wahlrecht, jedoch kann der Händler verweigern, wenn die andere Alternative im Vergleich günstiger ist.

    Der Verkäufer kann dies verweigern, wenn es mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden ist. Das wäre z.B. wohl der Fall, wenn die Reparatur ähnlich teuer wäre wie der Warenwert oder es sich um ein Einzelstück handeln würde und damit eine Ersatzlieferung mit Schwierigkeiten verbunden wäre. Bei einem Massenartikel ist das doch schlecht vorstellbar. Es kann doch nicht sein, dass ich als Käufer einer defekten Neuware ewig auf die Nachbesserung warten muss.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Es kann doch nicht sein, dass ich als Käufer einer defekten Neuware ewig auf die Nachbesserung warten muss.


    Ewig natürlich nicht. Die Zeit sollte angemessen sein. (Ist das im BGB geregelt?) Vielleicht kannst du irgendwie darlegen, dass du auf die Festplatte angewiesen bist und nicht 5 Wochen warten kannst. Wird aber schwierig denke ich.

  • Das Problem ist doch folgendes:
    Wenn dir der Händler eine neue Festplatte aus seinem Bestand gibt und die kaputte zurücknimmt, bekommt er für die kaputte Austauschgeräte, die können als solche neu produziert sein, aber auch ehemals kaputte, mittlerweile reparierte und runderneuerte Geräte anderer Kunden sein.


    Beides kann er nicht als Neuware verkaufen. Sprich der Händler erleidet einen finanziellen Verlust.


    Große Ketten wie Saturn, MediaMarkt etc. haben natürlich andere Möglichkeiten, solche Fälle abzuwickeln, als ein kleiner Fachhändler.

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

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