Hallo zusammen!
Über die Suche habe ich leider nichts zu einem "nicht-aktivierten" Vertrag gefunden, daher die Frage:
Wenn ein Vertrag schon über die eigentlichen 14 Tage der Widerrufsfrist hinaus unterschrieben beim Händler liegt, der Vertrag aber noch NICHT aktiviert wurde - hat die Frist dann überhaupt schon begonnen?
In den AGBs steht ja meist nur "mit der Ausführung der Dienstleistung", und dann werden Freischaltungen von SIM-Karten nur als Beispiel aufgeführt. Und mich interessiert nun, ob es auch schon als gewünschte Dienstleistung angesehen werden kann, wenn der Händler einen unterschriebenen Vertrag bei sich liegen hat, oder ob man diesen auf jeden Fall noch widerrufen kann?
Danke.