ZitatOriginal geschrieben von H&S
Wenn ein Mangel vorliegt, kann der Käufer wählen zwischen Nachbesserung (=Reparatur, dieses Recht hat sich bislang oft der Verkäufer durch AGBs vorbehalten) oder Ersatzlieferung.
Genau. Der Verkäufer kann sich aber nichts durch AGB vorbehalten.