Wandlung bei o2 - MUSS man kunde sein???

  • Hallo, ich habe ein k750i das ich schon 2 mal wegen Reperatur eingeschickt habe. Ich habe 2 mal ein neues Gerät bekommen. Das gerät ist wieder defekt. Jetzt bin ich zum O2 shop gegangen und habe um eine Wandlung gebeten. Diese haben einen RMA auftrag eingeleteit und jetzt warte ich auf eine Bestätigung.


    Ich habe das Handy bei ebay, Neu, mit Garantie und orginal rechnung von einem Offiziellen o2 shop in dresden erhalten. Der eigentliche käufer hat es wegen vertragsverlängerung erworben und dann verkauft. Ich wohne in aachen und möchte jetzt die wandlung auch in Aachen beantragen. Ich bin kein o2 vertragskunde jedoch ist die garantie noch bis Juni gültig.


    Meine frage lautet, wird alles glatt laufen oder gibt es probleme da ich die wandlung nicht in dem Shop beantrage wo das gerät gekauft wurde und weil ich nicht die eigentliche person bin die den kaufvertrag o(2 genion) abgeschlossen habe. Werden die in dem shop mich fragen mich auszuweisen um die wandlung abzuschließen?


    Vielen dank!

    es kann nicht immer regnen!

  • Wenn sie nett sind oder nicht aufpassen kann es klappen.


    Ansonsten:
    Da o2 keinen Kaufvertrag mit Dir geschlossen hat, kannst Du auch schlecht von einem solchen zurücktreten. Die Garantie gibt dir SE -- nicht o2. Die Gewährleistung, die o2 gewähren muss, bezieht sich auf den Käufer und dieser kann sie weitergeben oder -- wie bei ebay standard -- ausschliessen.
    Mit meinem Jura-Laien-Wissen meine ich, dass Du, wenn o2 sich querstellt, schlechte Karten hast da es keine Garantie von SE gibt, wonach Du das Geld zurückbekommst und du keine Gewährleistungsansprüche gegen o2 geltend machen kannst.


    Theoretisch hätte o2 wohl sogar die bisherigen Täusche (ob das der korrekte Plural ist?) nicht machen brauchen.


    gruss

  • Es gibt drei Probleme:



    1. Wo wurde das Gerät repariert? Wurde es (ohne Anweisung seitens o2 bzw. seitens des Dresdner Shops) zu SE geschickt? Wenn ja, dann "zählen" diese Reparaturversuche leider nicht.



    2. Du hast keine origäneren Rechte gegenüber dem Shop in Dresden bzw. gegenüber der Fa. o2. Du hast nur einen Kaufvertrag mit deinem ebay-Verkäufer. Von diesem allerdings kannst du dir regelmäßig seine kaufvertraglichen Rechte ggü. dem Shop bzw. ggü. o2 abtreten lassen, so dass du aus abgetretenem Recht gegen den Shop bzw. gegen o2 vorgehen kannst.



    3. Ich kenne mich bei o2 nicht aus, es kann also sein, dass es sowohl o2 "Company" Shops gibt, die also rechtlich zu o2 GmbH & Co. KG gehören, und andere, z.B. nach dem Franchisingprinzip betriebene , rechtlich selbständige Shops.


    Wenn der besagte Dresdner Shop unter die erste Kategorie fällt, bzw. wenn er zwar rechtlich selbständig ist, die Handys aber in Namen und Rechnung der o2 GmbH & Co. KG verkauft, solltest du dich an o2 direkt bzw. an jeden anderen o2 eigenen Shop wenden können.


    Ansonsten müsstest du zum Shop in Dresden und diesem auch nochmals mindestens zwei Nachbesserungsversuche einräumen, bevor der Rücktritt wirksam erklärt werden kann.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner



    1. Wo wurde das Gerät repariert? Wurde es (ohne Anweisung seitens o2 bzw. seitens des Dresdner Shops) zu SE geschickt? Wenn ja, dann "zählen" diese Reparaturversuche leider nicht.


    Normalerweise zählen Nachbesserungen über ein offizielles Reparaturcenter genauso.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Normalerweise zählen Nachbesserungen über ein offizielles Reparaturcenter genauso.


    Nein, nur wenn wenn der Verkäufer solche Reparaturen ausdrücklich vorgeschlagen (z.B. AGB) oder eben im Einzelfall gebilligt hat.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • es sieht so aus, ich hab das gerät bei dem Shop abgegeben und die haben dann das gerät zu einem Offiziellen reparaturs center abgegeben GS elektronik oder so. Ich habe dann ein ausgetauschtes gerät zurückbekommen und das 2 mal.

    es kann nicht immer regnen!

  • Wie läuft denn so ne Wandlung ab?
    Auf was für ein Handy hatt man dann Anspruch? Das Ersatzgerät sollte ja schon "gleichwertig" sein oder? Oder entspricht das Neue Gerät dem Wert des alten Gerätes (also höchstwahrscheinlich 0 €)?

  • Soweit ich weiss kannst du dir ein gerät aussuchen du kannst auch draufzahlen und ein besseres nehmen

    es kann nicht immer regnen!

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Nein, nur wenn wenn der Verkäufer solche Reparaturen ausdrücklich vorgeschlagen (z.B. AGB) oder eben im Einzelfall gebilligt hat.


    Stimmt, aber zumindest o2 akzeptiert zwei fehlgeschlagene Reparaturversuche, egal ob diese vom o2-Servicecenter oder von einem anderen Servicepunkt durchgeführt wurden. Hatte selbst mal den Fall wo der Kunde sein Gerät in einem Nokiashop hat reparieren lassen. Hab dann extra bei o2 nachgefragt als die Wandlung anstand und die sagten mir das es egal ist wo die Reparaturen gemacht wurden, Hauptsache es gibt Belege dazu. Hat auch einwandfrei geklappt. Bei VF z.B. ist das wieder anders AFAIR, da müssen die Reparaturen wirklich vom VF-Service gemacht worden sein.

  • Moin moin,...


    btw., nach der Schuldrechtsreform von 2000 (?) ist die rechtliche Begrifflichkeit "Wandlung" weggefallen.


    An Stelle dieser wird jetzt sinngemäß vom Rücktritt gesprochen.

    Wenn ein Mangel vorliegt, kann der Käufer wählen zwischen Nachbesserung (=Reparatur, dieses Recht hat sich bislang oft der Verkäufer durch AGBs vorbehalten) oder Ersatzlieferung. Erst wenn die Nachbesserung nach Fristsetzung zweimal fehlschlägt, kann der Käufer einen Preisnachlass (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten ( ehemals Wandlung).


    Wie schon geschrieben, o2 ist in diesem Falle nicht Verkäufer, "muss" daher kein Ersatzgerät o.ä. rausgeben.


    Vielmehr ist der eBay-Verkäufer in diesem Sinne der Verkäufer.



    Gruesse vom KURTi

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