ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht nur wenn vorher mindestens eine bestimmte Zeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden ist, Anspruch auf Arbeitslosengeld II und Wohngeld ist aber davon unabhängig.
Richtig.
Die letzten 2 Jahre min. ein Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt war (am Stück oder nicht ist egal).Anspruch auf ALG I wird Sie definitiv nich haben , da man bei ALG I Bezug min 15 Stunden in der Woche zur Verfügung stehen muss und Sie die Anwartschaftszeit auch nicht erfüllt hat so wie du es schreibst. Würde mal bei den Arbeitsgemeinschaften (ARGE) wegen Beantragung von ALG II nachfragen.Hier wird jedoch auch das Gehalt des Partners wenn du in einer Lebensgemeinschaft wohnst eingerechnet.Erst wird überprüft wie bedürftig man ist.Einfach Antrag stellen und weitersehen.Vielleicht hast ja Glück.